Zone E-N · Buchrain
Luzern · BFS 1052 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone E-N in Buchrain (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 041 444 20 45
- bau@buchrain.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchrain, in denen «E-N» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 9
bauungsplans bei bestehenden Bauten sowie bei Ersatz- oder Neubauten Verdichtete Bauweise in einmalig folgende zusätzliche anrechenbare Gebäudefläche realisiert der Wohnzone C werden, wenn damit mindestens eine zusätzliche, eigenständige Wohnung von mindestens 60.00 m2 Hauptnutzfläche gemäss Anhang 10 gebaut wird: Parzelle < 800 m2 Parzelle > 800 m2 Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.50 m, unter der Einhaltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse 25 m2 45 m2 Bei einer Gesamthöhe von 4.50 m bis 7.50 m 35 m2 65 m2 Bei einer Gesamthöhe bis 4.50 m 70 m2 130 m2 8 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain
1In der Erhaltungszone Nielsen (E-N), den Wohnzonen W-A und W-B so-
| Parzelle < 800 m2 | Parzelle > 800 m2 | |
|---|---|---|
| Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.50 m, unter der Einhaltung der zonengemäss zuläs- sigen Höhenmasse | 25 m2 | 45 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe von 4.50 m bis 7.50 m | 35 m2 | 65 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe bis 4.50 m | 70 m2 | 130 m2 |
Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 18BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 12
rung der Überbauungen Bueridörfli, Lindenweg und Eichmatt. ErsatzneuErhaltungszone Wohnen bauten sind im Ausmass der bewilligten und realisierten anrechenbaren (E-W) Gebäudeflächen sowie Gesamthöhen zulässig, wenn die Stellung der Bauten und die Gestaltung der Umgebung gewahrt werden.
2Allfällige Ersatzneubauten haben sich in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen. Bestehende Qualitäten (wie zum Beispiel eine abgestimmte Farbgebung) sind zu erhalten.
3Die Frei- und Aussenräume weisen sehr hohe Qualitäten auf (Grünflächen, gärtnerische Gestaltung). Sie sind mindestens in der heutigen Qualität beizubehalten.
4Bei den Überbauungen Bueridörfli und Lindenweg sind folgende Erweiterungen möglich: a) in freier Anordnung einmalig insgesamt 12.00 m² anrechenbare Gebäudefläche in der Höhe der bereits realisierten Gesamthöhe,
b)Je auf der Südwestseite der bestehenden Gebäude einmalig insgesamt 20.00 m² anrechenbarer Gebäudefläche für Anbauten (z.B. Wintergärten) gemäss § 112a Abs. 2d. PBG, c) Dachlukarnen mit Schleppdächern.
5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II.
1Die Erhaltungszone Nielsen (E-N) dient dem Erhalt und der Erneuerung
Art. 19BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 12
der Überbauung Nielsen. Ersatzneubauten sind im Ausmass der bewilligErhaltungszone Nielsen ten und realisierten anrechenbaren Gebäudeflächen sowie Gesamthöhen (E-N) zulässig, wenn die Stellung der Bauten und die Gestaltung der Umgebung gewahrt werden. 11 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain
2Es gilt folgendes (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): E-N
a)Talseitige Fassadenhöhen 1 + 2 19.50 m
b)Gesamthöhen 1 + 2 19.50 m
c)Grenzabstände 1 + 2 8.00 m
d)Überbauungsziffern Gemäss Abs. 1 und 3
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe II
3In Abweichung zu Abs. 2 gilt für die Parzelle Nr. 1622 (Stand 30.09.2009) eine Gesamthöhe von 16.50 m und eine Überbauungsziffer von 0.75 und ein Grenzabstand von 6.50 m.
1In der Wohnzone A (W-A) sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 19). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 19.5 m | Art. 19, S. 12 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 8 m | Art. 19, S. 12 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Buchrain (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.