Art. 15 · Dorfkernzonen DK 2. Besondere Gestaltungsbestimmungen
BZO Baureglement Saanen · S. 19 · Original-PDF
In den Dorfkernzonen DK 1 bis DK 9 gelten die besonderen Gestaltungsvorschriften und baupolizeilichen Masse nach folgender Tabelle: Dorfkernzonen DK 2. Besondere Gestaltungsbestim mungen und baupolizeiliche Masse
8 Das Dorf Saanen ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) als Dorf nationaler Bedeutung eingestuft. Einwohnergemeinde Saanen 16 Baureglement DK 9 Es gilt die annähernd geschlossene oder offene Bauweise. 1.5 m seitlicher Grenzabstand bei giebelständig zur Strasse stehenden Bauten; 2.5 m seitlicher Grenzabstand bei traufständig zur Strasse stehenden Bauten; 3.0 m Grenzabstand in allen anderen 12.30 m; Die GH von Ersatz- oder Umbauten darf 1 m höher sein, als die GH des best. Gebäudes. Sie darf in jedem Fall wenigstens 10.30 m und maximal 12.30 m betragen. 4 300 m2 40 - 50 % Sofern der Gebäudeabstand mindestens 6 m beträgt sind Balkone gestattet. Die Bestimmungen nach Art. 30 Abs. 1-3 müssen nicht eingehalten werden. a) 15-20% der sichtbaren Giebelhöhe (vgl. Anh. H) Dachgestaltung b) Es gelten die Vorschriften DK 8 Fäll 10.30 m; Die GH von Ersatz- oder Umbauten darf 1 m höher sein, als die GH des best. Gebäudes. Sie darf in jedem Fall wenig-stens 8.30 m und maximal 10.30 m betragen. 3 DK 7 Die Gebäude sind in der Regel gegen die angrenzenden Strassen giebelständig ausgerichtet Traufseitig gilt die geschlossene, annähernd geschlossene oder offene Bauweise. Giebelseitig gilt die offene Bauweise. 2 m ab der Trauffassade bei offener Bauweise; 2 m ab der rückseitigen Giebelfassade; 4 m ab der Giebelhauptfassade. 12.30 m 4 richtet sich nach Art. 14 Abs. 1 a) 15-20 % der sichtbaren Giebelhöhe (vgl. Anhang H) Dachgestaltung b) b) Bei offener Bauweise 10-20 % der mittleren sichtbaren Höhe der Tal- und Bergfassade (vgl. Anhang H). Bei geschlossener Bauweise gelten traufseitig die verkürzten Vordächer
DK 6 10.30 m 3 DK 5 Die Gebäude sind giebelseitig nach Süden ausgerichtet 10.30 m 3 DK 4 12.30 m 4
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 19) verbindlich lesbar.
DK 3 Die Gebäude sind in der Regel gegenüber den angrenzenden Strassen giebelständig ausgerichtet 2 m bei traufseitig offener Bauweise und ab den von den Strassen abgewandten Gi b lf d 12.30 m 4 DK 2 Traufseitig gilt die geschlossene oder annähernd geschlossene Bauweise. Giebelseitig gilt die offene Bauweise. 4 m ab der nach Süden ausgerichteten Fassade; 2 m ab der nach Norden ausgerichteten Fassade 12.30 m 4 Die best. Vordächer sind zu übernehmen DK 1 10.30 m 3 Ausrichtung der Gebäude Bauweise Minimaler Grenzabstand Maximale Gesamthöhe Maximale Anzahl Vollgeschosse Maximal überbaute Fläche pro Hauptgebäude Dachneigung Balkone Gebäudeproportionen Minimale Auskragung der Vordächer: a) Giebelseitiges Hauptdach b) Traufseitiges Vordach Einwohnergemeinde Saanen 17 Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.