Ilanz/Glion
Vollgeschosse in Ilanz/Glion
Die Zahl der Vollgeschosse ist in Ilanz/Glion in 2 von 24 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 1 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 25 der Bau- und Zonenordnung.
Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.
| Zone | Vollgeschosse | Fundstelle |
|---|---|---|
| Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 25, S. 66 |
| Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 39, S. 74 |
Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Ilanz/Glion?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 1 Vollgeschosse, festgelegt in 2 von 24 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Ilanz/Glion?
Meist in Art. 25 der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.