Zone W-S_F1 · Neuenkirch

Luzern · BFS 1093 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Für Neuenkirch gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Neuenkirch ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone W-S_F1 in Neuenkirch (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.49. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Baugesuch in dreifacher Ausführung
  • Digitale Einreichung auch per E-Mail oder USB-Stick

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.49Art. 10, S. 110.85
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 10, S. 110.85

Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W-S_F1

Was gilt in der Zone W-S_F1 in Neuenkirch?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.49. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W-S_F1 sein?
Laut BZO Neuenkirch: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuenkirch?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuenkirch ein?
Baugesuche in Neuenkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Hoch- und Tiefbau (Bauamt), Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch. Ablauf nach der Einreichung →

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