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Art. 12 · Gewerbezone G

BZO Baureglement Saanen · S. 17 · Original-PDF

1Die Gewerbezone ist Gewerbebauten vorbehalten. Wohnräume für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehrungen für wohnhygienisch einwandfreie Verhältnisse gesorgt wird. Innerhalb der Gewerbezone G und gegenüber angrenzenden Gewerbe- und Lagerzonen GL ist die offene oder geschlossene Bauweise erlaubt. Gewerbezone G

2In der Gewerbe- und Lagerzone sind Gewerbebauten und die Lagerung von Gütern und Geräten zugelassen. Wohnräume und reine Bürobauten sind nicht gestattet. Innerhalb der Gewerbe- und Lagerzone GL und gegenüber angrenzenden Gewerbezonen G ist die offene oder geschlossene Bauweise erlaubt. Gewerbe- und Lagerzone GL

3Es gelten folgende baupolizeilichen Masse: Maximale Gesamthöhe 14.30 m Minimaler Grenzabst and Innerhalb der Zone und gegenüber angrenzenden Gewerbe- und Lagerzonen GL, resp. Gewerbezonen G Im Rahmen der Zweckbestimmung und unter Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes frei wählbar. Grenzanbau ist im Rahmen von EG ZGB, beziehungsweise mit Zustimmung des Nachbarn erlaubt. Umfassungsmauern welche an die Grenze gestellt werden sind als Brandmauern auszubilden Einwohnergemeinde Saanen 14 Baureglement Umfassungsmauern an der Grenze sind als Brandmauern auszubilden Gegenüber Grundstücken in der Landwirtschaftszone LWZ, der gemischten Zone WG, oder weiteren Zonen mit vergleichbarer Zweckbestimmung 5.0 m in den übrigen Fällen 8.0 m Lärmempfindlichkeitsstufe IV

4Die Gewerbe- und Lagerzone Grundstück GBB Nr. 1071, Grund, ist eine Zone mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten. Links und rechts je 13 m ab Achse der Hochspannungsleitung BKW gilt ein Bauverbot für Hochbauten. Links und rechts je 30 m ab Achse der Hochspannungsleitung BKW dürfen nur Bauten erstellt werden, welche keine Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) aufweisen.

5Die Gewerbe- und Lagerzone auf Grundstück GBB Nr. 447 dient ausschliesslich dem Betrieb einer Kiesaufbereitungsanlage. Gebäude und Anlagen sind optimal in die unmittelbare Umgebung und ins Landschaftsbild einzupassen. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass Immissionen mit geeigneten Massnahmen minimiert werden. Bei Betriebsaufgabe gelten für das Grundstück die Vorschriften gemäss Landwirtschaftszone. Das Gelände ist auf Kosten des Betreibers zu rekultivieren.

6Die Aussenbereiche sind im Rahmen der Zweckbestimmung ordentlich zu gestalten. An Zonengrenzen kann die Baubewilligungsbehörde geeignete Abgrenzungsmassnahmen (z.B. Bepflanzung gegenüber anderen Nutzungen) verlangen.

7Die Erweiterung des Grundstückes GBB Nr. 1244 Grund, als Gewerbeund Lagerzone ist eine Zone mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten7.

a)Im Abstand von 39 m zur Achse der Hochspannungsleitung Chamoson

–Mühleberg der swissgrid AG dürfen keine Bauten oder ständige Arbeitsplätze (sogenannte Orte mit empfindlicher Nutzung gemäss Artikel 3 Absatz 3 NISV) vorhanden sein.

b)Es gelten die baupolizeilichen Nutzungsbestimmungen der Wohn- und Gewerbezone WG (Artikel 11)

c)Lärmempfindlichkeitsstufe III.

7 Geringfügige Änderung nach Teilrechtskraft, Genehmigung AGR. 09.04.2014 (Ergänzung Absatz 7). Einwohnergemeinde Saanen 15 Baureglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.