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Art. 8 · 3- und 4-geschossige Wohnzonen W3 / W3-r / W4

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 10 · Original-PDF

1Die Wohnzonen W4 und W3 sind in erster Linie für Wohnzwecke bestimmt. Nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind gestattet, sofern sie sich baulich in den Zonencharakter einfügen.

2Grundmasse: W3 / W3-r* W4 *** Vollgeschosse: höchstens 3** 4 Ausnützungsziffer: höchstens 0.55 0.65 AZ-Faktor (siehe Art. 4): 1.0 1.0 Gebäudelänge: höchstens 32 m 32 m 3- und 4-geschossige Wohnzonen W3 / W3-r / W4 Bebauungen mit weniger als einer AZ von 0.40 sowie der Bau alleinstehender Einfamilienhäuser sind nicht gestattet. Bestand und Ersatz bestehender altrechtlicher Einfamilienhäuser bleiben gewährleistet. * In der W3-r darf kein zusätzliches Dach- oder Attikageschoss realisiert werden. ** Auf der Parzelle Nr. 1191 kann aus Gründen des Hochwasserschutzes ein 4. Vollgeschoss anstelle eines nicht anrechenbaren und nicht sichtbaren Untergeschosses gebaut werden. *** Bei den Parz. Nr. 999 und Nr. 1007 (Kenelmatt) sind die bestehenden Bauvolumen für Erneuerung und Wiederaufbau gewährleistet.

6 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.