Zone Ke-B · Neuenkirch

Luzern · BFS 1093 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Für Neuenkirch gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Neuenkirch ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone Ke-B in Neuenkirch (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 7 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1.2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Baugesuch in dreifacher Ausführung
  • Digitale Einreichung auch per E-Mail oder USB-Stick

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Neuenkirch, in denen «Ke-B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 8

1Die Zonen sind in folgenden Teil-Zonenplänen festgehalten: a) Zonenplan 1 : 8’000

über das ganze Gemeindegebiet b) Zonenplan Ausschnitt 1 : 2’500

über die Siedlungsgebiete Neuenkirch Dorf, Sempach Station und Hellbühl c) Teil-Zonenplan 1 : 5’000

über die Gefahrenzonen

2Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und in folgende Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Eidg. Lärmschutzverordnung eingeteilt:

Bauzonen ES

a) Ortsbildschutzzone OB III

b) Kernzonen

- Kernzone A Ke-A III

- Kernzone B Ke-B III

c) Wohnzonen

- 4-geschossige Wohnzone W4 II*

- 3-geschossige Wohnzone W3 II*

- reduzierte 3-geschossige Wohnzone W3-r II

- 2-geschossige Wohnzone W2 II*

- 2-geschossige Wohnzone dicht W2-d II*

- Spezielle Wohnzone W-S II

d) Arbeits- und Wohnzonen

- 2-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-2 III

- 3-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-3 III

e) Arbeitszonen

- Arbeitszone ES IV Ar-IV IV

- Arbeitszone ES III Ar-III III Zonenplan, Zoneneinteilung

4 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 f) Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II*

g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III

h) Grünzonen

- Grünzone A Gr-A III

- Grünzone B Gr-B III

- Grünzone Gewässerraum GG -

i) Erholungszonen Er III

j) gestrichen

Nichtbauzonen

k) Landwirtschaftszone Lw III

l) Übriges Gebiet B ÜG-B III

m) Freihaltezone Fr III

- Freihaltezone Gewässerraum FG -

m1) Deponiezone Neuhüsli Dz-N III

Schutzzonen/Sc …

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Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 9

1Die Kernzonen dienen der Erweiterung der Ortskerne und der Förderung von Zentrumsnutzungen und Zentrumsaktivitäten sowie einer guten gestalterischen Einordnung der Neubauten ins Ortsbild. Kernzone A und B * Lärmvorbelastete Zonen gemäss Zonenplan: ES III

5 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011

2Gestattet sind Wohnungen, nicht oder nur mässig störende kleinere und mittlere Gewerbebetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe (wie Büros, Ateliers, Läden, Handwerksbetriebe, Praxen, Gaststätten, Hotels) und öffentliche Bauten.

3Grundmasse: Ke-A Ke-B Ausnützungsziffer: höchstens 0.80 1.00 - 1.20 davon für Wohnen: höchstens 0.55 0.83 Vollgeschosse: höchstens 4* / ** 7

Bebauungen mit weniger als einer AZ von 0.40 sowie der Bau alleinstehender Einfamilienhäuser sind nicht gestattet.

* Das 4. Vollgeschoss in der Zone Ke-A ist als voll ausgebautes Dachgeschoss gemäss den Bestimmungen von Art. 44 Abs. 2a BZR zu gestalten.

** In der südlichsten Bautiefe der Zone Ke-A auf Parzelle Nr. 542 (Maiengrüenistrasse) dürfen max. 2 Vollgeschosse plus Attika erstellt werden, im übrigen Bereich 3 Vollgeschosse plus Attika.

4Die Kernzone B dient der Realisierung eines Dienstleistungszentrums von regionaler Bedeutung (Entwicklungsschwerpunkt gemäss regionalem Richtplan). Bebauung, Gestaltung, Verteilung der Nutzungen, Begrünung, Erschliessung und Fussgängerbereiche sind in einem Gesamtkonzept festzulegen, das in einem wettbewerbsähnlichen Verfahren unter Einbezug der Gemeinde zu erarbeiten ist. Die Ausnützungsziffer beträgt höchsten …

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Art. 55BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 35

1In lärmbelasteten Gebieten sind im Rahmen von Bewilligungen Massnahmen nötig, um die Grenzwerte gemäss eidg. Lärmschutzverordnung (LSV) einzuhalten (siehe Bestimmungen von Art. 29-31 LSV). Eine Gestaltungsplanbewilligung oder Baubewilligung für Gebäude mit lärmempfindlicher Nutzung kann erst nach Vorliegen eines entsprechenden Nachweises erteilt werden.

2Kann der Grenzwert trotz Lärmschutzmassnahmen nicht eingehalten werden, so ist das überwiegende Interesse auszuweisen und der Dienststelle Umwelt und Energie ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 30 LSV bzw. eine Zustimmung gemäss Art. 31 LSV einzureichen.

3Bei Parzellen, die nach 1985 in eine Bauzone eingezont wurden, besteht keine Möglichkeit von Ausnahmen.

4Bei Baugesuchen entlang von Kantonsstrassen und Bahnlinien muss aufgezeigt werden, dass der Immissionsgrenzwert eingehalten werden kann.

5Bei Baugesuchen in den Gestaltungsplangebieten (Neueinzonungen) der speziellen Wohnzone (W-S) und der Kernzone B (Ke-B), ist gegenüber lärmerzeugenden Anlagen der Planungswert einzuhalten. Bauen in lärmbelasteten Gebieten

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1.2Art. 7, S. 90.95
Vollgeschosse≤ 7 VollgeschosseArt. 7, S. 90.95

Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ke-B

Was gilt in der Zone Ke-B in Neuenkirch?
Vollgeschosse ≤ 7 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1.2. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Ke-B sein?
Laut BZO Neuenkirch: Vollgeschosse ≤ 7 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuenkirch?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuenkirch ein?
Baugesuche in Neuenkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Hoch- und Tiefbau (Bauamt), Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ke-B in der BZO Neuenkirch?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erwähnen die Zone Ke-B namentlich, darunter Art. 5, Art. 7, Art. 55. BZO Neuenkirch lesen →

Weitere Zonen in Neuenkirch