Zone M2 · Jegenstorf

Bern · BFS 540 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone M2 in Jegenstorf (Bern) ist mit 9 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • 2 Situationspläne mit definiertem Inhalt und Unterschrift der Bauherrschaft
  • Farbliche Kennzeichnung Abbruch gelb / Neu rot
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterschriften von Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Jegenstorf, in denen «M2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 0.7BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12

0.7 Mischzone 2 M2 4m1,4) 10m1,4) 7.5m 11m

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 3BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12

3 40m –3) Arbeitszone AI AI 6m2) 6m2) 12m 16m – – – Arbeitszone AII AII 5m2) 5m2) 10m 12m – – – 1) eingeschossige Gewerbe- und Bürobauten mit einem Vollgeschoss, mit einer Gebäudehöhe deren Fassadenhöhe traufseitig von weniger als 3.5 m beträgt, haben allseitig nur den kleinen Grenzabstand einzuhalten. 2) Gewerbliche Bauten und Anlagen sind durch eine geeignete Bepflanzung innerhalb des gewerbeseitigen Grenzabstands von den anderen Zonen abzuschirmen. 3) Bei Anwendung von Art. 75 BauG gilt in der Zone MK eine maximale AZ GFZo von 0.8 0.9. 4) In den Wohnzonen W2 sowie in der Mischzone M2 erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 20 m lang oder über 15 m breit sind, auf den betreffenden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge, auf den betreffenden Schmalseiten um 1/5 der Mehrbreite.

kGA kleiner Grenzabstand (s. Anhang A 142 GBR) gGA grosser Grenzabstand (s. Anhang A 143 GBR) FH Firsthöhe (s. Anhang A 133) Fh gi Fassadenhöhe giebelseitig (s. Anhang A 133 GBR) Fh tr Fassadenhöhe traufseitig (s. Anhang A 132 GBR) GL Gebäudelänge (s. Anhang A 131 GBR) GH Gebäudehöhe (s. Anhang A 132 GBR) GZ Geschosszahl (s. Anhang A 135 GBR) VG Anzahl Vollgeschosse (s. Anhang A 135 GBR) AZ Ausnützungsziffer gemäss Art. 93 BauV GFZo Geschossflächenziffer oberirdisch (s. Anhang A 151 und Art. 28 BMBV) ÜZ Überbauungsziffer gemäss Art. 96 BauV – unbegrenzt vgl. im Detail zu den einzelnen Messweisen den Anhang A zum GBR

2Bauten, die den gewachsenen Boden das massgebende Terrain an irgendeinem Punkt um mehr als 1.2 m Grenzabstände, …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 21BZO Baureglement Jegenstorf · S. 10

21 Wohn-, Misch- und Arbeitszonen

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen:

Nutzungsart ES: Lärmempfindlichkeits-

stufe (nach Art. 43 LSV) 2 – Wohnen ES II

–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen, wie Wohnzonen (W) Stilles Gewerbe wie z.B. QuartierläGemeinschaftsräume zu Wohnungen, Kindergärten, Kindertagesstätten

–stille Gewerbe In der Wohnzone WE (Einfamilienhauszone) sind nur Ein-, Doppel- und Zweifamilienhäuser erlaubt. 3 – Wohnen ES III

–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen

–stille bis mässig störende Gewerbe

–Gastgewerbe

–Verkaufsgeschäfte bis 500 1000 m2 Geschossfläche Mischzonen (M) Mässig störende Gewerbe, wie z.B. Einwohnergemeinde Jegenstorf

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 25BZO Baureglement Jegenstorf · S. 26

25 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) 1‘000 m2 auf total max. 9215 10‘000 m2 BGFo. Der minimale Anteil gewerblicher Nutzung (Gewerbe, Dienstleistung, Freizeit, Verkauf) beträgt 10 %. Vollgeschosse: nördlichstes Gebäude an der Bernstrasse, Bereich Parzelle Nr. 1735 und entlang Bahntrassee max. 4, übrige max. 3. Grenzabstände gegen aussen 5 m, innerhalb der ZPP mind. 3 m. Zwischen den längsseitigen Fassaden neuer Hauptbauten ist ein Gebäudeabstand von mind. 16 m einzuhalten. Umlaufende Balkone sind zulässig. Gebäudelänge (GL) im Erdgeschoss ersten Vollgeschoss frei, für die übrigen Vollgeschosse Obergeschosse gilt eine max. GL von 47 m, wobei Balkone (auch umlaufend) bis zu einer max. Breite von 2.0 m bei der Bemessung der Gebäudelänge und des Gebäudeabstands nicht berücksichtigt werden. Gebäudehöhe (GH) Fassadenhöhe traufseitig: 4 Vollgeschosse max. 13.5 m, 3 Vollgeschosse max. 10.5 m. Die Geschossfläche Verkaufsfläche für Güter des täglichen Bedarfs ist auf 500 550 m2 BGFo beschränkt.

4Über der maximal zulässigen Vollgeschosszahl ist ein Attikageschoss zulässig. Die ErdgeschossFassade des ersten Vollgeschosses entlang der Bernstrasse ist in der Tiefe mit Rücksprüngen von mind. 5 m Länge und 2 m Tiefe zu gliedern. Die Baumreihe entlang der Bernstrasse ist zu erhalten und zu ergänzen. Offene Autoabstellplätze sind angemessen mit hochstämmigen Laubbäumen zu bepflanzen. Gestaltungsgrundsätze

5Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Bernstrasse über die beiden auszubauenden Anschlüsse. Erschliessung

6Bei G …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 33BZO Baureglement Jegenstorf · S. 34

33 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR)

3Für Reklameeinrichtungen kann die Bewilligungsbehörde zum Schutz der Wohnbevölkerung Auflagen wie z.B. Einschränkung der Beleuchtungszeiten verfügen. Die zum Schutz der Wohnbevölkerung notwendigen Auflagen werden von der für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung (Reklame- oder

4Reklamen auf Dachflächen sind nicht gestattet. An Fassaden dürfen nur Eigenreklamen mit einer Fläche von maximal 7 m2 angebracht werden. Sie müssen sich gut ins Fassadenbild einordnen. Baubewilligung) zuständigen Behörden verfügt.

5Für Plakatanschlagstellen ist ein einheitliches Trägersystem mit einer Fläche von maximal 7 m2 zu verwenden.

6Im Landschaftsschutzgebiet sind Reklamen, im Ortsbildschutzgebiet Fremdreklamen nicht zugelassen. Vorübergehende, freistehende Fremdreklamen sind im Ortsbildschutzperimeter gestattet (Zirkuswerbung, politische Werbung etc.).

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 213BZO Baureglement Jegenstorf · S. 15

213 Baupolizeiliche Masse: Besondere Bestimmungen

1Unterirdische Bauten und Bauteile Unterniveaubauten Bauten, welche das massgebende Terrain an keiner Stelle um mehr als 1.2 m überragen, haben einen Grenzabstand von 1 m einzuhalten. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten Tiefbauten Bewohnte An- und Kleinbauten Kleine Gebäude Wintergärten Unbewohnte Anund KleinNebenbauten

cd.Vorspringende Gebäudeteile:

–zulässiges Mass im Grenzabstand Vorspringende Gebäudeteile

2Den fertigen Boden Das massgebende Terrain nicht überragende Bauten und Anlagen wie private Wege, Strassen, Parkplätze u.ä. haben einen Grenzabstand von 0.5 m, Schwimmbecken und dergleichen einen Grenzabstand von 2 m einzuhalten.

3Zudem gelten die folgenden Masse für

a.Bewohnte An- und Nebenbauten Kleine Gebäude, wie gedeckte Sitzplätze, Gartenhallen

–Grenzabstand (GA):

min. 3.0 m

–anrechenbare Gebäudegrundfläche

max. 40 m2

–mittlere Gebäudehöhe (GH) Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr): max. 3.5 m

b.Für Wintergärten genügt ein Grenzabstand von 4 m.

bc.Unbewohnte An- und KleinNebenbauten:

–Grenzabstand (GA) min. 2 m

–mittlere Gebäudehöhe (GH) Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr): max. 3.5 m

–anrechenbare Gebäudegrundfläche max. 60 m2

Vgl. Anhang A 123 GBR: VorsprinkGA max. 1.5 m; gGA max. 2 m

–Balkone: zulässiger Anteil des dazugehörenden Fassadenabschnitts Fassadenlänge im Grenzabstand 2/3 ½

–Hinausragen über die Fassadenflucht: max. 3 m

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 233BZO Baureglement Jegenstorf · S. 19

233 Bauernhofzone (BH)

1In der Bauernhofzone gelten die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über die Landwirtschaftszone. Die BH dient der Erhaltung von bestehenden Landwirtschaftsbetrieben im Baugebiet. Sie ist den Vorschriften

2Für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen richten sich die baupolizeilichen Masse nach den Vorschriften der M2. über die LWZ unterstellt. Die Zulässigkeit zonenkonformer Bauten und Anlagen richtet sich nach Art. 16a RPG und Art. 34 ff. RPV, wobei aber Bau-

3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III nach Art. 43 LSV. ten und Anlagen von Zucht- und Mastbetrieben untersagt sind (Art. 85 Abs. 2 BauG). Nicht zonenkonforme Bauvorhaben müssen den Vorschriften von Art. 24 ff. RPG, 40 ff. RPV und 81 ff. BauG entsprechen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 311BZO Baureglement Jegenstorf · S. 21

311 ZPP 1 «Ischlag»

1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 1 gelten die folgenden Bestimmungen:

2Die Sicherstellung einer Überbauung mit verdichteten individuellen Wohnformen in empfindlicher Ortsrandlage. Planungszweck

3Wohnen nach Art. 211 Abs. 2 Art der Nutzung

4Maximal 12‘000 13'000 m2 BGFo Mass der Nutzung

5Einheitliches architektonisches Konzept mit maximal dreigeschossigen Bauten mit Dachausbau, wobei hangaufwärts eine abnehmende Dichte und Anzahl der Vollgeschosse Geschosszahl anzustreben ist. Die Beschattungstoleranzen nach Art. 22 BauV sind zu beachten. Gestaltungsgrundsätze Einwohnergemeinde Jegenstorf

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 314BZO Baureglement Jegenstorf · S. 24

314 ZPP 4 «Staffelstrasse-Sägetstrasse»

1Sicherstellen einer Überbauung mit verdichteten individuellen Wohnformen. Planungszweck

2Wohnen gemäss Art. 211 Abs. 2 Art der Nutzung

3Maximal 12‘500 13'500 m2 BGFo, wobei maximal 1‘500 1'650 m2 für stille Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Mass der Nutzung

4Grundsätzlich sind die Bauten mit Flachdächern zu decken, wobei für Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser auch schwach geneigte Pultdächer mit einer Neigung von maximal 10° a.T. zugelassen sind. Bei Bauten in den Höhenbereichen A1 bis A3 ist das oberste Geschoss als Attika auszubilden. Die Hauptzufahrt erfolgt über die Sägetstrasse. Eine Nebenzufahrt verbindet den Haldenweg über den Stockhornweg mit der Staffelstrasse. Im Rahmen der Überbauung ist eine öffentliche Fuss- und Radwegverbindung Staffeltstrasse-Sägetstrasse sicherzustellen, Mit geeigneten baulichen Massnahmen ist sicherzustellen, dass diese Verbindung nicht von Motorfahrzeugen benützt wird. Gestaltungsgrundsätze

5ES II Lärmempfindlichkeitsstufe

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 316BZO Baureglement Jegenstorf · S. 25

316 ZPP 6 «Brauerei»

1Sicherstellen einer Überbauung mit verdichteten individuellen Wohnformen, der Schaffung eines Übergangs zum alten Dorfkern und von öffentlich nutzbaren Wegverbindungen. Planungszweck

2Wohnen gemäss Art. 211 Abs. 2 Art der Nutzung

3Max. 4‘300 4'700 m2 BGFo (BruttoGeschossfläche oberirdisch), max. 3 Vollgeschosse ohne Attika oder

2Vollgeschosse mit Attika / Dachgeschoss. Grenzabstände gemäss W2. Mass der Nutzung

4Die internen Gebäudeabstände sind auf eine gute Besonnung aller Wohnungen abzustimmen. Die Zufahrt erfolgt über den Hubelweg. Im Rahmen der Überbauung ist am nördlichen Rand eine öffentliche Fusswegverbindung (Cognac-Weg) sicherzustellen. Gestaltungsgrundsätze

5ES II Lärmempfindlichkeitsstufe

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 317BZO Baureglement Jegenstorf · S. 25

317 ZPP 7 «Haenni-Areal»

1Umnutzung und Neugestaltung des Haenni–Areals mit einer dichten gemischten Nutzung. Planungszweck

2Gewerbe, Dienstleistung, Freizeit, Verkauf (primär Non-Food) vorwiegend im Erdgeschoss ersten Vollgeschoss an der Bernstrasse sowie Wohnen. Art der Nutzung

3Ausnützung Nutzungsmasse: Parzelle Nr. 306: 8275 9‘100 m2 BGFo. Die Nutzung der Parzelle Nr. 1735 ist im bisherigen Rahmen gewährleistet. Mit einem Neubau im Rahmen eines Gesamtkonzepts erhöht sich das Nutzungsmass über den gesamten Perimeter um 940 Mass der Nutzung Einwohnergemeinde Jegenstorf

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 414BZO Baureglement Jegenstorf · S. 30

414 Dachgestaltung

1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassenbild prägen. Allgemein Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche

2Das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild störende Dachformen und die Verwendung rostender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt. Die Baupolizeibehörde kann die Anpassung der Dachformen an bestehende Bauten verlangen. das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Für das Anbringen von Sonnenkollektoren gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts (Art. 6 BewD). 2bis Im Ortsteil Münchringen sind bei Gebäuden rotbraune bis dunkelbraune Tonziegel zu verwenden. Ausserhalb der Mischzone D im Ortsteil Münchringen sind auch Dächer mit flachem grauem Faserzementschiefer erlaubt. Bei An- und Kleinbauten sowie bei reinen Gewerbebauten ist die Verwendung von gewellten Faserzementplatten möglich. Zugelassen sind überdies alle Dacheindeckungsmaterialien, welche in der Farbe den erwähnten Materialien entsprechen.

3In den einzelnen BauZonen sind unter Berücksichtigung der Abs. 1 und 2 folgende Dachformen gestattet: A) Bei Hauptbauten: Dachformen Vgl. Art. A132 – A138 Unter Steildach werden Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer so-

–WE, W2, und M2: Steildächer zwischen 15° und wie traditionelle Dächer verstanden; 45°, Pult- und Flachdächer

–W3: Gleichgeneigte Steildächer zwischen 20° und gleichgeneigt bezieht sich auf die Neigung der Hauptdachf …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 416BZO Baureglement Jegenstorf · S. 33

416 Reklamen und Plakatierung

1Reklamen sind so anzuordnen, dass sie das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild, schützens- und erhaltenswerte Objekte und deren Umgebung, die Wohnund Aufenthaltsqualität sowie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Im Reklamebegriff eingeschlossen ist gemäss dem übergeordneten Recht auch die Plakatierung. Bezüglich der Reklame und Baubewilligungspflicht gelten Art. 6a und 7 BewD. Bezüglich der Verkehrssicherheit gelten Art. 58

2Freistehende Fremdreklamen sind gestattet bis zu einer Fläche von maximal 7 m2 pro Reklametafel. Pro Parzelle kann maximal eine Reklamestelle bewilligt werden. Ohne Einschränkungen können temporäre Reklamen wie Baureklamen bewilligt werden. Bewilligunsfreie Reklamen dürfen die Fläche von 5 m2 nicht überschreiten. SV und Art. 85 ff. der eidgenössischen Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV), vgl. BSIG 7/722.51/1.1. Einwohnergemeinde Jegenstorf

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 431BZO Baureglement Jegenstorf · S. 36

431 Ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet

1Zum Zweck des ökologischen Ausgleichs, d.h. der Erhaltung und Schaffung von natürlichen Lebensgrundlagen innerhalb des Baugebiets sowie der Vernetzung von Biotopen sind wenigstens:

–bei Hauptbauten Gebäuden sind nicht begehbare Bei Nebenbauten wird die Begrünung des Flachdaches ebenfalls empfohlen, wenn die Dachfläche 30 m2 übersteigt. Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis zu 5°, deren Fläche 30 m2 übersteigt, zu begrünen;

–Böschungen sind mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen zu begrünen.

2Die zuständige Gemeindebehörde kann anderen ökologischen Ausgleichsmassnahmen zustimmen, wenn sie gleichwertig sind.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 2, S. 120.50
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 0.7, S. 120.70
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 0.7, S. 120.70
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 11 mArt. 0.7, S. 120.70
Dachneigung≥ 15 °Art. 414, S. 300.85
Dachneigung≤ 45 °Art. 414, S. 300.85
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 0.6 —Art. 212, S. 120.90
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 0.7, S. 120.75
Firsthöhe≤ 11 mArt. 0.7, S. 120.70

Extrahiert aus der BZO Jegenstorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone M2

Was gilt in der Zone M2 in Jegenstorf?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 9 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone M2 sein?
Laut BZO Jegenstorf: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone M2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Jegenstorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Jegenstorf ein?
Baugesuche in Jegenstorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Jegenstorf