Zone W-S_G · Neuenkirch
Luzern · BFS 1093 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Hinweis: Für Neuenkirch gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Neuenkirch ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.
Die Zone W-S_G in Neuenkirch (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.31. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
Pläne
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Baugesuch in dreifacher Ausführung
- Digitale Einreichung auch per E-Mail oder USB-Stick
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Verfahren
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle
- Hoch- und Tiefbau (Bauamt)
- 041 469 72 46
- bauamt@neuenkirch.ch
- alle Kontaktangaben
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.31 | Art. 10, S. 11 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 10, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W-S_G
Was gilt in der Zone W-S_G in Neuenkirch?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.31. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W-S_G sein?
Laut BZO Neuenkirch: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuenkirch?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuenkirch ein?
Baugesuche in Neuenkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Hoch- und Tiefbau (Bauamt), Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch. Ablauf nach der Einreichung →
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