Art. 314 · ZPP 4 «Staffelstrasse-Sägetstrasse»
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 24 · Original-PDF
314 ZPP 4 «Staffelstrasse-Sägetstrasse»
1Sicherstellen einer Überbauung mit verdichteten individuellen Wohnformen. Planungszweck
2Wohnen gemäss Art. 211 Abs. 2 Art der Nutzung
3Maximal 12‘500 13'500 m2 BGFo, wobei maximal 1‘500 1'650 m2 für stille Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Mass der Nutzung
4Grundsätzlich sind die Bauten mit Flachdächern zu decken, wobei für Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser auch schwach geneigte Pultdächer mit einer Neigung von maximal 10° a.T. zugelassen sind. Bei Bauten in den Höhenbereichen A1 bis A3 ist das oberste Geschoss als Attika auszubilden. Die Hauptzufahrt erfolgt über die Sägetstrasse. Eine Nebenzufahrt verbindet den Haldenweg über den Stockhornweg mit der Staffelstrasse. Im Rahmen der Überbauung ist eine öffentliche Fuss- und Radwegverbindung Staffeltstrasse-Sägetstrasse sicherzustellen, Mit geeigneten baulichen Massnahmen ist sicherzustellen, dass diese Verbindung nicht von Motorfahrzeugen benützt wird. Gestaltungsgrundsätze
5ES II Lärmempfindlichkeitsstufe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.