Zone I 8.0A · Bülach

Zürich · BFS 53 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen

Die Zone I 8.0A in Bülach (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 21.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan (Gossweiler)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Nur elektronische Eingabe seit 01.2025
  • Grundbuchauszug

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBaugesucheZH
  • Behandlungsfrist: Ordentliches Verfahren ca. 45 Tage (komplex ca. 90); Anzeigeverfahren max. 30 Tage
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bülach, in denen «I 8.0A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1.1.1BZO Bülach · S. 7

1.1.1 Bauzonen

ES Kernzone A KA III Kernzone B KB III Kernzone C KC III Kernzone W KW III Zentrumszone A ZA III Zentrumszone B ZB III Zentrumszone C ZC III Wohnzone W 1.3 II Wohnzone W 1.6 II Wohnzone W 1.9 II Wohnzone W 2.2 II Wohnzone W 3.0 II Wohn- und Gewerbezone WG 2.2 III Wohn- und Gewerbezone WG 3.0A III Wohn- und Gewerbezone WG 3.0B III Wohn- und Gewerbezone WG 4.0 III Wohn- und Industriezone WI 5.0 III Wohn- und Industriezone WI 6.0 III Gewerbezone G 3.0 III lndustriezone I 5.0 III lndustriezone I 6.0 III / II** lndustriezone I 7.0 III lndustriezone I 8.0A III lndustriezone I 8.0B IV lndustriezone I C IV Zone für öffentliche Bauten öB * ** Im Bereich der Sonderbauvorschriften Rietbach West * ES-Zuteilung gemäss spezieller Festlegung im Zonenplan Seite 7

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Art. 5.00BZO Bülach · S. 27

5.00 * Im Gebiet Rietbach West gelten in Ergänzung zur Bau- und Zonenordnung separate Sonderbauvorschriften. 1) Südöstlich der Erachfeldstrasse gelten auf einer Tiefe von 85 m eine Gebäudehöhe von max. 10.50 m und eine Gesamthöhe von max. 13.50m. Südwestlich des Rietbaches gelten auf einer Tiefe von 70 m eine Gebäudehöhe von max. 13.50 m und eine Gesamthöhe von max. 16.50m.

I 8.0A

I 8.0B

I C Gebäudehöhe max. m

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Art. 6BZO Bülach · S. 3

6 Gewerbezone G 3.0 und lndustriezonen I 5.0, I 6.0, I 7.0, I 8.0A, I 8.0B und I C

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Art. 6.2BZO Bülach · S. 28

6.2 Nutzweise

1Es sind höchstens mässig störende, in der Industriezone I 8.0B und, unter Ausschluss der unter Abs. 2 erwähnten Nutzungen, in der Industriezone I C auch stark störende Industrie- und Gewerbebetriebe zugelassen. Auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie provisorische, betriebszugehörige Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen sind zulässig.

2Folgende Nutzweisen sind in der Zone I 6.0, I 7.0, I 8.0A und I C ausgeschlossen: Verkehrsintensive Nutzungen, wie Verkaufsflächen des Detailhandels, dem Publikum geöffnete Flächen von Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben sowie andere Flächen mit vergleichbarer Verkehrserzeugung, mit einer Grösse von mehr als 500 m². Zusammenfassungen von solchen Flächen dürfen ebenfalls nicht grösser als 500 m² sein. Flächen im Freien werden gleich behandelt wie Flächen im Gebäudeinnern.

3In den Zonen I 6.0, I 7.0 und I 8.0A sind zudem Güterumschlagsplätze und Verteilzentren nicht zugelassen.

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Art. 12.12BZO Bülach · S. 38

12.12 Gestaltungspläne

1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete müssen Gestaltungspläne aufgestellt werden. Sofern eine zweckmässige Unterteilung des Gebietes möglich ist, können mehrere Gestaltungspläne aufgestellt werden. Diese müssen nicht für alle Teilbereiche gleichzeitig festgesetzt werden.

2In den Zonen I 6.0, I 7.0 und I 8.0A hat der Gestaltungsplan innerhalb des bezeichneten Gebietes folgende Inhalte festzulegen: - Stärkung des Einkaufsgebietes an der Grenzstrasse (zusammen mit dem angrenzenden Einkaufsgebiet in Bachenbülach) als Einkaufsstandort von regionaler Bedeutung - das Potenzial an verkehrsintensiven Nutzflächen auf die vorhandene und künftige Verkehrsinfrastruktur abzustimmen - die Regelung der Verkehrsführung und Grundstückserschliessung, damit der private und öffentliche Verkehr auch bei einem Vollausbau des Gebietes funktionsfähig bleibt - Rahmenbedingungen für ein städtebaulich gut gestaltetes regionales Zentrumsgebiet schaffen, welches sich vom historischen Stadtkern von Bülach klar abgrenzt. 3…

4Dem SBB-Areal kommt mit der Entwicklung des Gebietes Bülach Nord eine verstärkte städtebauliche Bedeutung zu. Ein Gestaltungsplan hat zumindest die folgenden Zielsetzungen zu beinhalten und hiefür geeignete Regelungen zu treffen: - Sicherstellen eines städtebaulich einwandfreien Überganges zum Gebiet Bülach Nord - Verbesserung, ggf. Ergänzung der gleisquerenden Verbindungen für den Langsamverkehr - Ausgestaltung der Bauten und Anlagen mit einem besonders hohen städtebaulichen Wert. Seite 38

5Im Gebiet Bülach Nord ist für das im Z …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 24.5 mArt. 6.1, S. 270.90
Baumassenziffer≤ 8 m3/m2Art. 6.1, S. 270.90
Freiflächenziffer≥ 5 %Art. 6.1, S. 270.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 6.1, S. 270.90
Gebäudehöhe≤ 21.5 mArt. 10.00, S. 190.95

Extrahiert aus der BZO Bülach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I 8.0A

Was gilt in der Zone I 8.0A in Bülach?
Gebäudehöhe ≤ 21.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bülach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I 8.0A sein?
Laut BZO Bülach: Gebäudehöhe ≤ 21.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I 8.0A einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bülach. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bülach?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bülach ein?
Baugesuche in Bülach laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach. Ablauf nach der Einreichung →

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