Zone Ar-IV · Neuenkirch

Luzern · BFS 1093 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Für Neuenkirch gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Neuenkirch ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone Ar-IV in Neuenkirch (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Baugesuch in dreifacher Ausführung
  • Digitale Einreichung auch per E-Mail oder USB-Stick

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Neuenkirch, in denen «Ar-IV» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 8

1Die Zonen sind in folgenden Teil-Zonenplänen festgehalten: a) Zonenplan 1 : 8’000

über das ganze Gemeindegebiet b) Zonenplan Ausschnitt 1 : 2’500

über die Siedlungsgebiete Neuenkirch Dorf, Sempach Station und Hellbühl c) Teil-Zonenplan 1 : 5’000

über die Gefahrenzonen

2Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und in folgende Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Eidg. Lärmschutzverordnung eingeteilt:

Bauzonen ES

a) Ortsbildschutzzone OB III

b) Kernzonen

- Kernzone A Ke-A III

- Kernzone B Ke-B III

c) Wohnzonen

- 4-geschossige Wohnzone W4 II*

- 3-geschossige Wohnzone W3 II*

- reduzierte 3-geschossige Wohnzone W3-r II

- 2-geschossige Wohnzone W2 II*

- 2-geschossige Wohnzone dicht W2-d II*

- Spezielle Wohnzone W-S II

d) Arbeits- und Wohnzonen

- 2-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-2 III

- 3-geschossige Arbeits- und Wohnzone ArW-3 III

e) Arbeitszonen

- Arbeitszone ES IV Ar-IV IV

- Arbeitszone ES III Ar-III III Zonenplan, Zoneneinteilung

4 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 f) Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II*

g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III

h) Grünzonen

- Grünzone A Gr-A III

- Grünzone B Gr-B III

- Grünzone Gewässerraum GG -

i) Erholungszonen Er III

j) gestrichen

Nichtbauzonen

k) Landwirtschaftszone Lw III

l) Übriges Gebiet B ÜG-B III

m) Freihaltezone Fr III

- Freihaltezone Gewässerraum FG -

m1) Deponiezone Neuhüsli Dz-N III

Schutzzonen/Sc …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 12

1Die Arbeitszone ES IV ist für industrielle Anlagen und gewerbliche Betriebe bestimmt, die in anderen Zonen nicht zulässig sind. Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden.

2Gebäudehöhe: frei (vorbehalten bleiben § 166 PBG und Art. 35 Abs. 11 BZR)

3Bepflanzung: siehe Art. 14 BZR Arbeitszone ES IV Ar-IV

Baufelder gem. Gestal- tungsplanVG (anstelle der max. Gebäudehöhe gilt eine max. Firsthöhe)Max. Gesamthöhe / Max. Firsthöhe
A1 (Punkthaus)312.10 m
A2 (Reihenhaus)27.60 m
B1 (Stöckli)211.00 m
B2 (Generationenhaus)2+11.00 m
B3 (Schüür)27.80 m
B4 (Remise)29.30 m

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Arbeitszone ES IV ist für industrielle Anlagen und gewerbliche Betriebe bestimmt, die in anderen Zonen nicht zulässig sind.» · Art. Art. 12

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 40, S. 290.90

Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ar-IV

Was gilt in der Zone Ar-IV in Neuenkirch?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ar-IV einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuenkirch?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuenkirch ein?
Baugesuche in Neuenkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Hoch- und Tiefbau (Bauamt), Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ar-IV in der BZO Neuenkirch?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erwähnen die Zone Ar-IV namentlich, darunter Art. 5, Art. 12. BZO Neuenkirch lesen →

Weitere Zonen in Neuenkirch