Zone W2 · Küsnacht
Zürich · BFS 154 · Gemeindeprofil · alle 29 Zonen
Die Zone W2 in Küsnacht (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan mit Farbcodierung
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Unterlagen 3-fach (4-fach kantonal)
- Aktueller Grundbuchauszug
- Bauvolumen-Berechnung SIA
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung, Bausekretariat
- 044 913 12 53
- hochbau@kuesnacht.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Küsnacht, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Küsnacht · S. 6
ZONENEINTEILUNG, BAUMASSENZIFFER (BZ), EMPFINDLICHKEITSSTUFE (ES) 2 Das Gemeindegebiet wird, soweit es sich nicht um Wald handelt oder es nicht übergeordneten Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen Zone BZ ES
Kernzonen 2-geschossig K2
III 3-geschossig K3
III
Quartiererhaltungszone QEZ
III Eigenheimstrasse
Wohnzonen 2-geschossig W2 1.00 II 2-geschossig W2 1.15 II 2-geschossig W2 1.20 II 2-geschossig W2 1.30 II 2-geschossig W2 1.40 II 2-geschossig W2 1.50 II 2-geschossig W2 1.75 II / III 2-geschossig mit Gewerbeanteil WG2 2.30 III 3-geschossig W3 2.40 II / III 3-geschossig W3 2.75 II / III 3-geschossig mit Gewerbeanteil WG3 2.75 III 4-geschossig W4 3.80 II / III 4-geschossig ohne Baumassenziffer W4 oB II / III
Gewerbezonen G1 4.50 III
G2 6.00 III
G3 6.70 III
Zone für öffentliche Bauten OeB
II / III Freihaltezone F
Erholungszone E
Reservezone R ** ** ** ** * * * * Abweichungen von der Zuordnung in eine Empfindlichkeitsstufe (ES) gemäss Art. 43 Abs. 2 Lärmschutzverordnung (LSV) sind im Zonenplan festgelegt.
* Die spezifische ES-Zuteilung ist im Zonenplan festgelegt. ** In Gebieten mit zulässigen, mässig störenden Betrieben
(im Zonenplan senkrecht schraffiert)
Art. 19BZO Küsnacht · S. 17
1 GRUNDMASSE Zone W2 W2 W2 W2 W2 W2 W2 Baumassenziffer Hauptbauten 1.00 1.15 1.20 1.30 1.40 1.50 1.75 Vollgeschosszahl 2 2 2 2 2 2 2 Anrechenbare Dachgeschosse*
Anrechenbare Untergeschosse*
Baumassenziffer besondere Gebäude*
Grundgrenzabstand (min. m) 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 Gebäudelänge (m) 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 Gebäudehöhe (m)*
Firsthöhe (m) 4,5 4,5 4,5 4,5 5,0 5,0 5,0 Gesamthöhe (m)*
* gemäss Art. 19 Abs. 1a Zone WG2 W3 W3 WG3 W4 W4 Baumassenziffer Hauptbauten 2.30 2.40 2.75 2.75 3.80 ohne BZ Vollgeschosszahl 2 3 3 3 4 4 Anrechenbare Dachgeschosse 1 1 1 1 1 1 Anrechenbare Untergeschosse* 1 1 1 1 1 1 Baumassenziffer besondere Gebäude 0.20 0.20 0.20 0.20 0.20 Grundgrenzabstand (min. m) 7,0 6,0 6,0 6,0 5,0 5,0 Gebäudelänge (m) 25,0 30,0 30,0 40,0 40,0 40,0 Gebäudehöhe (m) 10,5 10,5 10,5 10,5 13,5 13,5 Firsthöhe (m) 5,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 Gesamthöhe (m) ** ** ** * UG zulässig gemäss Art. 37 Abs. 1 ** Für Hauptgebäude mit einem beidseitig geneigten Schrägdach gilt Art. 19 Abs. 5 13 1 In den zweigeschossigen Wohnzonen W2 gilt: a a Neubauten dürfen neben zwei Vollgeschossen höchstens
ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares
Dachgeschoss aufweisen. b Die zulässige Gebäudehöhe beträgt: Beim Bau von zwei Vollgeschossen und einem anrechenbaren Dachgeschoss 7,5 m Beim Bau von zwei Vollgeschossen und einem anrechenbaren Untergeschoss 8,1 m c Sofern ein anrechenbares Un …
Art. 21aBZO Küsnacht · S. 20
1 Misst in den Zonen W3/2.40, W3/2.75 und W4/3.80 eine Fassaden länge mehr als 12,0 m, so ist der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge bis auf das Maximalmass von 9,0 m zu vergrössern. MEHRLÄNGENZUSCHLAG 2 Misst in den Zonen W2/1.00, W2/1.15, W2/1.20, W2/1.30, W2/1.40, W2/1.50, W2/1.75 eine Fassadenlänge mehr als 25,0 m, so ist der Grenzabstand um die Hälfte der Mehrlänge zu vergrössern. 16 3 Bei der Berechnung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen werden die Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 10,0 m unterschreitet, zusammengerechnet (gilt für W2).
Art. 22BZO Küsnacht · S. 21
1 Das Dachgeschoss muss gut ablesbar sein und darf von keiner Seite als zusätzliches Vollgeschoss in Erscheinung treten. DACHGESTALTUNG, DACHFORM 2 Wird die maximal zulässige Gebäudehöhe unterschritten, so liegt das Dachprofil innerhalb der Ebene, die an der fiktiven Linie der effektiven Gebäudehöhe, zuzüglich 0,9 m «Kniestock», angelegt wird. Diese fiktive Linie muss die zulässige Gebäudehöhe einhalten. 3 Dachaufbauten haben bei Flachdachbauten talseits gegenüber der angenommenen Giebelfassade folgende Abstände einzuhalten: Bei Fassadenlängen kleiner als 9,0 m mindestens einen Drittel der Fassadenlänge, bei Fassadenlängen grösser als 9,0 m mindestens 3,0 m. 4 In den Wohnzonen sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte nur im ersten Dachgeschoss gestattet. Dacheinschnitte sind gestattet, wenn sie nur geringfügig in Erscheinung treten und wenn die Wohn qualität dadurch verbessert wird. Die Gesamtlänge von Dachein schnitten und Dachaufbauten darf höchstens einen Drittel der be treffenden Fassadenlänge betragen. 5 Bei Attikageschossen sind Brüstungen bis max. 1,0 m Höhe von den längenbeschränkten Dachaufbauten gemäss § 292 PBG ausgenom men, sofern sie die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. 6 Auf Dachgeschossen mit Flachdächern sind lediglich kleinere, technisch unumgängliche Aufbauten zulässig. 7 Dachflächenfenster sind in allen Wohnzonen erlaubt. 8 In der Wohnzone W2/1.15 im Zelgli sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° alter Teilung (Kreis entspricht 360°) zulässig. 17
Art. 44BZO Küsnacht · S. 29
In der Wohnzone W2/1.30 Rietacher-Letzi sind für neue Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte zu ergreifen. LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN IM GEBIET RIETACHER-LETZI
Art. 45BZO Küsnacht · S. 30
1 Arealüberbauungen sind nur in den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten zulässig. AREALÜBERBAUUNGEN 2 Die Mindestarealfläche beträgt 4000 m². 3 Der Nutzungszuschlag beträgt 10% der zonengemässen Baumassenziffer. 4 Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht. Bei Arealgrössen über 6000 m² darf die Gebäudehöhe mit Ausnahme der Wohnzone W2/1.40 talseits um 2,0 m erhöht werden. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. 5 Werden die bauordnungsgemässen Regelmasse der Gebäude- und Firsthöhen eingehalten, ist die Zahl der Voll- und Dachgeschosse frei. 6 Bei wesentlichen Änderungen bestehender Arealüberbauungen und neuen Arealüberbauungen sind mindestens 50% des zulässigen Wärmebedarfes für Heizung und Wassererwärmung mit erneuerbaren Energien zu decken. 7 Veränderungen an Überbauungen, welche als Arealüberbauungen bewilligt wurden, sind nur zulässig, wenn die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten wird und die bauli chen Massnahmen dem Gesamtbild der Bebauung entsprechen oder eine neue Arealüberbauung beantragt wird. 8 Im Übrigen gelten die Bauvorschriften für die Regelbauweise. 26
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 19, S. 17 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 19, S. 17 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 7 m | Art. 18d, S. 15 | 0.75 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 21, S. 20 | 0.70 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 32, S. 25 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Küsnacht (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2
Was gilt in der Zone W2 in Küsnacht?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küsnacht?
Wo reiche ich das Baugesuch in Küsnacht ein?
Weitere Zonen in Küsnacht
E1E10E11E12E13E14E2E3E4E5E6E7E8E9G1G2G3GPP 12K2K3W2/1.15W3W4WG2WG2/2.30WG3WG3/2.75