Zone W4 · Neuenkirch

Luzern · BFS 1093 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Für Neuenkirch gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Neuenkirch ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone W4 in Neuenkirch (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Gebäudelänge ≤ 32 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Baugesuch in dreifacher Ausführung
  • Digitale Einreichung auch per E-Mail oder USB-Stick

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Neuenkirch, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 8

1Die Zonen sind in folgenden Teil-Zonenplänen festgehalten: a) Zonenplan 1 : 8’000

über das ganze Gemeindegebiet b) Zonenplan Ausschnitt 1 : 2’500

über die Siedlungsgebiete Neuenkirch Dorf, Sempach Station und Hellbühl c) Teil-Zonenplan 1 : 5’000

über die Gefahrenzonen

2Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und in folgende Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Eidg. Lärmschutzverordnung eingeteilt:

Bauzonen ES

a) Ortsbildschutzzone OB III

b) Kernzonen

- Kernzone A Ke-A III

- Kernzone B Ke-B III

c) Wohnzonen

- 4-geschossige Wohnzone W4 II*

- 3-geschossige Wohnzone W3 II*

- reduzierte 3-geschossige Wohnzone W3-r II

- 2-geschossige Wohnzone W2 II*

- 2-geschossige Wohnzone dicht W2-d II*

- Spezielle Wohnzone W-S II

d) Arbeits- und Wohnzonen

- 2-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-2 III

- 3-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-3 III

e) Arbeitszonen

- Arbeitszone ES IV Ar-IV IV

- Arbeitszone ES III Ar-III III Zonenplan, Zoneneinteilung

4 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 f) Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II*

g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III

h) Grünzonen

- Grünzone A Gr-A III

- Grünzone B Gr-B III

- Grünzone Gewässerraum GG -

i) Erholungszonen Er III

j) gestrichen

Nichtbauzonen

k) Landwirtschaftszone Lw III

l) Übriges Gebiet B ÜG-B III

m) Freihaltezone Fr III

- Freihaltezone Gewässerraum FG -

m1) Deponiezone Neuhüsli Dz-N III

Schutzzonen/Sc …

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Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 10

1Die Wohnzonen W4 und W3 sind in erster Linie für Wohnzwecke bestimmt. Nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind gestattet, sofern sie sich baulich in den Zonencharakter einfügen.

2Grundmasse: W3 / W3-r* W4 *** Vollgeschosse: höchstens 3** 4 Ausnützungsziffer: höchstens 0.55 0.65 AZ-Faktor (siehe Art. 4): 1.0 1.0 Gebäudelänge: höchstens 32 m 32 m 3- und 4-geschossige Wohnzonen W3 / W3-r / W4 Bebauungen mit weniger als einer AZ von 0.40 sowie der Bau alleinstehender Einfamilienhäuser sind nicht gestattet. Bestand und Ersatz bestehender altrechtlicher Einfamilienhäuser bleiben gewährleistet. * In der W3-r darf kein zusätzliches Dach- oder Attikageschoss realisiert werden. ** Auf der Parzelle Nr. 1191 kann aus Gründen des Hochwasserschutzes ein 4. Vollgeschoss anstelle eines nicht anrechenbaren und nicht sichtbaren Untergeschosses gebaut werden. *** Bei den Parz. Nr. 999 und Nr. 1007 (Kenelmatt) sind die bestehenden Bauvolumen für Erneuerung und Wiederaufbau gewährleistet.

6 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011

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Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 25

BZR, - die im Konzept festgelegten Koten, - das Baukonzept bezüglich Verteilung der Bauvolumen und Zahl der Bauten (mit angemessener Toleranz bei der Situierung und Dimensionierung der Bauten); eingeschossige An- und Nebenbauten (wie Wintergärten, Pergolas, gedeckte Sitzplätze und dergleichen) sind im Rahmen der gesetzlichen Grenzabstände zulässig, - die Erschliessung, - die im Rahmen von Verhandlungen mit Betroffenen protokollarisch festgelegten weiteren Konzeptinhalte.

6Im Rahmen der Gestaltungspläne sind Begrünungs- und Bepflanzungskonzepte zu erarbeiten. Besonders sorgfältig zu bearbeiten sind: - die Gestaltung und Bepflanzung der Strassenräume - die Gestaltung der Zonenränder zur Landschaftszone - die Bepflanzung innerhalb der Siedlung (mindestens 10 % gemeinschaftliche Grün- und Spielflächen) - die möglichst ökologische Gestaltung von Hecken, Naturobjekten und Bachläufen

7Im Rahmen der Gestaltungspläne muss ein Energiekonzept vorgelegt werden, das nachweist, dass mindestens 50 % des Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt wird (ausgenommen sind Produktions- und Prozessenergien).

8Mit dem Gestaltungsplan ist ein Miteigentumsreglement vorzulegen, das den Unterhalt der Strassen, Plätze, Freiräume, Naturobjekte und Bepflanzungen auf Gemeinschaftsflächen regelt.

9In der W4 darf die zonengemässe max. Vollgeschosszahl auch im Rahmen von Gestaltungsplänen nicht überschritten werden.

10In der W2/W2-dicht ist kein 3. Vollgeschoss zulässig.

11Im Rahmen von Bebauungs- oder Gestaltungsplänen gi …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohnzonen W4 und W3 sind in erster Linie für Wohnzwecke bestimmt.» · Art. Art. 8

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 8, S. 100.95
Ausnützungsziffer≤ 0.65Art. 8, S. 100.95
Gebäudelänge≤ 32 mArt. 8, S. 100.95

Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W4

Was gilt in der Zone W4 in Neuenkirch?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Gebäudelänge ≤ 32 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W4 sein?
Laut BZO Neuenkirch: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuenkirch?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuenkirch ein?
Baugesuche in Neuenkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Hoch- und Tiefbau (Bauamt), Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W4 in der BZO Neuenkirch?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erwähnen die Zone W4 namentlich, darunter Art. 5, Art. 8, Art. 10. BZO Neuenkirch lesen →

Weitere Zonen in Neuenkirch