Zone W2 · Küsnacht

Zürich · BFS 154 · Gemeindeprofil · alle 29 Zonen

Die Zone W2 in Küsnacht (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan mit Farbcodierung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterlagen 3-fach (4-fach kantonal)
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bauvolumen-Berechnung SIA

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Küsnacht, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Küsnacht · S. 6

ZONENEINTEILUNG, BAUMASSENZIFFER (BZ), EMPFINDLICHKEITSSTUFE (ES) 2 Das Gemeindegebiet wird, soweit es sich nicht um Wald handelt oder es nicht übergeordneten Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen Zone BZ ES

Kernzonen 2-geschossig K2

III 3-geschossig K3

III

Quartiererhaltungszone QEZ

III Eigenheimstrasse

Wohnzonen 2-geschossig W2 1.00 II 2-geschossig W2 1.15 II 2-geschossig W2 1.20 II 2-geschossig W2 1.30 II 2-geschossig W2 1.40 II 2-geschossig W2 1.50 II 2-geschossig W2 1.75 II / III 2-geschossig mit Gewerbeanteil WG2 2.30 III 3-geschossig W3 2.40 II / III 3-geschossig W3 2.75 II / III 3-geschossig mit Gewerbeanteil WG3 2.75 III 4-geschossig W4 3.80 II / III 4-geschossig ohne Baumassenziffer W4 oB II / III

Gewerbezonen G1 4.50 III

G2 6.00 III

G3 6.70 III

Zone für öffentliche Bauten OeB

II / III Freihaltezone F

Erholungszone E

Reservezone R ** ** ** ** * * * * Abweichungen von der Zuordnung in eine Empfindlichkeitsstufe (ES) gemäss Art. 43 Abs. 2 Lärmschutzverordnung (LSV) sind im Zonenplan festgelegt.

* Die spezifische ES-Zuteilung ist im Zonenplan festgelegt. ** In Gebieten mit zulässigen, mässig störenden Betrieben

(im Zonenplan senkrecht schraffiert)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 19BZO Küsnacht · S. 17

1 GRUNDMASSE Zone W2 W2 W2 W2 W2 W2 W2 Baumassenziffer Hauptbauten 1.00 1.15 1.20 1.30 1.40 1.50 1.75 Vollgeschosszahl 2 2 2 2 2 2 2 Anrechenbare Dachgeschosse*

Anrechenbare Untergeschosse*

Baumassenziffer besondere Gebäude*

Grundgrenzabstand (min. m) 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 Gebäudelänge (m) 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 Gebäudehöhe (m)*

Firsthöhe (m) 4,5 4,5 4,5 4,5 5,0 5,0 5,0 Gesamthöhe (m)*

* gemäss Art. 19 Abs. 1a Zone WG2 W3 W3 WG3 W4 W4 Baumassenziffer Hauptbauten 2.30 2.40 2.75 2.75 3.80 ohne BZ Vollgeschosszahl 2 3 3 3 4 4 Anrechenbare Dachgeschosse 1 1 1 1 1 1 Anrechenbare Untergeschosse* 1 1 1 1 1 1 Baumassenziffer besondere Gebäude 0.20 0.20 0.20 0.20 0.20 Grundgrenzabstand (min. m) 7,0 6,0 6,0 6,0 5,0 5,0 Gebäudelänge (m) 25,0 30,0 30,0 40,0 40,0 40,0 Gebäudehöhe (m) 10,5 10,5 10,5 10,5 13,5 13,5 Firsthöhe (m) 5,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 Gesamthöhe (m) ** ** ** * UG zulässig gemäss Art. 37 Abs. 1 ** Für Hauptgebäude mit einem beidseitig geneigten Schrägdach gilt Art. 19 Abs. 5 13 1 In den zweigeschossigen Wohnzonen W2 gilt: a a Neubauten dürfen neben zwei Vollgeschossen höchstens

ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares

Dachgeschoss aufweisen. b Die zulässige Gebäudehöhe beträgt: Beim Bau von zwei Vollgeschossen und einem anrechenbaren Dachgeschoss 7,5 m Beim Bau von zwei Vollgeschossen und einem anrechenbaren Untergeschoss 8,1 m c Sofern ein anrechenbares Un …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 21aBZO Küsnacht · S. 20

1 Misst in den Zonen W3/2.40, W3/2.75 und W4/3.80 eine Fassaden­ länge mehr als 12,0 m, so ist der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge bis auf das Maximalmass von 9,0 m zu vergrössern. MEHRLÄNGENZUSCHLAG 2 Misst in den Zonen W2/1.00, W2/1.15, W2/1.20, W2/1.30, W2/1.40, W2/1.50, W2/1.75 eine Fassadenlänge mehr als 25,0 m, so ist der Grenzabstand um die Hälfte der Mehrlänge zu vergrössern. 16 3 Bei der Berechnung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen werden die Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 10,0 m unterschreitet, zusammengerechnet (gilt für W2).

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 22BZO Küsnacht · S. 21

1 Das Dachgeschoss muss gut ablesbar sein und darf von keiner Seite als zusätzliches Vollgeschoss in Erscheinung treten. DACHGESTALTUNG, DACHFORM 2 Wird die maximal zulässige Gebäudehöhe unterschritten, so liegt das Dachprofil innerhalb der Ebene, die an der fiktiven Linie der effektiven Gebäudehöhe, zuzüglich 0,9 m «Kniestock», angelegt wird. Diese fiktive Linie muss die zulässige Gebäudehöhe einhalten. 3 Dachaufbauten haben bei Flachdachbauten talseits gegenüber der angenommenen Giebelfassade folgende Abstände einzuhalten: Bei Fassadenlängen kleiner als 9,0 m mindestens einen Drittel der Fassadenlänge, bei Fassadenlängen grösser als 9,0 m mindestens 3,0 m. 4 In den Wohnzonen sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte nur im ersten Dachgeschoss gestattet. Dacheinschnitte sind gestattet, wenn sie nur geringfügig in Erscheinung treten und wenn die Wohn­ qualität dadurch verbessert wird. Die Gesamtlänge von Dachein­ schnitten und Dachaufbauten darf höchstens einen Drittel der be­ treffenden Fassadenlänge betragen. 5 Bei Attikageschossen sind Brüstungen bis max. 1,0 m Höhe von den längenbeschränkten Dachaufbauten gemäss § 292 PBG ausgenom­ men, sofern sie die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. 6 Auf Dachgeschossen mit Flachdächern sind lediglich kleinere, technisch unumgängliche Aufbauten zulässig. 7 Dachflächenfenster sind in allen Wohnzonen erlaubt. 8 In der Wohnzone W2/1.15 im Zelgli sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° alter Teilung (Kreis entspricht 360°) zulässig. 17

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 44BZO Küsnacht · S. 29

In der Wohnzone W2/1.30 Rietacher-Letzi sind für neue Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte zu ergreifen. LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN IM GEBIET RIETACHER-LETZI

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 45BZO Küsnacht · S. 30

1 Arealüberbauungen sind nur in den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten zulässig. AREALÜBERBAUUNGEN 2 Die Mindestarealfläche beträgt 4000 m². 3 Der Nutzungszuschlag beträgt 10% der zonengemässen Baumassenziffer. 4 Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht. Bei Arealgrössen über 6000 m² darf die Gebäudehöhe mit Ausnahme der Wohnzone W2/1.40 talseits um 2,0 m erhöht werden. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. 5 Werden die bauordnungsgemässen Regelmasse der Gebäude- und Firsthöhen eingehalten, ist die Zahl der Voll- und Dachgeschosse frei. 6 Bei wesentlichen Änderungen bestehender Arealüberbauungen und neuen Arealüberbauungen sind mindestens 50% des zulässigen Wärmebedarfes für Heizung und Wassererwärmung mit erneuerbaren Energien zu decken. 7 Veränderungen an Überbauungen, welche als Arealüberbauungen bewilligt wurden, sind nur zulässig, wenn die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten wird und die bauli­ chen Massnahmen dem Gesamtbild der Bebauung entsprechen oder eine neue Arealüberbauung beantragt wird. 8 Im Übrigen gelten die Bauvorschriften für die Regelbauweise. 26

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 19, S. 170.90
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 19, S. 170.90
Grenzabstand (klein)≥ 7 mArt. 18d, S. 150.75
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 21, S. 200.70
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 32, S. 250.80

Extrahiert aus der BZO Küsnacht (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2

Was gilt in der Zone W2 in Küsnacht?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Küsnacht erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Laut BZO Küsnacht: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Küsnacht. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küsnacht?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Küsnacht ein?
Baugesuche in Küsnacht laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bausekretariat, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Küsnacht