Zone ArW-2 · Neuenkirch

Luzern · BFS 1093 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Für Neuenkirch gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Neuenkirch ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone ArW-2 in Neuenkirch (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Baugesuch in dreifacher Ausführung
  • Digitale Einreichung auch per E-Mail oder USB-Stick

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Neuenkirch, in denen «ArW-2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 8

1Die Zonen sind in folgenden Teil-Zonenplänen festgehalten: a) Zonenplan 1 : 8’000

über das ganze Gemeindegebiet b) Zonenplan Ausschnitt 1 : 2’500

über die Siedlungsgebiete Neuenkirch Dorf, Sempach Station und Hellbühl c) Teil-Zonenplan 1 : 5’000

über die Gefahrenzonen

2Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und in folgende Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Eidg. Lärmschutzverordnung eingeteilt:

Bauzonen ES

a) Ortsbildschutzzone OB III

b) Kernzonen

- Kernzone A Ke-A III

- Kernzone B Ke-B III

c) Wohnzonen

- 4-geschossige Wohnzone W4 II*

- 3-geschossige Wohnzone W3 II*

- reduzierte 3-geschossige Wohnzone W3-r II

- 2-geschossige Wohnzone W2 II*

- 2-geschossige Wohnzone dicht W2-d II*

- Spezielle Wohnzone W-S II

d) Arbeits- und Wohnzonen

- 2-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-2 III

- 3-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-3 III

e) Arbeitszonen

- Arbeitszone ES IV Ar-IV IV

- Arbeitszone ES III Ar-III III Zonenplan, Zoneneinteilung

4 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 f) Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II*

g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III

h) Grünzonen

- Grünzone A Gr-A III

- Grünzone B Gr-B III

- Grünzone Gewässerraum GG -

i) Erholungszonen Er III

j) gestrichen

Nichtbauzonen

k) Landwirtschaftszone Lw III

l) Übriges Gebiet B ÜG-B III

m) Freihaltezone Fr III

- Freihaltezone Gewässerraum FG -

m1) Deponiezone Neuhüsli Dz-N III

Schutzzonen/Sc …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 11BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 12

1Die Arbeits- und Wohnzonen ArW-2 und ArW-3 sind für Bauten bestimmt, in denen Arbeiten und Wohnen gemischt sind.

2Gestattet sind Wohnungen sowie nicht oder nur mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Reine Wohnbauten sind nur in der 2-geschossigen ArW-2 gestattet.

3Grundmasse ArW-2 ArW-3 Vollgeschosse: höchstens 2* 3 Ausnützungsziffer: höchstens wovon für Wohnen: höchstens Arbeits- und Wohnzonen ArW-2 / ArW-3 2* 0.50 0.35 1.0 3 0.75 0.45 1.0 0.50 0.35 0.75 0.45 AZ-Faktor (siehe Art. 4): 1.0 1.0

* Mehrhöhen für betriebliche Bedürfnisse zulässig.

Baufelder gem. Gestal- tungsplanVG (anstelle der max. Gebäudehöhe gilt eine max. Firsthöhe)Max. Gesamthöhe / Max. Firsthöhe
A1 (Punkthaus)312.10 m
A2 (Reihenhaus)27.60 m
B1 (Stöckli)211.00 m
B2 (Generationenhaus)2+11.00 m
B3 (Schüür)27.80 m
B4 (Remise)29.30 m

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 11, S. 120.90
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 11, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ArW-2

Was gilt in der Zone ArW-2 in Neuenkirch?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ArW-2 sein?
Laut BZO Neuenkirch: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuenkirch?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuenkirch ein?
Baugesuche in Neuenkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Hoch- und Tiefbau (Bauamt), Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ArW-2 in der BZO Neuenkirch?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erwähnen die Zone ArW-2 namentlich, darunter Art. 5, Art. 11. BZO Neuenkirch lesen →

Weitere Zonen in Neuenkirch