Art. 21a · Misst in den Zonen W3/2.40, W3/2.75 und W4/3.80 eine Fassaden
BZO Küsnacht · S. 20 · Original-PDF
1 Misst in den Zonen W3/2.40, W3/2.75 und W4/3.80 eine Fassaden länge mehr als 12,0 m, so ist der Grenzabstand um einen Drittel der Mehrlänge bis auf das Maximalmass von 9,0 m zu vergrössern. MEHRLÄNGENZUSCHLAG 2 Misst in den Zonen W2/1.00, W2/1.15, W2/1.20, W2/1.30, W2/1.40, W2/1.50, W2/1.75 eine Fassadenlänge mehr als 25,0 m, so ist der Grenzabstand um die Hälfte der Mehrlänge zu vergrössern. 16 3 Bei der Berechnung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen werden die Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 10,0 m unterschreitet, zusammengerechnet (gilt für W2).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.