← BZO Ilanz/Glion · Inhaltsverzeichnis

Art. 45 · Pferdebetriebszone

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 30

1 Die Pferdebetriebszone ist für die Unterbringung, Zucht und Ausbildung von Pferden sowie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bestimmt. 2 Im Zusammenhang mit diesen Nutzungen dürfen ergänzende Aktivitäten wie Reitveranstaltungen, der Betrieb einer Reitschule sowie Angebote für Ferien auf dem Pferdehof durchgeführt werden. 3 Zulässig sind betriebsnotwendige Bauten und Anlagen gemäss Vorgaben des Generellen Gestaltungsplanes. Art. 45 Forstwirtschaftszone 1 Die Forstwirtschaftszone umfasst den bestehenden Wald und grössere Flächen, die für die Aufforstung bestimmt sind. 2 Die Nutzung richtet sich nach der Forstgesetzgebung und den Bestimmungen über Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Baugesetz Fraktion Ruschein

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.