Zone WAr-B · Buchrain
Luzern · BFS 1052 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone WAr-B in Buchrain (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.6. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 041 444 20 45
- bau@buchrain.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchrain, in denen «WAr-B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 14BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 10
wie in den Wohn- und Arbeitszonen WAr-A und WAr-B sind pro Gebäude Mindestnutzungen mindestens drei Wohnungen zu realisieren. Die Gemeinde kann bei Ersatz- und Neubauten für Arbeits- und Dienstleistungsnutzungen Ausnahmen bewilligen.
2In den Arbeitszonen sind neue Gebäude mit mindestens drei gewerblich genutzten oberirdischen Geschossen zu realisieren. Die Gemeinde kann für betriebsbedingte Anforderungen Ausnahmen gestatten. 2. Bauzonen
1Die Dorfkernzone Buchrain Dorf (DK-B) dient der Erhaltung und der
Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 16
Beachtung eines genügenden Immissionsschutzes sowie höchstens mäsWohn- und Arbeitszosig störende Gewerbe-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. nen A, B
2Es gilt zusätzlich folgendes (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): (WAr-A, WAr-B) Wohn- und Arbeitszonen WAr-A WAr-B
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 + 2 13.50 m 10.50 m
b)Gesamthöhe 1 + 2 13.50 m 10.50 m
c)Grenzabstand 1 + 2 5.00 m 4.00 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) 0.3 0.6
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe III III Die Gemeinde kann Mehrhöhen bis zu 3.00 m gestatten, wenn diese aus betrieblichen Gründen notwendig sind, die Eingliederung ins Quartier sichergestellt ist und die Wohnqualität nicht zusätzlich beeinträchtigt wird.
3Die maximale Überbauungsziffer von 0.6 in der Wohn- und Arbeitszone B (WAr-B) darf nur so weit ausgeschöpft werden, wie die zonengemäss 15 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain benötigte künftige Erschliessung sowie eine angemessene Begrünung gewährleistet sind und die erforderlichen künftigen Parkierungsflächen innerhalb des Areals sichergestellt sind.
1In den Arbeitszonen sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Dienstleis-
| WD-Ron | ||
|---|---|---|
| a) | Gesamthöhe 1 | 30.00 m |
| b) | Grenzabstand 1 | 10.00 m |
| c) | Überbauungsziffer | Wird im Bebauungsplan festgelegt. |
| d) | Lärm-Empfindlichkeitsstufe | III |
Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Wohn- und Arbeitszonen WAr-A | WAr-B | ||
|---|---|---|---|
| a) | Talseitige Fassadenhöhe 1 + 2 | 13.50 m | 10.50 m |
| b) | Gesamthöhe 1 + 2 | 13.50 m | 10.50 m |
| c) | Grenzabstand 1 + 2 | 5.00 m | 4.00 m |
| d) | Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) | 0.3 | 0.6 |
| Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) | -- | -- | |
| Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) | -- | -- | |
| Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) | 0.05 | 0.05 | |
| e) | Lärm-Empfindlichkeitsstufe | III | III |
Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 24). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 24, S. 16 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 24, S. 16 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 24, S. 16 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Buchrain (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.