Zone WG2/2.30 · Küsnacht

Zürich · BFS 154 · Gemeindeprofil · alle 29 Zonen

Die Zone WG2/2.30 in Küsnacht (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan mit Farbcodierung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterlagen 3-fach (4-fach kantonal)
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bauvolumen-Berechnung SIA

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Küsnacht, in denen «WG2/2.30» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 23BZO Küsnacht · S. 22

1 In den im Zonenplan nicht besonders gekennzeichneten Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. NUTZWEISE 2 In den im Zonenplan mit einer schwarzen, vertikalen Schraffur ge­ kennzeichneten Wohnzonen sind mässig störende Betriebe zulässig. 3 In den Zonen WG2/2.30 und WG3/2.75 sind mässig störende Betriebe zulässig.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 24BZO Küsnacht · S. 22

1 In den Zonen WG2/2.30 und WG3/2.75 darf die Baumassenziffer um einen Fünftel erhöht werden, sofern der Mehrraum dauernd gewerblich genutzt wird. GEWERBEANTEIL IN WOHNZONEN 2 Der minimale Grenzabstand für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile beträgt 3,5 m, sofern die grösste Höhe von 4,0 m nicht überschritten wird. 18 D Gewerbezonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«mässig störende Betriebe zulässig» · Art. Art. 23

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 24, S. 220.70

Extrahiert aus der BZO Küsnacht (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG2/2.30

Was gilt in der Zone WG2/2.30 in Küsnacht?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Küsnacht erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG2/2.30 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Küsnacht. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küsnacht?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Küsnacht ein?
Baugesuche in Küsnacht laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bausekretariat, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WG2/2.30 in der BZO Küsnacht?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Küsnacht erwähnen die Zone WG2/2.30 namentlich, darunter Art. 23, Art. 24. BZO Küsnacht lesen →

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