Zone WE · Jegenstorf
Bern · BFS 540 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone WE in Jegenstorf (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- 2 Situationspläne mit definiertem Inhalt und Unterschrift der Bauherrschaft
- Farbliche Kennzeichnung Abbruch gelb / Neu rot
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Unterschriften von Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 031 763 16 18
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Jegenstorf, in denen «WE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12
2 25m – gebieten und den Mischzonen Dorf Wohnzone E WE 4m 8m 6.5m 9.5m
Art. 21BZO Baureglement Jegenstorf · S. 10
21 Wohn-, Misch- und Arbeitszonen
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen:
Nutzungsart ES: Lärmempfindlichkeits-
stufe (nach Art. 43 LSV) 2 – Wohnen ES II
–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen, wie Wohnzonen (W) Stilles Gewerbe wie z.B. QuartierläGemeinschaftsräume zu Wohnungen, Kindergärten, Kindertagesstätten
–stille Gewerbe In der Wohnzone WE (Einfamilienhauszone) sind nur Ein-, Doppel- und Zweifamilienhäuser erlaubt. 3 – Wohnen ES III
–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen
–stille bis mässig störende Gewerbe
–Gastgewerbe
–Verkaufsgeschäfte bis 500 1000 m2 Geschossfläche Mischzonen (M) Mässig störende Gewerbe, wie z.B. Einwohnergemeinde Jegenstorf
Art. 414BZO Baureglement Jegenstorf · S. 30
414 Dachgestaltung
1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassenbild prägen. Allgemein Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche
2Das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild störende Dachformen und die Verwendung rostender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt. Die Baupolizeibehörde kann die Anpassung der Dachformen an bestehende Bauten verlangen. das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Für das Anbringen von Sonnenkollektoren gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts (Art. 6 BewD). 2bis Im Ortsteil Münchringen sind bei Gebäuden rotbraune bis dunkelbraune Tonziegel zu verwenden. Ausserhalb der Mischzone D im Ortsteil Münchringen sind auch Dächer mit flachem grauem Faserzementschiefer erlaubt. Bei An- und Kleinbauten sowie bei reinen Gewerbebauten ist die Verwendung von gewellten Faserzementplatten möglich. Zugelassen sind überdies alle Dacheindeckungsmaterialien, welche in der Farbe den erwähnten Materialien entsprechen.
3In den einzelnen BauZonen sind unter Berücksichtigung der Abs. 1 und 2 folgende Dachformen gestattet: A) Bei Hauptbauten: Dachformen Vgl. Art. A132 – A138 Unter Steildach werden Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer so-
–WE, W2, und M2: Steildächer zwischen 15° und wie traditionelle Dächer verstanden; 45°, Pult- und Flachdächer
–W3: Gleichgeneigte Steildächer zwischen 20° und gleichgeneigt bezieht sich auf die Neigung der Hauptdachf …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 21). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 6.5 m | Art. 2, S. 12 | 0.85 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 9.5 m | Art. 2, S. 12 | 0.85 |
| Dachneigung | ≥ 15 ° | Art. 414, S. 30 | 0.85 |
| Dachneigung | ≤ 45 ° | Art. 414, S. 30 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2, S. 12 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 2, S. 12 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Jegenstorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.