Zone ZöN · Jegenstorf

Bern · BFS 540 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone ZöN in Jegenstorf (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • 2 Situationspläne mit definiertem Inhalt und Unterschrift der Bauherrschaft
  • Farbliche Kennzeichnung Abbruch gelb / Neu rot
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterschriften von Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Jegenstorf, in denen «ZöN» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 16BZO Baureglement Jegenstorf · S. 17

16 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Zweck ES: Lärmemfindlichkeits-

stufe (nach Art. 43 LSV)

Schule/Kindergarten (Säget) ES II

Schule, Sporthalle, Sport- und Freizeitanlagen ES II (Skater, evtl. Clubhaus), Jugendraum, Aussenanlagen mit NebenKleinbauten (Gyrisberg)

Gemeindeverwaltung/Kindergarten ES III Im Dachgeschoss ist auch Wohnen für andere als öffentliche Zwecke zugelassen.

Werkhof, Wehrdienste, Pfadiheim ES III Im bestehenden Bauernhaus (Parzelle Nr. 571) sind auch Wohnformen aus dem sozialen und fürsorgerischen Bereich (z.B. für Asylbewerber) zugelassen. Die ökologisch wertvollen Böschungen sind zu erhalten.

Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, ES II Pflege, Therapie, Ateliers und Werkstätten Bevölkerungsschutz, Kinderkrippe Den Nutzungen zugehörende Wohnungen, insbesondere Personalwohnungen sind zugelassen.

Friedhof mit Abdankungshalle ES III

Erhalt und Pflege des Schlosses mit ES III Annexbauten Grundzüge der Überbauung und Gestaltung (normativ) Bezeichnung/ Abkürzung Der Bezug auf die Bauzonen nach Art. 211 bezieht sich nur auf die baupolizeilichen Masse nach Art. 212, wobei die GL und die internen Abstände frei sind. Die AZ GFZo und der gGA kommen nicht zur Anwendung.

bestehend, Neu-, Um-, Erweiterungsbauten nach MK Fh tr 10 m, Gebäudelänge frei, Grenzabstand 5 m ZöN A Dem Zweck dienende Ergänzungsbauten nach MK Fh tr 15 m, Gebäudelänge frei, Grenzabstand 5 m ZöN B ZöN C bestehend, Neu-, Um-, Erweiterungsbauten nach MK ZöN D bestehend, Neu-, Um-, Erweit …

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Art. 17BZO Baureglement Jegenstorf · S. 18

17 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Kirche und Kirchgemeindehaus ES III

Mehrzweckgebäude Münchringen ES III Bestehend. Neu- und Ersatzbauten nach MK. Sie haben hohen qualitativen architektonischen und gestalterischen Ansprüchen zu genügen. ZöN H Bestehend. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt max. 8 m. ZöN I

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Art. 66BZO Baureglement Jegenstorf · S. 67

66 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) M Mischzone MD Mischzone Dorf MD2 Mischzone Dorf Münchringen MK Mischzone Kern NBRD Dekret vom 10. Februar 1970 über das Normalbaureglement (BSG 723.13) RPG Bundesgesetz über die Raumplanung (SR 700) SG Gesetz vom 4. Juni 2008 über Planung, Finanzierung, Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz; BSG 732.11) SFG Gesetz vom 6. Juni 1982 über See- und Flussufer (BSG 704.1) SFV Verordnung vom 29. Juni 1983 über See- und Flussufer (BSG 704.111) SR Systematische Sammlung des Bundesrechts SV Verordnung vom 29. Oktober 2008 zum Strassengesetz (SR 732.111.1) UeO Überbauungsordnung USG Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (SR 814.01) VG Anzahl Vollgeschosse W Wohnzone WBG Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (BSG 751.11) WBV Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (BSG 751.11) WEM Wohnzone EM (Münchringen) ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210) ZöN Zone für öffentliche Nutzungen ZPP Zone mit Planungspflicht ZSF Zone für Sport und Freizeitanlagen ecoptima ^ RECHT ENTWICKLUNG ~ RAUMPLANUNG EINWOHNERGEMEINDE JEGENSTORF ÄNDERUNG DER GRUNDORDNUNG ZONE MIT PLANUNGSPFLICHT 5 «WERKHOF BALLMOOSWEG» AUSZUG BAUREGLEMENT im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Die Planung besteht aus: - Auszug Baureglement Weitere Unterlagen: - Erläuterungsbericht Genehmigung 1. Dezember 2025 Einwohnergemeinde Jegenstorf ecoptima Anderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht 5 «Werkhof Ballmoosweg» Auszug Baureglement Auszug Baureglement (Änderungen rot) …

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Art. 414BZO Baureglement Jegenstorf · S. 30

414 Dachgestaltung

1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassenbild prägen. Allgemein Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche

2Das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild störende Dachformen und die Verwendung rostender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt. Die Baupolizeibehörde kann die Anpassung der Dachformen an bestehende Bauten verlangen. das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Für das Anbringen von Sonnenkollektoren gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts (Art. 6 BewD). 2bis Im Ortsteil Münchringen sind bei Gebäuden rotbraune bis dunkelbraune Tonziegel zu verwenden. Ausserhalb der Mischzone D im Ortsteil Münchringen sind auch Dächer mit flachem grauem Faserzementschiefer erlaubt. Bei An- und Kleinbauten sowie bei reinen Gewerbebauten ist die Verwendung von gewellten Faserzementplatten möglich. Zugelassen sind überdies alle Dacheindeckungsmaterialien, welche in der Farbe den erwähnten Materialien entsprechen.

3In den einzelnen BauZonen sind unter Berücksichtigung der Abs. 1 und 2 folgende Dachformen gestattet: A) Bei Hauptbauten: Dachformen Vgl. Art. A132 – A138 Unter Steildach werden Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer so-

–WE, W2, und M2: Steildächer zwischen 15° und wie traditionelle Dächer verstanden; 45°, Pult- und Flachdächer

–W3: Gleichgeneigte Steildächer zwischen 20° und gleichgeneigt bezieht sich auf die Neigung der Hauptdachf …

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Art. 631BZO Baureglement Jegenstorf · S. 47

631 Antennenanlagen

1Als Antennenanlagen (Antennen) gelten Anlagen, die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der drahtund kabellosen Übermittlung von Signalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk u.a. dienen.

2Unter den Begriff Antennenanlage fallen sämtliche Antennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von allgemein zugänglichen Standorten optisch wahrgenommen werden können.

3Antennen sind in erster Linie in den Arbeitszonen und anderen Zonen zu erstellen, die vorwiegend der Arbeitsnutzung vorbehalten sind. Solchen gleichgestellt sind Zonen ohne ins Gewicht fallende Wohnnutzungsanteile. Bestehende Standorte sind vorzuziehen. Als Zonen ohne ins Gewicht fallende Wohnnutzungen gelten z.B. Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN), Zonen für Sport- und Freizeitnutanlagen (ZSF), etc..

4Antennen in den übrigen Bauzonen sind nur zulässig, wenn kein Standort nach Abs. 3 möglich ist. In diesen Fällen ist zudem eine Koordination mit bestehenden Antennenanlagen zu prüfen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Koordination aufgrund der anwendbaren Vorschriften möglich ist, ist die neue Anlage am bestehenden Standort zu erstellen. Bei Antennen in den übrigen Bauzonen ist überdies besonders auf die Gestaltung zu achten.

5In Wohnzonen sind Antennen nur zum Empfang von Signalen oder für die Erschliessung der Nachbarschaft der Anlage gestattet und sind unauffällig zu gestalten.

6Die Vorschriften des Baubewilligungsdekrets über die Parabolantennen sowie die Vorschriften über die Schutzgebiete und Schutzobjekte bleiben vorbehalten. …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≥ 15 °Art. 414, S. 300.85
Dachneigung≤ 35 °Art. 414, S. 300.85

Extrahiert aus der BZO Jegenstorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZöN

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Jegenstorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Jegenstorf ein?
Baugesuche in Jegenstorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZöN in der BZO Jegenstorf?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf erwähnen die Zone ZöN namentlich, darunter Art. 16, Art. 17, Art. 66. BZO Jegenstorf lesen →

Weitere Zonen in Jegenstorf