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Art. 25 · ecoptima

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 26 · Original-PDF

25 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) 1‘000 m2 auf total max. 9215 10‘000 m2 BGFo. Der minimale Anteil gewerblicher Nutzung (Gewerbe, Dienstleistung, Freizeit, Verkauf) beträgt 10 %. Vollgeschosse: nördlichstes Gebäude an der Bernstrasse, Bereich Parzelle Nr. 1735 und entlang Bahntrassee max. 4, übrige max. 3. Grenzabstände gegen aussen 5 m, innerhalb der ZPP mind. 3 m. Zwischen den längsseitigen Fassaden neuer Hauptbauten ist ein Gebäudeabstand von mind. 16 m einzuhalten. Umlaufende Balkone sind zulässig. Gebäudelänge (GL) im Erdgeschoss ersten Vollgeschoss frei, für die übrigen Vollgeschosse Obergeschosse gilt eine max. GL von 47 m, wobei Balkone (auch umlaufend) bis zu einer max. Breite von 2.0 m bei der Bemessung der Gebäudelänge und des Gebäudeabstands nicht berücksichtigt werden. Gebäudehöhe (GH) Fassadenhöhe traufseitig: 4 Vollgeschosse max. 13.5 m, 3 Vollgeschosse max. 10.5 m. Die Geschossfläche Verkaufsfläche für Güter des täglichen Bedarfs ist auf 500 550 m2 BGFo beschränkt.

4Über der maximal zulässigen Vollgeschosszahl ist ein Attikageschoss zulässig. Die ErdgeschossFassade des ersten Vollgeschosses entlang der Bernstrasse ist in der Tiefe mit Rücksprüngen von mind. 5 m Länge und 2 m Tiefe zu gliedern. Die Baumreihe entlang der Bernstrasse ist zu erhalten und zu ergänzen. Offene Autoabstellplätze sind angemessen mit hochstämmigen Laubbäumen zu bepflanzen. Gestaltungsgrundsätze

5Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Bernstrasse über die beiden auszubauenden Anschlüsse. Erschliessung

6Bei Gebäuden, die neu erstellt oder erweitert werden, dürfen höchstens 40 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden. Energie

7ES III Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Jegenstorf

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.