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Art. 42 · Arealüberbauungen sind in den Zonen W3, W4 und im Gebiet des Gestaltungsplan

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20 · Original-PDF

Arealüberbauungen "Äussere Reben" zulässig. Zonenzulässigkeit

2Arealüberbauungen müssen neben den Bestimmungen von § 39 BauV, Arealüberbauun­ Voraussetzungen gen, folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)Die Mindestfläche für Arealüberbauungen beträgt in den Zonen W3, W4 und BZ: 2'000 m^

b)Die notwendigen Abstellplätze, exklusive Besucherparkplätze, sind in unterirdischen Parkierung Sammelgaragen zusammenzufassen. ’ Bei Erfüllung der Voraussetzungen sind gegenüber der Regelbauweise folgende Abwei­ Zonenabweichung chungen möglich;

a)Bei Arealüberbauungen kann ein zusätzliches Vollgeschoss realisiert werden, die Fassaden- und Gesamthöhe können entsprechend um maximal 3.2 m überschritten werden.

b)Im Gebiet "Äussere Reben " kann von der vorgeschriebenen Dachform nicht abge­ wichen werden. 20/39 PLANAR Bau- und Nutzungsordnung (BNO) | Gemäss § 15 BauG Definitionen / allgemeine Zonenvorschriften 5 5.1 Allgemeines

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.