Zone MD · Jegenstorf

Bern · BFS 540 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone MD in Jegenstorf (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • 2 Situationspläne mit definiertem Inhalt und Unterschrift der Bauherrschaft
  • Farbliche Kennzeichnung Abbruch gelb / Neu rot
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterschriften von Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Jegenstorf, in denen «MD» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 0.6BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12

0.6 Mischzone D MD

nach den Bestimmungen von Art. 511 Mischzone K MK 5m 12m 10m –

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Art. 10BZO Baureglement Jegenstorf · S. 11

10 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Die Mischzone Kern (MK) ist eine Zone mit gemischter Nutzung. Zusätzlich soll die bestehende landwirtschaftliche Nutzung weiterhin zugelassen bleiben. Entsprechende Störungen sind zu dulden. Mit den Mischzonen D und D2 werden die geordnete bauliche und nutzungsmässige Entwicklung der ehemaligen Bauernhofzonen unter Beibehaltung der wesentlichen Strukturelemente des ländlich geprägten Dorfteils von Jegenstorf und Münchringen bezweckt. In den Mischzonen Kern, Dorf und Dorf Münchringen gelten zudem strengere Gestaltungsvorschriften (vgl. Art. 511 und 512). In den Arbeitszonen sind alle Arbeitstätigkeiten zulässig auch Verkaufsnutzungen. Die Arbeitszonen sind jedoch keine Geschäftsgebiete im Sinne von Art. 20 BauG. Betreffend Immissionen und Umweltschutz sind zudem die Bestimmungen von Art. 24 BauG und Art. 90 bis

91BauV zu beachten. Reine Werkhöfe, Lagerplätze und ähnliches sind nicht gestattet. 4 – alle in den Mischzonen M zulässigen ES III Nutzungen

–landwirtschaftliche Nutzungen Längs der Bern-Solothurnstrasse ist bei Neubauten strassenseitig das Erdgeschoss erste Vollgeschoss in der ersten Bautiefe gewerblichen oder allgemein zugänglichen Nutzungen vorbehalten. Mischzone Kern (MK) und Mischzone Dorf (MD) Arbeitszone (A I)

(A II) bestehenden Betrieben gestattet. 5 – Arbeitsnutzungen wie Gewerbe, ES IV Leichtindustrie und Dienstleistungen

–Wohnen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal ist zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehren für wohnhygienisch tragbare V …

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Art. 12BZO Baureglement Jegenstorf · S. 13

12 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) überragen, haben an dieser Stelle die Grenz- und Gebäudeabstände zu wahren. Kleinbauten auf derselben Parzelle müssen nur die Grenzabstände einhalten, der Gebäudeabstand findet keine Anwendung. Vorbehalten bleiben die nachstehenden Bestimmungen.

3Als Vollgeschosse zählen alle Geschosse von Gebäuden mit Ausnahme der Unter-, Dach- und Attikageschosse. das Erdgeschoss und die Obergeschosse.

a)Das Kellergeschoss (Untergeschoss) zählt als Vollgeschoss, wenn

–die Gebäudegrundfläche der hier untergebrachten Vollgeschosse Massgebend für die Fläche ist nicht die BGF nach Art. 93 ff. BauV, sondern die tatsächlich benutzbare Fläche, d.h. BGF abzüglich der Wandquerschnitte) Vgl. Anhang A 136 GBR: Skizze UnterWohn- oder gewerblichen Arbeitsräume mehr als 50 % der Bruttofläche eines Normalgeschosses ausmacht oder

die Oberkante des fertigen Bodens des darüberliegenden Vollgeschosses, gemessen in der Fassadenflucht, im Mittel höchstens bis 1.2 m über die Fassadenlinie hinausragt.

es bei offener Bauweise im Mittel aller Fassaden bis Oberkant des ersten Vollgeschosses Erdgeschossboden gemessen den fertigen Boden das massgebende Terrain um mehr als 1.2 m überragt; Abgrabungen für einzelne Hauseingänge und Garageneinfahrten, die das zulässige Mass nicht überschreiten, werden nicht angerechnet.

b)Das Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn bei Schrägdächern die Kniewandstockhöhe in der Fassadenflucht von Oberkant Dachgeschossfussboden (Rohbau) bis Oberkant Dachsparren gemessen 1.2 m in den Zonen …

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Art. 66BZO Baureglement Jegenstorf · S. 67

66 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) M Mischzone MD Mischzone Dorf MD2 Mischzone Dorf Münchringen MK Mischzone Kern NBRD Dekret vom 10. Februar 1970 über das Normalbaureglement (BSG 723.13) RPG Bundesgesetz über die Raumplanung (SR 700) SG Gesetz vom 4. Juni 2008 über Planung, Finanzierung, Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz; BSG 732.11) SFG Gesetz vom 6. Juni 1982 über See- und Flussufer (BSG 704.1) SFV Verordnung vom 29. Juni 1983 über See- und Flussufer (BSG 704.111) SR Systematische Sammlung des Bundesrechts SV Verordnung vom 29. Oktober 2008 zum Strassengesetz (SR 732.111.1) UeO Überbauungsordnung USG Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (SR 814.01) VG Anzahl Vollgeschosse W Wohnzone WBG Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (BSG 751.11) WBV Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (BSG 751.11) WEM Wohnzone EM (Münchringen) ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210) ZöN Zone für öffentliche Nutzungen ZPP Zone mit Planungspflicht ZSF Zone für Sport und Freizeitanlagen ecoptima ^ RECHT ENTWICKLUNG ~ RAUMPLANUNG EINWOHNERGEMEINDE JEGENSTORF ÄNDERUNG DER GRUNDORDNUNG ZONE MIT PLANUNGSPFLICHT 5 «WERKHOF BALLMOOSWEG» AUSZUG BAUREGLEMENT im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Die Planung besteht aus: - Auszug Baureglement Weitere Unterlagen: - Erläuterungsbericht Genehmigung 1. Dezember 2025 Einwohnergemeinde Jegenstorf ecoptima Anderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht 5 «Werkhof Ballmoosweg» Auszug Baureglement Auszug Baureglement (Änderungen rot) …

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Art. 414BZO Baureglement Jegenstorf · S. 30

414 Dachgestaltung

1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassenbild prägen. Allgemein Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche

2Das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild störende Dachformen und die Verwendung rostender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt. Die Baupolizeibehörde kann die Anpassung der Dachformen an bestehende Bauten verlangen. das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Für das Anbringen von Sonnenkollektoren gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts (Art. 6 BewD). 2bis Im Ortsteil Münchringen sind bei Gebäuden rotbraune bis dunkelbraune Tonziegel zu verwenden. Ausserhalb der Mischzone D im Ortsteil Münchringen sind auch Dächer mit flachem grauem Faserzementschiefer erlaubt. Bei An- und Kleinbauten sowie bei reinen Gewerbebauten ist die Verwendung von gewellten Faserzementplatten möglich. Zugelassen sind überdies alle Dacheindeckungsmaterialien, welche in der Farbe den erwähnten Materialien entsprechen.

3In den einzelnen BauZonen sind unter Berücksichtigung der Abs. 1 und 2 folgende Dachformen gestattet: A) Bei Hauptbauten: Dachformen Vgl. Art. A132 – A138 Unter Steildach werden Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer so-

–WE, W2, und M2: Steildächer zwischen 15° und wie traditionelle Dächer verstanden; 45°, Pult- und Flachdächer

–W3: Gleichgeneigte Steildächer zwischen 20° und gleichgeneigt bezieht sich auf die Neigung der Hauptdachf …

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Art. 511BZO Baureglement Jegenstorf · S. 38

511 Mischzone Dorf

1Die Mischzone Dorf (MD) bezweckt die geordnete bauliche und nutzungsmässige Entwicklung unter Beibehaltung der wesentlichen Strukturelemente der ländlich geprägten Dorfteile von Jegenstorf, Münchringen und Ballmoos. Die Erhaltung der baulichen Dorfstruktur und die zweckmässige Erneuerung der bestehenden Gebäude sowie die Ergänzung mit Zusatzbauten im Sinne einer verträglichen Verdichtung stehen im Vordergrund.

2Bestehende, nicht mehr oder nur noch teilweise landwirtschaftlich genutzte Hauptbauten dürfen umgenutzt werden zu Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbezwecken. Ersatz- und Neubauten sind gestattet. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Schutzobjekte.

3Ersatzbauten können im gleichen Volumen, Neubauten nach den Vorschriften der W2 bewilligt werden, wobei zwischen Hauptbauten ein Gebäudeabstand von mindestens 6 m einzuhalten ist. Je nach Bautypus und Situation müssen aufgrund von denkmalpflegerischen oder feuerpolizeilichen Bestimmungen einschränkende baupolizeiliche Masse berücksichtigt werden. Eine Bauvoranfrage wird empfohlen. Eine Bauvoranfrage wird insbesondere im Falle von Auslegungsschwierigkeiten bei Baurechtsfragen sowie generell bei grösseren Bauvorhaben empfohlen.

4Die prägenden Strukturelemente sind in einer zeitgemässen Interpretation zu übernehmen. Bestehende Vorplätze und Vorgärten sind zu erhalten. Veränderungen in dem den Strassenraum prägenden Vorland verlangen eine besonders sorgfältige Gestaltung. Ortsbildprägende Einzelbäume sind zu erhalten, resp. bei Abgang zu ersetzen.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 21). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudeabstand≥ 6 mArt. 511, S. 380.85
Dachneigung≥ 30 °Art. 414, S. 300.85
Dachneigung≤ 45 °Art. 414, S. 300.85

Extrahiert aus der BZO Jegenstorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone MD

Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone MD einhalten?
Gebäudeabstand ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Jegenstorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Jegenstorf ein?
Baugesuche in Jegenstorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone MD in der BZO Jegenstorf?
6 Artikel der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf erwähnen die Zone MD namentlich, darunter Art. 0.6, Art. 10, Art. 12. BZO Jegenstorf lesen →

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