Zone BZ(G) · Stäfa

Zürich · BFS 158 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone BZ(G) in Stäfa (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 15.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan über Corrodi Geomatik
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Stäfa, in denen «BZ(G)» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Stäfa · S. 4

Zonen

1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen mit zugehöriger Baumassenziffer (BZ) und Empfindlichkeitsstufe (ES) eingeteilt: Zonen Zonen- BZ(G) in BZ (S) in ES kurzbe- m3/m2 m3/m2 für schrei- Grundziffer Hauptbauten bung für Haupt- mit Schrägbauten dach Zonen Zonen- BZ(G) in BZ (S) in ES kurzbe- m3/m2 m3/m2 für schrei- Grundziffer Hauptbauten bung für Haupt- mit Schrägbauten dach

a.Bauzonen 1. Kernzonen

Kernzone A KA 3,5 3,6 III
Kernzone B KB 2,5 2,6 III
Kernzone Seeufer KS 1,5 1,6 III
1a. Quartiererhaltungszone
Kreuzstrasse Q1 - - II
2. Zentrumszone Z 4 4,1 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

3. Wohnzonen2 Wohnzone W2 /1,0 1 1,1 II

Wohnzone W2 / 1,4 1,4 1,5 II
Wohnzone W2 / 1,6 1,6 1,7 II
Wohnzone W2 / 1,9 1,9 2 II
Wohnzone W3 / 2,4 2,4 2,5 II
Mit Gewerbeerleichterung WG3 / 2,4 2,4 2,5 III
4. Industriezone I 6 6 III
5. Gewerbezone G 3 3 III a. Bauzonen
1. Kernzonen
Kernzone A KA 3,5 3,6 III
Kernzone B KB 2,5 2,6 III
Kernzone Seeufer KS 1,5 1,6 III
1a. Quartiererhaltungszone
Kreuzstrasse Q1 - - II
2. Zentrumszone Z 4 4,1 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

3. Wohnzonen2 Wohnzone W2 /1,0 1 1,1 II

Wohnzone W2 / 1,4 1,4 1,5 II
Wohnzone W2 / 1,6 1,6 1,7 II
Wohnzone W2 / 1,9 1,9 2 II
Wohnzone W3 / 2,4 2,4 2,5 II
Mit Gewerbeerleichterung WG3 / 2,4 2,4 2,5 III
4. Industriezone I 6,0 6,0 6,0 III
5. Gewerbezone G 3,0 3,0 3,0 III
Gewerbezone G 5,0 5,0 5,0 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

SUTER • VON KÄNEL • WILD 5 Teilrevision Nutzungsplanung Moritzberg, Stäfa Bau- und Zonenordnung synoptische Darstellung Gültige Fassung Neue Fassung Bemerkungen / Anpassung / Hinwei …

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Art. 3BZO Stäfa · S. 11

Allgemein

1 Bestehende Gebäude dürfen unter Beibehaltung des heutigen Gebäudeprofils - mit Ausnahme von zulässigen Dachaufbauten -, des herkömmlichen Erscheinungsbildes und unter dem Vorbehalt von Unterschutzstellungen ohne Berücksichtigung von Ausnützungsbeschränkungen gemäss Artikel 3 Absatz 3 umgebaut oder wiederaufgebaut werden. 9

2 Beim Ersatzbau können aus Gründen der Hygiene, des Ortsbildschutzes und der Verkehrssicherheit geringfügige Abweichungen vom bisherigen Gebäudeprofil bewilligt oder angeordnet werden. Abweichungen vom Erscheinungsbild sind gestattet, wenn sie durch Nutzungsänderungen bedingt sind und keine Verschlechterung des Ortsbildes bewirken.

3 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

3 Für Neubauten gelten die folgenden Bestimmungen:

Grundmasse

KA KB KS

BZ(G)

max. m3/m2 3,5 2,5 1,5 BZ(S)

max. m3/m2 3,6 2,6 1,6 Vollgeschosszahl

max.

2 2 2 Dachgeschoss

max.

1 1 1 Grosser Grundabstand mind. m 5 7 7 Kleiner Grundabstand mind. m 3,5 4 4 Gebäudehöhe

max. m 7,5 7,5 7,5 Firsthöhe

max. m 7 7 7

4 Die verschärften Abstandsvorschriften für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden gemäss BBV II 10 sind nicht anwendbar.

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Art. 10BZO Stäfa · S. 15

Grundmasse

1 Es gelten folgende Grundmasse:

BZ(G) max. m3/m2 4 BZ(S) max. m3/m2 4,1 Grosser Grundabstand für Obergeschosse mind. m 10 Kleiner Grundabstand mind. m 5 Gebäudehöhe max. m 13,5 Firsthöhe max. m 7

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Art. 13BZO Stäfa · S. 16

Grundmasse

1 Es gelten folgende Grundmasse:

W2/1,0 W2/1,4 W2/1,6 W2/1,9 W3/2,4 WG3/2,4

BZ(G) max. m3/m2 1 1,4 1,6 1,9 2,4 2,4 BZ(S) max. m3/m2 1,1 1,5 1,7 2 2,5 2,5 Vollgeschosszahl 16 max. 2 2 2 2 3 3 Anrechenbare Dachgeschosse 17max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Anrechenbare Untergeschosse 18 max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Gesamtlänge max. m 20 25 30 35 45 45 Grosser Grundabstand mind. m 8 8 8 8 10 10 Kleiner Grundabstand mind. m 5 5 5 4 5 5

Gebäudehöhe max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Firsthöhe max. m 5 5 5 5 7 7 Gesamthöhe 19 max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3

2 In den zweigeschossigen Wohnzonen gilt: 20

a.Neubauten dürfen neben zwei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:

–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Dachgeschoss max. 7,5 m

–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Untergeschoss max. 8,5 m

c.Sofern ein anrechenbares Untergeschoss erstellt wird, ist eine Gesamthöhe von max. 11 m einzuhalten.

8 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

3 Für die dreigeschossigen Wohnzonen W3/2,4 und WG3/2,4 gilt: 21

a.Neubauten dürfen neben drei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:

–beim Bau von 3 Vollgeschossen und einem

anrechenbaren Dachgeschoss …

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Art. 18BZO Stäfa · S. 6

Grundmasse

1Es gelten folgende Grundmasse:

I G I/6,0 G/3,0 G/5,0 BZ(G) max. m3/m2 6 3 BZ(S) max. m3/m2 6 3 Freiflächenziffer mind. % 10 10 Höchste Höhe max. m 15,5 13,5 Grundabstand im Innern der Zone und gegenüber Zone G resp. I mind. m 3,5 3,5 Grundabstand gegenüber Grundstücken in Wohnzonen mind. m 10 7 Grundabstand gegenüber Grundstücken in den Zonen WG mind. m 8 7 BZ(G) max. m3/m2 6,0 3,0 5,0 BZ(S) max. m3/m2 6,0 3,0 5,0 Freiflächenziffer mind. % 10 10 Grünflächenziffer mind. % 10 Höchste Höhe max. m 15,5 13,5 13,5 Gesamthöhe Grundabstand im Innern der Zone und gegenüber mind. m 3,5 3,5 3,5 Zone G resp. I Grundabstand gegenüber Grundstücken in Wohn- mind. m 10 7 7 zonen Grundabstand gegenüber Grundstücken in den Zo- mind. m 8 7 7 nen WG

SUTER • VON KÄNEL • WILD 7 Kanton Zürich Gemeinde Stäfa

Teilrevision Nutzungsplanung: Mehrwertausgleich

ÄNDERUNG BAU- UND ZONENORDNUNG

Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am 29. November 2021

Namens der Gemeindeversammlung

Der Präsident: Der Schreiber:

Von der Baudirektion genehmigt am

Für die Baudirektion: BDV-Nr.

31062 – 27.8.2021 Teilrevision Nutzungsplanung, Stäfa - Mehrwertausgleich Änderung Bau- und Zonenordnung

4. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN

...

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Art. 23BZO Stäfa · S. 19

Arealfläche

1 Die Mindestarealfläche beträgt 3'000 m2. 29

11 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

Art. 24 30

Grundmasse für Arealüberbauungen

1 In den Zonen W2/1,0 und W2/1,4 erhöht sich die zonengemässe BZ um maximal einen Zwanzigstel der BZ(G).

In den übrigen Zonen erhöht sich die zonengemässe BZ unabhängig von der Arealfläche um einen Zehntel der BZ(G).

2 Die zonengemässen Gesamtlängen gemäss Artikel 13 erhöhen sich um maximal 10 m.

3 In der Kernzone KB ist die Geschosszahl frei.

4 Arealüberbauungen haben neben Art. 71 PBG folgende Anforderungen zu erfüllen:

–umweltgerechte Systeme für den Energie und Wärme-

bedarf

–mindestens Minergie®-Standard

–ab 20 Wohneinheiten ist ein Gemeinschaftsraum mit einer Mindestfläche von 50 m2 zu erstellen.

5 Werden die Anforderungen des Minergie P-Standards erfüllt, erhöht sich die zonengemässe BZ um maximal einen Zehntel der BZ(G).

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Art. 27BZO Stäfa · S. 20

1 Es gilt die zonengemässe BZ(G). Grundmasse

2 Die zulässige Stufenzahl ergibt sich aus der Summe der zulässigen anrechenbaren Dach-, Voll- und Untergeschosse. 33

3 Die in den einzelnen Zonen zulässige Gebäudehöhe ab gewachsenem und gestaltetem Terrain darf an keinem Punkt überschritten werden. 34

12 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

4 Einzelne Vorsprünge wie Brüstungen, Vordächer usw. dürfen die Gebäudehöhe um höchstens 2 m überschreiten.

5 In der Hangfalllinie ist eine Gebäudelänge von max. 35 m zulässig. Im Übrigen ist die Gebäudelänge gemäss Art. 13 einzuhalten. 35

3.3 Gestaltungspläne

Art. 27a 36

Gestaltungsplanpflicht

1 Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt im Interesse einer qualitativ guten Überbauung die Pflicht zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes.

2 Mit dem Gestaltungsplan sind insbesondere folgende Aspekte zu regeln:

Zentrumsgebiet Bahnhof Stäfa

a.Sicherstellung einer qualitativ überzeugenden Überbauung mit guter Integration in das Ortsbild

b.ansprechende Gestaltung des öffentlichen Freiraums

c.siedlungsverträgliche Organisation des Verkehrs- und Parkierungsregimes am Bahnhof

d.standortgerechte Nutzung unter Berücksichtigung der Lärmbelastung

Mischgebiet Bahnhof Uerikon

a.einwandfreie ortsbauliche Einordnung von Neubauten

b.standortgerechte Nutzung unter Berücksichtigung der Lärmbelastung

Kernzone Seestrasse 6

a.Sicherstellung eines architektonisch gut gestalteten Anbaus mit einer maximalen …

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Art. 33BZO Stäfa · S. 23

Besondere Gebäude

1 Für besondere Gebäude gilt eine zusätzliche Baumassenziffer von einem Fünftel der zonengemässen BZ(G), mindestens jedoch eine Baumasse von 120 m3.

2 In den Wohnzonen kann die zusätzliche Baumasse gemäss Absatz 1 für Garagen und Fahrzeugunterstände auch Hauptgebäuden zugeschlagen werden.

3 ...40

4 Besondere Gebäude sind bei der Berechnung der Gesamtlänge nicht mit einzubeziehen.

15 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 6 m3/m2Art. 18, S. 60.85
Gebäudehöhe≤ 15.5 mArt. 18, S. 60.80
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 18, S. 60.75
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 18, S. 60.75

Extrahiert aus der BZO Stäfa (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone BZ(G)

Was gilt in der Zone BZ(G) in Stäfa?
Gebäudehöhe ≤ 15.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Stäfa erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone BZ(G) sein?
Laut BZO Stäfa: Gebäudehöhe ≤ 15.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone BZ(G) einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Stäfa. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Stäfa?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Stäfa ein?
Baugesuche in Stäfa laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Fachbereich Baubewilligungen, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Stäfa