Zone Ze1 · Buchrain

Luzern · BFS 1052 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Hinweis: Für Buchrain gelten seit 2021-12-14 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone Ze1 in Buchrain (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Buchrain, in denen «Ze1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 7

bauungsziffer 1 (ÜZ-1). Überbauungsziffer ÜZ

2Unterschreiten Bauten in der Wohnzone C die zulässige talseitige Fassadenhöhe und Gesamthöhe um mindestens 3.00 m, gilt die Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2).

3Für Bauten in denen das oberste Geschoss im Sinne von § 36 Abs. 1c PBV um mindestens 1/5 zurückversetzt ist, gilt die Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3).

4Für Bauten, die eine Gesamthöhe von 4.50 m nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten, gilt in allen Zonen mit Überbauungsziffer zusätzlich eine separate Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) von insgesamt 0.08, wobei mindestens 50.00 m2 anrechenbare Gebäudefläche realisiert werden dürfen.

5In den Zonen DK-B, DK-H, Ze1, OeZ und SpF, in welchen keine ÜZ festgelegt ist, legt die Gemeinde im Einzelfall die zulässige Nutzungsdichte situationsgerecht fest.

6Bei bestehenden Reihenhäusern mit zwei oder mehr Gebäudeeinheiten gilt anstelle der zonengemässen Überbauungsziffer die bestehende Gebäudefläche, sofern diese grösser als die zonengemäss zugelassene Gebäudefläche ist. Massgebende Veränderungen sowie Ersatz- und Erweiterungsbauten sind nur möglich, wenn die zusammengebauten Gebäude als Gesamtes erneuert oder ersetzt werden.

1Für die Festlegung der talseitigen Fassadenhöhe gilt die Definition der Hö-

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 16BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 11

bauung an zentraler Lage mit Bezug zum Strassenraum. Zentrumszonen 1 und 2 (Ze1, Ze2)

2In den Zentrumszonen gilt (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): Ze1 Ze2

a)Talseitige Fassadenhöhe 1 + 2 16.50 m 16.50 m

b)Gesamthöhe 1 + 2 16.50 m 16.50 m

c)Grenzabstand 1 + 2 6.50 m 6.50 m

d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) -- 0.26

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe III III

3In der Zentrumszone 1 (Ze1) ist ein Konkurrenzverfahren gemäss Art. 5 BZR Pflicht. Die Gemeinde legt den Perimeter fest. Neubauten und neubauähnliche Umbauten sind bestmöglich in die Umgebung einzupassen.

4In der Zentrumszone 2 (Ze2) sind entlang der Hauptstrasse im Erdgeschoss in erster Bautiefe bei Neubauten und bei Umbauten mit Neuorganisation der Nutzungen keine auf die Hauptstrasse orientierten neuen Wohnungen gestattet. Die Hauptfassade und die Nutzung im Erdgeschoss müssen funktional und optisch auf den Strassenraum ausgerichtet sein.

1Die Erhaltungszone Tschann (E-Tsch) dient dem Wohnen, nicht und mäs-

Ze1Ze2
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 + 216.50 m16.50 m
b)Gesamthöhe 1 + 216.50 m16.50 m
c)Grenzabstand 1 + 26.50 m6.50 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)--0.26
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2)----
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)--0.28
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)--0.08
e)Lärm-EmpfindlichkeitsstufeIIIIII

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 16). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 16.5 mArt. 16, S. 110.85

Extrahiert aus der BZO Buchrain (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ze1

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Buchrain?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Buchrain ein?
Baugesuche in Buchrain laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau, Hauptstrasse 18, 6033 Buchrain. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ze1 in der BZO Buchrain?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Buchrain erwähnen die Zone Ze1 namentlich, darunter Art. 8, Art. 16. BZO Buchrain lesen →

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