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Art. 39 · Zone für Sport und Erholung

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16 · Original-PDF

SE

1Zweck Sicherung der zur Ausübung spezieller Sport- und Freizeitaktivitäten

benötigen Flächen und Anlagen.

2Nutzung Es sind kleinere Bauten und Anlagen zulässig, die für das Betreiben der

jeweiligen Nutzung notwendig sind. Die bestehenden Bauten können im

Rahmen der Besitzstandswahrung unterhalten werden.

3Baumasse Für neue Bauten und Anlagen:

Geschosszahl

1G

Gebäudehöhe max. 4.50 m

4Besondere Bestimmungen a Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportio-

nen, Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung

anzupassen.

b Der Waldabstand gemäss Bauzonenplan gilt nur für Hochbauten. Anla-

gen dürfen bis 6 m an den Waldrand errichtet werden

5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.