Zone WE · Jegenstorf

Bern · BFS 540 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone WE in Jegenstorf (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • 2 Situationspläne mit definiertem Inhalt und Unterschrift der Bauherrschaft
  • Farbliche Kennzeichnung Abbruch gelb / Neu rot
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterschriften von Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Jegenstorf, in denen «WE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12

2 25m – gebieten und den Mischzonen Dorf Wohnzone E WE 4m 8m 6.5m 9.5m

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Art. 21BZO Baureglement Jegenstorf · S. 10

21 Wohn-, Misch- und Arbeitszonen

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen:

Nutzungsart ES: Lärmempfindlichkeits-

stufe (nach Art. 43 LSV) 2 – Wohnen ES II

–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen, wie Wohnzonen (W) Stilles Gewerbe wie z.B. QuartierläGemeinschaftsräume zu Wohnungen, Kindergärten, Kindertagesstätten

–stille Gewerbe In der Wohnzone WE (Einfamilienhauszone) sind nur Ein-, Doppel- und Zweifamilienhäuser erlaubt. 3 – Wohnen ES III

–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen

–stille bis mässig störende Gewerbe

–Gastgewerbe

–Verkaufsgeschäfte bis 500 1000 m2 Geschossfläche Mischzonen (M) Mässig störende Gewerbe, wie z.B. Einwohnergemeinde Jegenstorf

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Art. 414BZO Baureglement Jegenstorf · S. 30

414 Dachgestaltung

1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassenbild prägen. Allgemein Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche

2Das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild störende Dachformen und die Verwendung rostender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt. Die Baupolizeibehörde kann die Anpassung der Dachformen an bestehende Bauten verlangen. das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Für das Anbringen von Sonnenkollektoren gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts (Art. 6 BewD). 2bis Im Ortsteil Münchringen sind bei Gebäuden rotbraune bis dunkelbraune Tonziegel zu verwenden. Ausserhalb der Mischzone D im Ortsteil Münchringen sind auch Dächer mit flachem grauem Faserzementschiefer erlaubt. Bei An- und Kleinbauten sowie bei reinen Gewerbebauten ist die Verwendung von gewellten Faserzementplatten möglich. Zugelassen sind überdies alle Dacheindeckungsmaterialien, welche in der Farbe den erwähnten Materialien entsprechen.

3In den einzelnen BauZonen sind unter Berücksichtigung der Abs. 1 und 2 folgende Dachformen gestattet: A) Bei Hauptbauten: Dachformen Vgl. Art. A132 – A138 Unter Steildach werden Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer so-

–WE, W2, und M2: Steildächer zwischen 15° und wie traditionelle Dächer verstanden; 45°, Pult- und Flachdächer

–W3: Gleichgeneigte Steildächer zwischen 20° und gleichgeneigt bezieht sich auf die Neigung der Hauptdachf …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 21). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 6.5 mArt. 2, S. 120.85
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 9.5 mArt. 2, S. 120.85
Dachneigung≥ 15 °Art. 414, S. 300.85
Dachneigung≤ 45 °Art. 414, S. 300.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 2, S. 120.85
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 2, S. 120.85

Extrahiert aus der BZO Jegenstorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WE

Was gilt in der Zone WE in Jegenstorf?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WE einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Jegenstorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Jegenstorf ein?
Baugesuche in Jegenstorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WE in der BZO Jegenstorf?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf erwähnen die Zone WE namentlich, darunter Art. 2, Art. 21, Art. 414. BZO Jegenstorf lesen →

Weitere Zonen in Jegenstorf