Art. 19 · GRUNDMASSE
BZO Küsnacht · S. 17 · Original-PDF
1 GRUNDMASSE Zone W2 W2 W2 W2 W2 W2 W2 Baumassenziffer Hauptbauten 1.00 1.15 1.20 1.30 1.40 1.50 1.75 Vollgeschosszahl 2 2 2 2 2 2 2 Anrechenbare Dachgeschosse*
Anrechenbare Untergeschosse*
Baumassenziffer besondere Gebäude*
Grundgrenzabstand (min. m) 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 Gebäudelänge (m) 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 Gebäudehöhe (m)*
Firsthöhe (m) 4,5 4,5 4,5 4,5 5,0 5,0 5,0 Gesamthöhe (m)*
* gemäss Art. 19 Abs. 1a Zone WG2 W3 W3 WG3 W4 W4 Baumassenziffer Hauptbauten 2.30 2.40 2.75 2.75 3.80 ohne BZ Vollgeschosszahl 2 3 3 3 4 4 Anrechenbare Dachgeschosse 1 1 1 1 1 1 Anrechenbare Untergeschosse* 1 1 1 1 1 1 Baumassenziffer besondere Gebäude 0.20 0.20 0.20 0.20 0.20 Grundgrenzabstand (min. m) 7,0 6,0 6,0 6,0 5,0 5,0 Gebäudelänge (m) 25,0 30,0 30,0 40,0 40,0 40,0 Gebäudehöhe (m) 10,5 10,5 10,5 10,5 13,5 13,5 Firsthöhe (m) 5,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 Gesamthöhe (m) ** ** ** * UG zulässig gemäss Art. 37 Abs. 1 ** Für Hauptgebäude mit einem beidseitig geneigten Schrägdach gilt Art. 19 Abs. 5 13 1 In den zweigeschossigen Wohnzonen W2 gilt: a a Neubauten dürfen neben zwei Vollgeschossen höchstens
ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares
Dachgeschoss aufweisen. b Die zulässige Gebäudehöhe beträgt: Beim Bau von zwei Vollgeschossen und einem anrechenbaren Dachgeschoss 7,5 m Beim Bau von zwei Vollgeschossen und einem anrechenbaren Untergeschoss 8,1 m c Sofern ein anrechenbares Untergeschoss erstellt wird, ist eine
Gesamthöhe von 10,5 m einzuhalten. d Die Baumassenziffer besonderer Gebäude beträgt bei Grund-
stücken mit einer massgeblichen Grundfläche von bis und mit
1000 m² 0.20. Für Flächenanteile über 1000 m² beträgt die
Baumassenziffer besonderer Gebäude 0.10. e Für Bauten, welche vor dem 6. Juni 2003 bewilligt worden sind,
gelten die Bestimmungen von Art. 19a. 2 In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten W4 gilt keine Baumassenziffer. 3 Besondere Gebäude haben einen Grenz– bzw. Gebäudeabstand von 3,5 m einzuhalten. Mit Zustimmung des Nachbarn dürfen sie an die Grenze gestellt werden. 4 Garagen und Fahrzeugunterständen die sich in Hauptbauten befinden, werden der Baumassenziffer für besondere Gebäude angerechnet. 5 In den dreigeschossigen Wohnzonen darf bei Hauptgebäuden mit einem beidseitig geneigten Schrägdach die Baumassenziffer für Hauptgebäude um 0.10 erhöht werden. 14
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.