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Art. 21 · Wohn-, Misch- und Arbeitszonen

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 10 · Original-PDF

21 Wohn-, Misch- und Arbeitszonen

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen:

Nutzungsart ES: Lärmempfindlichkeits-

stufe (nach Art. 43 LSV) 2 – Wohnen ES II

–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen, wie Wohnzonen (W) Stilles Gewerbe wie z.B. QuartierläGemeinschaftsräume zu Wohnungen, Kindergärten, Kindertagesstätten

–stille Gewerbe In der Wohnzone WE (Einfamilienhauszone) sind nur Ein-, Doppel- und Zweifamilienhäuser erlaubt. 3 – Wohnen ES III

–dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen

–stille bis mässig störende Gewerbe

–Gastgewerbe

–Verkaufsgeschäfte bis 500 1000 m2 Geschossfläche Mischzonen (M) Mässig störende Gewerbe, wie z.B. Einwohnergemeinde Jegenstorf 21 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Die Erschliessung ist auf die Bedürfnisse der Bewohner auszurichten, wobei die arealinternen Verbindungen möglichst verkehrsfrei zu konzipieren und die Autoabstellplätze in gemeinsamen Anlagen anzulegen sind.

6ES II Lärmempfindlichkeitsstufe

7Die Überbauung ist in mindestens drei Etappen zu erstellen. Besonderes

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.