Zone W-A · Buchrain

Luzern · BFS 1052 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Hinweis: Für Buchrain gelten seit 2021-12-14 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone W-A in Buchrain (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6.5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.24. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Buchrain, in denen «W-A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 9

bauungsplans bei bestehenden Bauten sowie bei Ersatz- oder Neubauten Verdichtete Bauweise in einmalig folgende zusätzliche anrechenbare Gebäudefläche realisiert der Wohnzone C werden, wenn damit mindestens eine zusätzliche, eigenständige Wohnung von mindestens 60.00 m2 Hauptnutzfläche gemäss Anhang 10 gebaut wird: Parzelle < 800 m2 Parzelle > 800 m2 Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.50 m, unter der Einhaltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse 25 m2 45 m2 Bei einer Gesamthöhe von 4.50 m bis 7.50 m 35 m2 65 m2 Bei einer Gesamthöhe bis 4.50 m 70 m2 130 m2 8 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain

1In der Erhaltungszone Nielsen (E-N), den Wohnzonen W-A und W-B so-

Parzelle < 800 m2Parzelle > 800 m2
Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.50 m, unter der Einhaltung der zonengemäss zuläs- sigen Höhenmasse25 m245 m2
Bei einer Gesamthöhe von 4.50 m bis 7.50 m35 m265 m2
Bei einer Gesamthöhe bis 4.50 m70 m2130 m2

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 19BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 12

der Überbauung Nielsen. Ersatzneubauten sind im Ausmass der bewilligErhaltungszone Nielsen ten und realisierten anrechenbaren Gebäudeflächen sowie Gesamthöhen (E-N) zulässig, wenn die Stellung der Bauten und die Gestaltung der Umgebung gewahrt werden. 11 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain

2Es gilt folgendes (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): E-N

a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 2 19.50 m

b)Gesamthöhen 1 + 2 19.50 m

c)Grenzabstände 1 + 2 8.00 m

d)Überbauungsziffern Gemäss Abs. 1 und 3

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe II

3In Abweichung zu Abs. 2 gilt für die Parzelle Nr. 1622 (Stand 30.09.2009) eine Gesamthöhe von 16.50 m und eine Überbauungsziffer von 0.75 und ein Grenzabstand von 6.50 m.

1In der Wohnzone A (W-A) sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum

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Art. 20BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 13

Wohnen und für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern Wohnzone A (W-A) sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse.

2In der Wohnzone A (W-A) gilt folgendes (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): W-A

a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 2 16.50 m

b)Gesamthöhen 1 + 2 16.50 m

c)Grenzabstand 1 + 2 6.50 m

d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) 0.24 Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) -- Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) 0.26 Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) 0.08

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe II

3Bei Überbauungen mit einer Fläche von mindestens 4'000 m2 innerhalb des „Perimeters höhere Bauten“ sind bei guter Eingliederung und vorbildhafter Aussenraumgestaltung (im Bereich der Ron mit engem Bezug zur Ron), und auf Basis eines Konkurrenzverfahrens gemäss Art. 5 BZR, Abweichungen der zulässigen Gesamt- und Fassadenhöhen im Vergleich zur Grundnutzung von maximal + 6.00 m zulässig. Der Gemeinderat kann die Inanspruchnahme der Mehrhöhen insbesondere davon abhängig machen, ob die Parkierung in unterirdischen Einstellhallen zusammengefasst wird. Zusätzliche Mehrhöhen im Rahmen von Gestaltungsplänen gemäss

E-N
a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 219.50 m
b)Gesamthöhen 1 + 219.50 m
c)Grenzabstände 1 + 28.00 m
d)ÜberbauungsziffernGemäss Abs. 1 und 3
e)Lärm-EmpfindlichkeitsstufeII

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

W-A
a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 216.50 m
b)Gesamthöhen 1 + 216.50 m
c)Grenzabstand 1 + 26.50 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)0.24
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2)--
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)0.26
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)0.08
e)Lärm-EmpfindlichkeitsstufeII

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 20). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 16.5 mArt. 20, S. 130.90
Gesamthöhe≤ 16.5 mArt. 20, S. 130.85
Grenzabstand (klein)≥ 6.5 mArt. 20, S. 130.85
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.24Art. 20, S. 130.85

Extrahiert aus der BZO Buchrain (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W-A

Was gilt in der Zone W-A in Buchrain?
Grenzabstand (klein) ≥ 6.5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.24. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Buchrain erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W-A einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Buchrain. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Buchrain?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Buchrain ein?
Baugesuche in Buchrain laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau, Hauptstrasse 18, 6033 Buchrain. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W-A in der BZO Buchrain?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Buchrain erwähnen die Zone W-A namentlich, darunter Art. 13, Art. 19, Art. 20. BZO Buchrain lesen →

Weitere Zonen in Buchrain