Zone HGO · Spreitenbach
Aargau · BFS 4040 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone HGO in Spreitenbach (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baueingabepläne massstabsgetreu 3-fach
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Kommunales Baugesuchsformular 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Planung und Bau
- 056 552 92 20
- planungundbau@spreitenbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Spreitenbach, in denen «HGO» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 6
Einkaufszone EZ
1Die Einkaufszone EZ ist für Verkaufs-, Gewerbe-, Hotel-, Restaurant-, Frei zeit-, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen bestimmt. Auch Einkaufszentren und Fachmärkte mit mehr als 3'000 m² Nettoladenfläche sind zulässig.
2Abstellplätze und Garagen für Wohnungen und Büros sind unterirdisch an zulegen. Abstellplätze für Kunden sind nach Möglichkeit in Gebäuden unter zubringen. § 11 * Handels- und Gewerbezone HG
1Die Handels- und Gewerbezone HG ist für Verkaufs-, Gewerbe-, Hotel-, Restaurant-, Freizeit- und Dienstleistungsnutzungen bestimmt. Auch Einkaufszentren und Fachmärkte mit mehr als 3'000 m² Nettoladenfläche sind zulässig. Wohnnutzungen sind nur für betrieblich an den Standort ge bundenes Personal gestattet. 6 Spreitenbach 7.1-1
2Pro 3 Hotelbetten oder pro Wohnung sind anschliessend an das Gebäude mindestens 20 m² Grün- und Freifläche für den unmittelbaren Bedarf der Be wohner freizuhalten. Die Gestaltung dieser Anlagen untersteht der Bewilli gung des Gemeinderates. Die Grün- und Freiflächen dürfen nicht vermindert oder zweckentfremdet werden.
3Abstellplätze und Garagen für Wohnungen, Beschäftigte und Kunden sind in Parkhäusern unterzubringen.
4Es sind umweltfreundliche Heizungssysteme zu verwenden.
5Die Handels- und Gewerbezone HG ist aufgeteilt in ein Gebiet Nord (HGN), Gebiet West (HGW) und ein Gebiet Ost (HGO).
6Neubauten sowie grössere Erweiterungsbauten und grössere Umnutzun gen bedürfen in den Gebieten HGO und HGW eines rechtskräftigen Gestal tungsplanes. Der Gestaltungsplan berücksichtigt die Vorgaben des Richtmo dell …
Art. 56BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 26
Abstellplätze
1Die Berechnung der Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge sowie deren bauli che Ausgestaltung richten sich nach der Allgemeinen Verordnung zum Bau gesetz (ABauV), bzw. den einschlägigen Normen der VSS. 26 Spreitenbach 7.1-1
2Zum Zwecke der grösstmöglichen Verlagerung von Fahrten auf den öffent lichen Verkehr sowie zum Schutze vor den Auswirkungen des Verkehrs, be stimmt sich das Angebot an Parkfeldern (zu realisierendes Angebot) in Pro zenten des reduzierten Bedarfs (Pflichtabstellplätze gemäss Parkierungsre glement) wie folgt: * Zone Personal Min. Personal Max. Kunden / Besu cher Min. Kunden / Besu cher Max.
A1 Arbeitsplatzzone 1 80% 90% 85% 95% A1K Arbeitsplatzzone 1 Kreuzäcker 80% 90% 85% 95% A2 Arbeitsplatzzone 2 80% 90% 85% 95% HG Handels- und Gewerbezone 80% 90% 85% 95% HGO (für EZ / FM-Nut zung1)) 60% 70% 60% 70% EZ Einkaufszone 90% 90% 85% 95%
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 26) verbindlich lesbar.
WGK Wohn- und Gewerbezone Kreuzä cker (Nur GewerbeNutzungsanteil) 80% 90% 85% 95%
3Die Gebührenpflicht und die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden in den Reglementen über das Parkieren auf öffentlichem Grund bestimmt.
4Die Gebührenpflicht und die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden in den Reglementen über das Parkieren auf öffentlichem Grund bestimmt.
5Der Gemeinderat kann für Parkplätze bei publikumsintensiven Nutzungen eine zweckmässige Bewirtschaftung ab der ersten Minute verlangen.
6Bei allen Gebäuden, wo aufgrund der Nutzung mit einem regelmässigen Abstellen von Velos, Mopeds, Fortbewegungsmitteln für Kinder, Kinderwa gen, etc. zu rechnen …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Parkfelder | ≥ 60% Personal % | Art. 56, S. 26 | 0.80 |
| Parkfelder | ≤ 70% Personal % | Art. 56, S. 26 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Spreitenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.