Unterseen
Ausnützungsziffer in Unterseen
Die Ausnützungsziffer ist in Unterseen in 1 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.4. Rechtsgrundlage ist meist Art. 55.1 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| ZPP "Brandweg" | ≤ 0.4 | Art. 55.1, S. 32 |
Extrahiert aus der BZO Unterseen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Unterseen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.4, festgelegt in 1 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Unterseen?
Meist in Art. 55.1 der Bau- und Zonenordnung Unterseen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.