Zone W2/1,9 · Stäfa

Zürich · BFS 158 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone W2/1,9 in Stäfa (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer 1.9 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan über Corrodi Geomatik
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Stäfa, in denen «W2/1,9» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Stäfa · S. 10

Zonen

1 Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen mit zugehöriger Baumassenziffer (BZ) und Empfindlichkeitsstufe (ES) eingeteilt:

Zonen Zonen- BZ(G) in BZ(S) in ES

kurzbe- m3/m2 m3/m2

zeichGrundziffer für Haupt-

nung für Hauptbauten mit

bauten Schrägdach

a.Bauzonen

1. Kernzonen

Kernzone A KA 3,5 3,6 III

Kernzone B KB 2,5 2,6 III

Kernzone Seeufer KS 1,5 1,6 III

1a Quartiererhaltungs-

zone Kreuzstrasse Q1 - - II

2. Zentrumszone Z 4 4,1 III

3. Wohnzonen 2

Wohnzone W2/1,0 1 1,1 II

Wohnzone W2/1,4 1,4 1,5 II

Wohnzone W2/1,6 1,6 1,7 II

Wohnzone W2/1,9 1,9 2 II

Wohnzone W3/2,4 2,4 2,5 II

Mit Gewerbeerleich-

terung WG3/2,4 2,4 2,5 III

4. Industriezone I 6 6 III

5. Gewerbezone G 3 3 III

6. Zone für öffentliche

Bauten Oe

III

b.Landwirtschaftszone L

III

c.Freihaltezone F

d.Reservezone R

e.Erholungszonen E3

2 Die BZ(S) wird nur für Bauten mit Dachneigungen von mindestens 22,5 Grad angewendet.

3 Abweichungen von der Zuordnung einer ES gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) sind im Zonenplan festgelegt.

2 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 13BZO Stäfa · S. 16

Grundmasse

1 Es gelten folgende Grundmasse:

W2/1,0 W2/1,4 W2/1,6 W2/1,9 W3/2,4 WG3/2,4

BZ(G) max. m3/m2 1 1,4 1,6 1,9 2,4 2,4 BZ(S) max. m3/m2 1,1 1,5 1,7 2 2,5 2,5 Vollgeschosszahl 16 max. 2 2 2 2 3 3 Anrechenbare Dachgeschosse 17max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Anrechenbare Untergeschosse 18 max. gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Gesamtlänge max. m 20 25 30 35 45 45 Grosser Grundabstand mind. m 8 8 8 8 10 10 Kleiner Grundabstand mind. m 5 5 5 4 5 5

Gebäudehöhe max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3 Firsthöhe max. m 5 5 5 5 7 7 Gesamthöhe 19 max. m gemäss Abs. 2 gemäss Abs. 3

2 In den zweigeschossigen Wohnzonen gilt: 20

a.Neubauten dürfen neben zwei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:

–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Dachgeschoss max. 7,5 m

–beim Bau von 2 Vollgeschossen und einem anrechenbaren Untergeschoss max. 8,5 m

c.Sofern ein anrechenbares Untergeschoss erstellt wird, ist eine Gesamthöhe von max. 11 m einzuhalten.

8 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

3 Für die dreigeschossigen Wohnzonen W3/2,4 und WG3/2,4 gilt: 21

a.Neubauten dürfen neben drei Vollgeschossen höchstens ein anrechenbares Untergeschoss oder ein anrechenbares Dachgeschoss aufweisen. b. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt:

–beim Bau von 3 Vollgeschossen und einem

anrechenbaren Dachgeschoss …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 14BZO Stäfa · S. 17

Grosser und kleiner Grundabstand

1 Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden gerichtete Hauptfassade.

2 Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten.

3 In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten in der Zone W2/1,0 sind aus Gründen des Aussichtsschutzes zwischen den Gebäuden ein Streifen von 12 m freizuhalten und sichtbehindernde Elemente wie Mauern und Blenden über 1,4 m Höhe (ab Trottoirniveau gemessen) nicht zulässig.

Art. 14a 23

1 Misst in den Zonen W2/1,0, W2/1,4, W2/1,6, W2/1,9 eine Fassadenlänge mehr als 25 m und in den Zonen W3/2,4 und WG3/2,4 mehr als 35 m, so ist der Grenzabstand um die Hälfte der Mehrlänge bis auf maximal 10 m zu vergrössern. Mehrlängenzuschlag

2 Bei der Berechnung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen werden die Fassadenlängen von Gebäuden zusammengerechnet, wenn

–in den Zonen W2/1,0, W2/1,4, W2/1,6, W3/2,4, WG3/2,4

ein Gebäudeabstand von 10 m unterschritten wird.

–in der Zone W2/1,9 ein Gebäudeabstand von 8 m unter-

schritten wird.

9 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

Art. 15 24

Herabsetzung des Grundabstandes bei nicht beanspruchter Gebäudehöhe

1 ...

Art. 16 25

Gewerbeerleichterung

1 ...

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 22BZO Stäfa · S. 19

Zulässigkeit

1 Arealüberbauungen sind in folgenden Zonen zulässig:

KB, Z, W2/1,0, W2/1,4, W2/1,6, W2/1,9, W3/2,4, WG3/2,4,

I, G

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 26BZO Stäfa · S. 20

Zulässigkeit

1 Terrassenhäuser sind in folgenden Zonen zulässig:

W2/1,4, W2/1,6, W2/1,9. 31

2 Für Terrassenhäuser gelten die Anforderungen gemäss

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer1.9 m3/m2Art. 1, S. 100.95
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 13, S. 160.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 13, S. 160.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 13, S. 160.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 13, S. 160.95
Firsthöhe≤ 5 mArt. 13, S. 160.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 13, S. 160.90

Extrahiert aus der BZO Stäfa (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/1,9

Was gilt in der Zone W2/1,9 in Stäfa?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer 1.9 m3/m2. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Stäfa erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/1,9 sein?
Laut BZO Stäfa: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/1,9 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Stäfa. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Stäfa?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Stäfa ein?
Baugesuche in Stäfa laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Fachbereich Baubewilligungen, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa. Ablauf nach der Einreichung →

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