Zone Ar-C · Buchrain
Luzern · BFS 1052 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone Ar-C in Buchrain (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 041 444 20 45
- bau@buchrain.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchrain, in denen «Ar-C» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 23BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 15
und Arbeitsnutzungen mit hoher Qualität und nach einheitlichem Konzept Wohn- und sowie für Familiengärten bestimmt. Dienstleistungszone Ron
2Massgebend für die Art und das Mass der Nutzung ist ein Bebauungsplan (WD-Ron) über die gesamte Zone, der maximal auf den folgenden Werten beruhen kann: 14 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain WD-Ron
a)Gesamthöhe 1 30.00 m
b)Grenzabstand 1 10.00 m
c)Überbauungsziffer Wird im Bebauungsplan festgelegt.
d)Lärm-Empfindlichkeitsstufe III
3Als Grundlage für den Bebauungsplan ist ein Konkurrenzverfahren gemäss Art. 5 BZR Pflicht. Der Bebauungsplan setzt insbesondere folgende Aspekte um: − Angemessener Erhalt oder angemessener Ersatz der Familiengärten, − zentrale öffentliche Verbindungen für den Fuss- und Radverkehr, − Festlegung des Verhältnisses Wohnen/Arbeiten, − einen Freiraum auch für die Bedürfnisse der angrenzenden Arbeitszone Arbeitszone C (Ar-C; Neuhalte), − die Gestaltung der Bebauungsstruktur und Bauweise der Wohnbauten im Übergang zur Arbeitszone C (Ar-C) derart, dass für die angrenzenden Arbeitsnutzungen gegenüber dem Zustand vor Umzonung bezüglich Lärmemissionen keine Nachteile entstehen.
1In den Wohn- und Arbeitszonen sind Wohnungen unter besonderer
| W-C | ||
|---|---|---|
| a) | Talseitige Fassadenhöhe 1 | 10.50 m |
| Talseitige Fassadenhöhe 2 | 12.00 m | |
| b) | Gesamthöhe 1 | 10.50 m |
| Gesamthöhe 2 | 12.00 m | |
| c) | Grenzabstand 1 | 4.00 m |
| Grenzabstand 2 | 5.00 m | |
| d) | Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) | 0.24 |
| Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) | 0.35 | |
| Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) | 0.26 | |
| Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) | 0.08 | |
| e) | Lärm-Empfindlichkeitsstufe | II |
Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 25BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 17
tungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe gemäss § 46 PBG zulässig. Arbeitszonen A, B, C (Ar-A, Ar-B, Ar-C)
2Reine Transport- und güterverkehrsintensive Nutzungen sowie offene Lagerflächen sind nicht zulässig.
3Es gilt zusätzlich folgendes (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): Ar-A Ar-B Ar-C
a)Gesamthöhe 1 GR legt fest 20.00 m 15.00 m
b)Grenzabstand 1 gemäss PBG 8.00 m 6.50 m
c)Überbauungsziffern --
d)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV) IV III III Für technische Aufbauten in den Arbeitszonen B und C (Ar-B und Ar-C) kann die Gemeinde ausnahmsweise Mehrhöhen bis 5.00 m gestatten, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Weitere Ausnahmen bilden Mehrhöhen, die gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung erforderlich sind, wie zum Beispiel für Kamine und Entlüftung. Diese dürfen auch höher sein. Die Gemeinde kann Auflagen zu deren Gestaltung (z.B. Einhausung) festlegen.
4Für Verkaufsflächen (Nettoflächen gemäss § 169 Abs. 4 PBG) gilt der regionale Teilrichtplan Detailhandel vom 7. April 2020. In Ergänzung dazu gilt folgendes: Verkaufsflächen sind in den Arbeitszonen nicht zugelassen. Davon ausgenommen sind:
a)Autohandel und andere Fachmärkte mit wenig Kundenverkehr,
b)der Verkauf von an Ort produzierten Gütern (inkl. Waren des täglichen und häufigen periodischen Bedarfs aus dem stationären Handel), wenn die Nettofläche zur Produktionsfläche von untergeordneter Bedeutung ist,
c)der Verkauf von nicht an Ort produzierten Gütern (keine Waren des täglichen und häufigen periodischen Bedarfs aus dem stationären Handel), wenn der Verkauf in engem Zusammen …
| Ar-A | Ar-B | Ar-C | ||
|---|---|---|---|---|
| a) | Gesamthöhe 1 | GR legt fest | 20.00 m | 15.00 m |
| b) | Grenzabstand 1 | gemäss PBG | 8.00 m | 6.50 m |
| c) | Überbauungsziffern | -- | ||
| d) | Lärm-Empfindlichkeits- stufe (gemäss LSV) | IV | III | III |
Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 25). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 15 m | Art. 25, S. 17 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6.5 m | Art. 25, S. 17 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Buchrain (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.