Art. 3 · Ausnahmen
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 4 · Original-PDF
1 Voraussetzungen Bei ausserordentlichen Verhältnissen kann die Baubehörde Ausnahmen von einzelnen Vorschriften dieses Reglements gewähren, wenn ihre Einhaltung eine unverhältnismässige Härte bedeutete und weder öffentliche, noch schützenswerte private Interessen verletzt werden. 2 Publikation Gesuche um Ausnahmebewilligungen jeder Art sind gleichzeitig mit dem Baugesuch zu publizieren.
3Auflagen Ausnahmen können mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, die als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung auf Anmeldung der Baubehörde im Grundbuch angemerkt werden können.
1Kantonales Planungs- und Baugesetz, http://bgs.so.ch/frontend/versions/4116
2Kantonale Bauverordnung, http://bgs.so.ch/frontend/versions/4124 RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 4/31 ji Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.