Zone MK · Jegenstorf

Bern · BFS 540 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone MK in Jegenstorf (Bern) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 10 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • 2 Situationspläne mit definiertem Inhalt und Unterschrift der Bauherrschaft
  • Farbliche Kennzeichnung Abbruch gelb / Neu rot
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterschriften von Grundeigentümer, Gesuchsteller und Projektverfasser

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Jegenstorf, in denen «MK» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 0.6BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12

0.6 Mischzone D MD

nach den Bestimmungen von Art. 511 Mischzone K MK 5m 12m 10m –

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Art. 3BZO Baureglement Jegenstorf · S. 12

3 40m –3) Arbeitszone AI AI 6m2) 6m2) 12m 16m – – – Arbeitszone AII AII 5m2) 5m2) 10m 12m – – – 1) eingeschossige Gewerbe- und Bürobauten mit einem Vollgeschoss, mit einer Gebäudehöhe deren Fassadenhöhe traufseitig von weniger als 3.5 m beträgt, haben allseitig nur den kleinen Grenzabstand einzuhalten. 2) Gewerbliche Bauten und Anlagen sind durch eine geeignete Bepflanzung innerhalb des gewerbeseitigen Grenzabstands von den anderen Zonen abzuschirmen. 3) Bei Anwendung von Art. 75 BauG gilt in der Zone MK eine maximale AZ GFZo von 0.8 0.9. 4) In den Wohnzonen W2 sowie in der Mischzone M2 erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 20 m lang oder über 15 m breit sind, auf den betreffenden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge, auf den betreffenden Schmalseiten um 1/5 der Mehrbreite.

kGA kleiner Grenzabstand (s. Anhang A 142 GBR) gGA grosser Grenzabstand (s. Anhang A 143 GBR) FH Firsthöhe (s. Anhang A 133) Fh gi Fassadenhöhe giebelseitig (s. Anhang A 133 GBR) Fh tr Fassadenhöhe traufseitig (s. Anhang A 132 GBR) GL Gebäudelänge (s. Anhang A 131 GBR) GH Gebäudehöhe (s. Anhang A 132 GBR) GZ Geschosszahl (s. Anhang A 135 GBR) VG Anzahl Vollgeschosse (s. Anhang A 135 GBR) AZ Ausnützungsziffer gemäss Art. 93 BauV GFZo Geschossflächenziffer oberirdisch (s. Anhang A 151 und Art. 28 BMBV) ÜZ Überbauungsziffer gemäss Art. 96 BauV – unbegrenzt vgl. im Detail zu den einzelnen Messweisen den Anhang A zum GBR

2Bauten, die den gewachsenen Boden das massgebende Terrain an irgendeinem Punkt um mehr als 1.2 m Grenzabstände, …

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Art. 10BZO Baureglement Jegenstorf · S. 11

10 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Die Mischzone Kern (MK) ist eine Zone mit gemischter Nutzung. Zusätzlich soll die bestehende landwirtschaftliche Nutzung weiterhin zugelassen bleiben. Entsprechende Störungen sind zu dulden. Mit den Mischzonen D und D2 werden die geordnete bauliche und nutzungsmässige Entwicklung der ehemaligen Bauernhofzonen unter Beibehaltung der wesentlichen Strukturelemente des ländlich geprägten Dorfteils von Jegenstorf und Münchringen bezweckt. In den Mischzonen Kern, Dorf und Dorf Münchringen gelten zudem strengere Gestaltungsvorschriften (vgl. Art. 511 und 512). In den Arbeitszonen sind alle Arbeitstätigkeiten zulässig auch Verkaufsnutzungen. Die Arbeitszonen sind jedoch keine Geschäftsgebiete im Sinne von Art. 20 BauG. Betreffend Immissionen und Umweltschutz sind zudem die Bestimmungen von Art. 24 BauG und Art. 90 bis

91BauV zu beachten. Reine Werkhöfe, Lagerplätze und ähnliches sind nicht gestattet. 4 – alle in den Mischzonen M zulässigen ES III Nutzungen

–landwirtschaftliche Nutzungen Längs der Bern-Solothurnstrasse ist bei Neubauten strassenseitig das Erdgeschoss erste Vollgeschoss in der ersten Bautiefe gewerblichen oder allgemein zugänglichen Nutzungen vorbehalten. Mischzone Kern (MK) und Mischzone Dorf (MD) Arbeitszone (A I)

(A II) bestehenden Betrieben gestattet. 5 – Arbeitsnutzungen wie Gewerbe, ES IV Leichtindustrie und Dienstleistungen

–Wohnen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal ist zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehren für wohnhygienisch tragbare V …

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Art. 12BZO Baureglement Jegenstorf · S. 13

12 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) überragen, haben an dieser Stelle die Grenz- und Gebäudeabstände zu wahren. Kleinbauten auf derselben Parzelle müssen nur die Grenzabstände einhalten, der Gebäudeabstand findet keine Anwendung. Vorbehalten bleiben die nachstehenden Bestimmungen.

3Als Vollgeschosse zählen alle Geschosse von Gebäuden mit Ausnahme der Unter-, Dach- und Attikageschosse. das Erdgeschoss und die Obergeschosse.

a)Das Kellergeschoss (Untergeschoss) zählt als Vollgeschoss, wenn

–die Gebäudegrundfläche der hier untergebrachten Vollgeschosse Massgebend für die Fläche ist nicht die BGF nach Art. 93 ff. BauV, sondern die tatsächlich benutzbare Fläche, d.h. BGF abzüglich der Wandquerschnitte) Vgl. Anhang A 136 GBR: Skizze UnterWohn- oder gewerblichen Arbeitsräume mehr als 50 % der Bruttofläche eines Normalgeschosses ausmacht oder

die Oberkante des fertigen Bodens des darüberliegenden Vollgeschosses, gemessen in der Fassadenflucht, im Mittel höchstens bis 1.2 m über die Fassadenlinie hinausragt.

es bei offener Bauweise im Mittel aller Fassaden bis Oberkant des ersten Vollgeschosses Erdgeschossboden gemessen den fertigen Boden das massgebende Terrain um mehr als 1.2 m überragt; Abgrabungen für einzelne Hauseingänge und Garageneinfahrten, die das zulässige Mass nicht überschreiten, werden nicht angerechnet.

b)Das Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn bei Schrägdächern die Kniewandstockhöhe in der Fassadenflucht von Oberkant Dachgeschossfussboden (Rohbau) bis Oberkant Dachsparren gemessen 1.2 m in den Zonen …

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Art. 16BZO Baureglement Jegenstorf · S. 17

16 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Zweck ES: Lärmemfindlichkeits-

stufe (nach Art. 43 LSV)

Schule/Kindergarten (Säget) ES II

Schule, Sporthalle, Sport- und Freizeitanlagen ES II (Skater, evtl. Clubhaus), Jugendraum, Aussenanlagen mit NebenKleinbauten (Gyrisberg)

Gemeindeverwaltung/Kindergarten ES III Im Dachgeschoss ist auch Wohnen für andere als öffentliche Zwecke zugelassen.

Werkhof, Wehrdienste, Pfadiheim ES III Im bestehenden Bauernhaus (Parzelle Nr. 571) sind auch Wohnformen aus dem sozialen und fürsorgerischen Bereich (z.B. für Asylbewerber) zugelassen. Die ökologisch wertvollen Böschungen sind zu erhalten.

Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, ES II Pflege, Therapie, Ateliers und Werkstätten Bevölkerungsschutz, Kinderkrippe Den Nutzungen zugehörende Wohnungen, insbesondere Personalwohnungen sind zugelassen.

Friedhof mit Abdankungshalle ES III

Erhalt und Pflege des Schlosses mit ES III Annexbauten Grundzüge der Überbauung und Gestaltung (normativ) Bezeichnung/ Abkürzung Der Bezug auf die Bauzonen nach Art. 211 bezieht sich nur auf die baupolizeilichen Masse nach Art. 212, wobei die GL und die internen Abstände frei sind. Die AZ GFZo und der gGA kommen nicht zur Anwendung.

bestehend, Neu-, Um-, Erweiterungsbauten nach MK Fh tr 10 m, Gebäudelänge frei, Grenzabstand 5 m ZöN A Dem Zweck dienende Ergänzungsbauten nach MK Fh tr 15 m, Gebäudelänge frei, Grenzabstand 5 m ZöN B ZöN C bestehend, Neu-, Um-, Erweiterungsbauten nach MK ZöN D bestehend, Neu-, Um-, Erweit …

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Art. 17BZO Baureglement Jegenstorf · S. 18

17 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Kirche und Kirchgemeindehaus ES III

Mehrzweckgebäude Münchringen ES III Bestehend. Neu- und Ersatzbauten nach MK. Sie haben hohen qualitativen architektonischen und gestalterischen Ansprüchen zu genügen. ZöN H Bestehend. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt max. 8 m. ZöN I

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Art. 66BZO Baureglement Jegenstorf · S. 67

66 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) M Mischzone MD Mischzone Dorf MD2 Mischzone Dorf Münchringen MK Mischzone Kern NBRD Dekret vom 10. Februar 1970 über das Normalbaureglement (BSG 723.13) RPG Bundesgesetz über die Raumplanung (SR 700) SG Gesetz vom 4. Juni 2008 über Planung, Finanzierung, Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz; BSG 732.11) SFG Gesetz vom 6. Juni 1982 über See- und Flussufer (BSG 704.1) SFV Verordnung vom 29. Juni 1983 über See- und Flussufer (BSG 704.111) SR Systematische Sammlung des Bundesrechts SV Verordnung vom 29. Oktober 2008 zum Strassengesetz (SR 732.111.1) UeO Überbauungsordnung USG Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (SR 814.01) VG Anzahl Vollgeschosse W Wohnzone WBG Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (BSG 751.11) WBV Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (BSG 751.11) WEM Wohnzone EM (Münchringen) ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210) ZöN Zone für öffentliche Nutzungen ZPP Zone mit Planungspflicht ZSF Zone für Sport und Freizeitanlagen ecoptima ^ RECHT ENTWICKLUNG ~ RAUMPLANUNG EINWOHNERGEMEINDE JEGENSTORF ÄNDERUNG DER GRUNDORDNUNG ZONE MIT PLANUNGSPFLICHT 5 «WERKHOF BALLMOOSWEG» AUSZUG BAUREGLEMENT im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Die Planung besteht aus: - Auszug Baureglement Weitere Unterlagen: - Erläuterungsbericht Genehmigung 1. Dezember 2025 Einwohnergemeinde Jegenstorf ecoptima Anderung der Grundordnung Zone mit Planungspflicht 5 «Werkhof Ballmoosweg» Auszug Baureglement Auszug Baureglement (Änderungen rot) …

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Art. 232BZO Baureglement Jegenstorf · S. 19

232 Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnareal

1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnareal umfasst Teile von innerhalb der Bauzone genutzten Flächen öffentlicher Bahnunternehmen.

2Für den Bau und die Nutzung von nicht bahnbetriebsnotwendigen Bauten gelten die Bestimmungen der Zone MK.

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Art. 414BZO Baureglement Jegenstorf · S. 30

414 Dachgestaltung

1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassenbild prägen. Allgemein Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche

2Das Orts-, Strassen- und Landschaftsbild störende Dachformen und die Verwendung rostender oder sonstwie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt. Die Baupolizeibehörde kann die Anpassung der Dachformen an bestehende Bauten verlangen. das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Für das Anbringen von Sonnenkollektoren gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts (Art. 6 BewD). 2bis Im Ortsteil Münchringen sind bei Gebäuden rotbraune bis dunkelbraune Tonziegel zu verwenden. Ausserhalb der Mischzone D im Ortsteil Münchringen sind auch Dächer mit flachem grauem Faserzementschiefer erlaubt. Bei An- und Kleinbauten sowie bei reinen Gewerbebauten ist die Verwendung von gewellten Faserzementplatten möglich. Zugelassen sind überdies alle Dacheindeckungsmaterialien, welche in der Farbe den erwähnten Materialien entsprechen.

3In den einzelnen BauZonen sind unter Berücksichtigung der Abs. 1 und 2 folgende Dachformen gestattet: A) Bei Hauptbauten: Dachformen Vgl. Art. A132 – A138 Unter Steildach werden Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer so-

–WE, W2, und M2: Steildächer zwischen 15° und wie traditionelle Dächer verstanden; 45°, Pult- und Flachdächer

–W3: Gleichgeneigte Steildächer zwischen 20° und gleichgeneigt bezieht sich auf die Neigung der Hauptdachf …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 21). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 0.6, S. 120.75
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 0.6, S. 120.75
Fassadenhöhe traufseitig≤ 10 mArt. 0.6, S. 120.60
Dachneigung≥ 30 °Art. 414, S. 300.85
Dachneigung≤ 45 °Art. 414, S. 300.85
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 0.6, S. 120.80
Gebäudelänge≤ 10 mArt. 0.6, S. 120.70

Extrahiert aus der BZO Jegenstorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone MK

Was gilt in der Zone MK in Jegenstorf?
Gebäudehöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 10 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone MK sein?
Laut BZO Jegenstorf: Gebäudehöhe ≤ 12 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone MK einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Jegenstorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Jegenstorf?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Jegenstorf ein?
Baugesuche in Jegenstorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Jegenstorf