Zone W2/1.15 · Küsnacht

Zürich · BFS 154 · Gemeindeprofil · alle 29 Zonen

Die Zone W2/1.15 in Küsnacht (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 20. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan mit Farbcodierung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterlagen 3-fach (4-fach kantonal)
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bauvolumen-Berechnung SIA

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Küsnacht, in denen «W2/1.15» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 21aBZO Küsnacht · S. 20

1 Misst in den Zonen W3/2.40, W3/2.75 und W4/3.80 eine Fassaden­ länge mehr als 12,0 m, so ist der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge bis auf das Maximalmass von 9,0 m zu vergrössern. MEHRLÄNGENZUSCHLAG 2 Misst in den Zonen W2/1.00, W2/1.15, W2/1.20, W2/1.30, W2/1.40, W2/1.50, W2/1.75 eine Fassadenlänge mehr als 25,0 m, so ist der Grenzabstand um die Hälfte der Mehrlänge zu vergrössern. 16 3 Bei der Berechnung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen werden die Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 10,0 m unterschreitet, zusammengerechnet (gilt für W2).

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Art. 22BZO Küsnacht · S. 21

1 Das Dachgeschoss muss gut ablesbar sein und darf von keiner Seite als zusätzliches Vollgeschoss in Erscheinung treten. DACHGESTALTUNG, DACHFORM 2 Wird die maximal zulässige Gebäudehöhe unterschritten, so liegt das Dachprofil innerhalb der Ebene, die an der fiktiven Linie der effektiven Gebäudehöhe, zuzüglich 0,9 m «Kniestock», angelegt wird. Diese fiktive Linie muss die zulässige Gebäudehöhe einhalten. 3 Dachaufbauten haben bei Flachdachbauten talseits gegenüber der angenommenen Giebelfassade folgende Abstände einzuhalten: Bei Fassadenlängen kleiner als 9,0 m mindestens einen Drittel der Fassadenlänge, bei Fassadenlängen grösser als 9,0 m mindestens 3,0 m. 4 In den Wohnzonen sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte nur im ersten Dachgeschoss gestattet. Dacheinschnitte sind gestattet, wenn sie nur geringfügig in Erscheinung treten und wenn die Wohn­ qualität dadurch verbessert wird. Die Gesamtlänge von Dachein­ schnitten und Dachaufbauten darf höchstens einen Drittel der be­ treffenden Fassadenlänge betragen. 5 Bei Attikageschossen sind Brüstungen bis max. 1,0 m Höhe von den längenbeschränkten Dachaufbauten gemäss § 292 PBG ausgenom­ men, sofern sie die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. 6 Auf Dachgeschossen mit Flachdächern sind lediglich kleinere, technisch unumgängliche Aufbauten zulässig. 7 Dachflächenfenster sind in allen Wohnzonen erlaubt. 8 In der Wohnzone W2/1.15 im Zelgli sind für Hauptgebäude nur Schrägdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° alter Teilung (Kreis entspricht 360°) zulässig. 17

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Firsthöhe≤ 20Art. 22, S. 210.70

Extrahiert aus der BZO Küsnacht (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/1.15

Was gilt in der Zone W2/1.15 in Küsnacht?
Firsthöhe ≤ 20. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Küsnacht erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/1.15 sein?
Laut BZO Küsnacht: Firsthöhe ≤ 20. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küsnacht?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Küsnacht ein?
Baugesuche in Küsnacht laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau und Planung, Bausekretariat, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W2/1.15 in der BZO Küsnacht?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Küsnacht erwähnen die Zone W2/1.15 namentlich, darunter Art. 21a, Art. 22. BZO Küsnacht lesen →

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