Zone W2 · Jegenstorf
Bern · BFS 540 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W2 in Jegenstorf (Bern) ist mit 9 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- 2 Situationspläne mit definiertem Inhalt und Unterschrift der Bauherrschaft
- Farbliche Kennzeichnung Abbruch gelb / Neu rot
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Unterschriften von Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 031 763 16 18
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Jegenstorf, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12
2 30m – und Kern nach Art. 514. Wohnzone 2 W2 4m4) 10m4) 7.5m 11m
Art. 3BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12
3 40m –3) Arbeitszone AI AI 6m2) 6m2) 12m 16m – – – Arbeitszone AII AII 5m2) 5m2) 10m 12m – – – 1) eingeschossige Gewerbe- und Bürobauten mit einem Vollgeschoss, mit einer Gebäudehöhe deren Fassadenhöhe traufseitig von weniger als 3.5 m beträgt, haben allseitig nur den kleinen Grenzabstand einzuhalten. 2) Gewerbliche Bauten und Anlagen sind durch eine geeignete Bepflanzung innerhalb des gewerbeseitigen Grenzabstands von den anderen Zonen abzuschirmen. 3) Bei Anwendung von Art. 75 BauG gilt in der Zone MK eine maximale AZ GFZo von 0.8 0.9. 4) In den Wohnzonen W2 sowie in der Mischzone M2 erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 20 m lang oder über 15 m breit sind, auf den betreffenden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge, auf den betreffenden Schmalseiten um 1/5 der Mehrbreite.
kGA kleiner Grenzabstand (s. Anhang A 142 GBR) gGA grosser Grenzabstand (s. Anhang A 143 GBR) FH Firsthöhe (s. Anhang A 133) Fh gi Fassadenhöhe giebelseitig (s. Anhang A 133 GBR) Fh tr Fassadenhöhe traufseitig (s. Anhang A 132 GBR) GL Gebäudelänge (s. Anhang A 131 GBR) GH Gebäudehöhe (s. Anhang A 132 GBR) GZ Geschosszahl (s. Anhang A 135 GBR) VG Anzahl Vollgeschosse (s. Anhang A 135 GBR) AZ Ausnützungsziffer gemäss Art. 93 BauV GFZo Geschossflächenziffer oberirdisch (s. Anhang A 151 und Art. 28 BMBV) ÜZ Überbauungsziffer gemäss Art. 96 BauV – unbegrenzt vgl. im Detail zu den einzelnen Messweisen den Anhang A zum GBR
2Bauten, die den gewachsenen Boden das massgebende Terrain an irgendeinem Punkt um mehr als 1.2 m Grenzabstände, …
Art. 241BZO Baureglement Jegenstorf · S. 20
241 Landwirtschaftszone
1In der Landwirtschaftszone richten sich die Nutzung und das Bauen nach den Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts. Vgl. Art. 16 ff. und 24 ff. RPG und Art. 39 ff. RPV sowie Art. 80 ff. BauG. Für die Landwirtschaftszone gelten keine baupolizeilichen Masse. Die
2Wohnbauten dürfen die baupolizeilichen Masse der W2 nicht überschreiten. Gebäudemasse werden im Einzelfall entsprechend den Bedürfnissen aufgrund der einschlägigen Normen der
3Es gelten die Vorschriften der ES III nach LSV. Forschungsanstalt Tänikon (sog. FATNormen) im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Normalbaudekrets.
Art. 316BZO Baureglement Jegenstorf · S. 25
316 ZPP 6 «Brauerei»
1Sicherstellen einer Überbauung mit verdichteten individuellen Wohnformen, der Schaffung eines Übergangs zum alten Dorfkern und von öffentlich nutzbaren Wegverbindungen. Planungszweck
2Wohnen gemäss Art. 211 Abs. 2 Art der Nutzung
3Max. 4‘300 4'700 m2 BGFo (BruttoGeschossfläche oberirdisch), max. 3 Vollgeschosse ohne Attika oder
2Vollgeschosse mit Attika / Dachgeschoss. Grenzabstände gemäss W2. Mass der Nutzung
4Die internen Gebäudeabstände sind auf eine gute Besonnung aller Wohnungen abzustimmen. Die Zufahrt erfolgt über den Hubelweg. Im Rahmen der Überbauung ist am nördlichen Rand eine öffentliche Fusswegverbindung (Cognac-Weg) sicherzustellen. Gestaltungsgrundsätze
5ES II Lärmempfindlichkeitsstufe
Art. 318BZO Baureglement Jegenstorf · S. 27
318 ZPP 8 «Aengerich»
1Wohnüberbauung mit optimierter Erschliessungsfläche, bei welcher die bestehende angrenzende Erschliessung mitbenutzt werden kann. Planungszweck
2Wohnen gemäss Art. 211 Abs. 2 Art der Nutzung
3Die Überbauung richtet sich nach den allgemein gültigen Zonenvorschriften der Wohnzone W2. Die Fassadenhöhe traufseitig wird ab 511 m.ü.M. gemessen Mass der Nutzung
4Das erste Vollgeschoss muss auf der Höhenkote 511 m.ü.M. oder höher liegen. Im Abschnitt des ZPP-Perimeters «Aengerich» ist die Renaturierung der Urtene vorzusehen. Gestaltungsgrundsätze
5ES II Lärmempfindlichkeitsstufe
Art. 414BZO Baureglement Jegenstorf · S. 30
414 Dachgestaltung
1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassenbild prägen. Allgemein Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche
2Das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild störende Dachformen und die Verwendung rostender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt. Die Baupolizeibehörde kann die Anpassung der Dachformen an bestehende Bauten verlangen. das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Für das Anbringen von Sonnenkollektoren gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts (Art. 6 BewD). 2bis Im Ortsteil Münchringen sind bei Gebäuden rotbraune bis dunkelbraune Tonziegel zu verwenden. Ausserhalb der Mischzone D im Ortsteil Münchringen sind auch Dächer mit flachem grauem Faserzementschiefer erlaubt. Bei An- und Kleinbauten sowie bei reinen Gewerbebauten ist die Verwendung von gewellten Faserzementplatten möglich. Zugelassen sind überdies alle Dacheindeckungsmaterialien, welche in der Farbe den erwähnten Materialien entsprechen.
3In den einzelnen BauZonen sind unter Berücksichtigung der Abs. 1 und 2 folgende Dachformen gestattet: A) Bei Hauptbauten: Dachformen Vgl. Art. A132 – A138 Unter Steildach werden Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer so-
–WE, W2, und M2: Steildächer zwischen 15° und wie traditionelle Dächer verstanden; 45°, Pult- und Flachdächer
–W3: Gleichgeneigte Steildächer zwischen 20° und gleichgeneigt bezieht sich auf die Neigung der Hauptdachf …
Art. 511BZO Baureglement Jegenstorf · S. 38
511 Mischzone Dorf
1Die Mischzone Dorf (MD) bezweckt die geordnete bauliche und nutzungsmässige Entwicklung unter Beibehaltung der wesentlichen Strukturelemente der ländlich geprägten Dorfteile von Jegenstorf, Münchringen und Ballmoos. Die Erhaltung der baulichen Dorfstruktur und die zweckmässige Erneuerung der bestehenden Gebäude sowie die Ergänzung mit Zusatzbauten im Sinne einer verträglichen Verdichtung stehen im Vordergrund.
2Bestehende, nicht mehr oder nur noch teilweise landwirtschaftlich genutzte Hauptbauten dürfen umgenutzt werden zu Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbezwecken. Ersatz- und Neubauten sind gestattet. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Schutzobjekte.
3Ersatzbauten können im gleichen Volumen, Neubauten nach den Vorschriften der W2 bewilligt werden, wobei zwischen Hauptbauten ein Gebäudeabstand von mindestens 6 m einzuhalten ist. Je nach Bautypus und Situation müssen aufgrund von denkmalpflegerischen oder feuerpolizeilichen Bestimmungen einschränkende baupolizeiliche Masse berücksichtigt werden. Eine Bauvoranfrage wird empfohlen. Eine Bauvoranfrage wird insbesondere im Falle von Auslegungsschwierigkeiten bei Baurechtsfragen sowie generell bei grösseren Bauvorhaben empfohlen.
4Die prägenden Strukturelemente sind in einer zeitgemässen Interpretation zu übernehmen. Bestehende Vorplätze und Vorgärten sind zu erhalten. Veränderungen in dem den Strassenraum prägenden Vorland verlangen eine besonders sorgfältige Gestaltung. Ortsbildprägende Einzelbäume sind zu erhalten, resp. bei Abgang zu ersetzen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 21). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2, S. 12 | 0.82 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 2, S. 12 | 0.82 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 7.5 m | Art. 2, S. 12 | 0.82 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 11 m | Art. 2, S. 12 | 0.82 |
| Dachneigung | ≥ 15 ° | Art. 414, S. 30 | 0.85 |
| Dachneigung | ≤ 45 ° | Art. 414, S. 30 | 0.85 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 0.6 — | Art. 212, S. 12 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 7.5 m | Art. 2, S. 12 | 0.80 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11 m | Art. 2, S. 12 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Jegenstorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.