Zone WGK · Spreitenbach
Aargau · BFS 4040 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone WGK in Spreitenbach (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baueingabepläne massstabsgetreu 3-fach
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Kommunales Baugesuchsformular 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Planung und Bau
- 056 552 92 20
- planungundbau@spreitenbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Spreitenbach, in denen «WGK» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 8
Wohn- und Gewerbezone WG, Wohn- und Gewerbezone Kreu zäcker WGK
1Die Wohn- und Gewerbezone WG ist für Wohn- und mässig störende Gewerbenutzung sowie für landwirtschaftliche Bauten bestimmt. Freistehen de Einfamilienhäuser sind nicht gestattet. *
2Mit Ausnahme der Besucherparkplätze bei Wohnnutzungen sind sämtliche Autoabstellplätze in Gebäuden unterzubringen. *
3In der Wohn- und Gewerbezone Kreuzäcker WGK gelten folgende Bestim mungen, zusätzlich zu § 6 BNO und § 12 Abs. 1 BNO sowie § 56 Abs. 2 und Abs. 7 BNO: * a) min. Wohnflächenanteil von 30% bis 50%, ermittelt in % der anre chenbaren Bruttogeschossfläche; b) Gestaltungsplanpflicht, zulässige Abweichungen zur BNO richten sich nach § 21 Abs. 2 BauG / § 3 ABauV, jedoch sind zwei zusätzli che Vollgeschosse möglich.
4Der Gestaltungsplan Kreuzäcker bezweckt: a) eine hohe architektonische und städtebauliche Qualität; b) eine optimale Abstimmung der Bauten auf die Immissionen; c) eine attraktive Gestaltung der Platz- und Strassenräume nach einem einheitlichem Konzept; d) eine rationelle Erschliessung für den MIV mit einem Verkehrsregime, welches auf das übergeordnetes Netz abgestimmt ist; e) eine attraktive Anbindung an den Langsamverkehr (Velo, Fussgän ger) und an die OeV-Haltestellen; f) Der bestehende Grünraum entlang des Dorfbaches sowie die Tras seefreihaltung für die geplante Stadtbahn Limmattal sind mit einzube ziehen. § 12bis * Wohn- und Gewerbezone WG4
1Die Wohn- und Gewerbezone WG4 ist für Wohn- und mässig störende Gewerbenutzung bestimmt. Der Mindestanteil für die Gewerbenutzung und das Wo …
Art. 56BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 26
Abstellplätze
1Die Berechnung der Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge sowie deren bauli che Ausgestaltung richten sich nach der Allgemeinen Verordnung zum Bau gesetz (ABauV), bzw. den einschlägigen Normen der VSS. 26 Spreitenbach 7.1-1
2Zum Zwecke der grösstmöglichen Verlagerung von Fahrten auf den öffent lichen Verkehr sowie zum Schutze vor den Auswirkungen des Verkehrs, be stimmt sich das Angebot an Parkfeldern (zu realisierendes Angebot) in Pro zenten des reduzierten Bedarfs (Pflichtabstellplätze gemäss Parkierungsre glement) wie folgt: * Zone Personal Min. Personal Max. Kunden / Besu cher Min. Kunden / Besu cher Max.
A1 Arbeitsplatzzone 1 80% 90% 85% 95% A1K Arbeitsplatzzone 1 Kreuzäcker 80% 90% 85% 95% A2 Arbeitsplatzzone 2 80% 90% 85% 95% HG Handels- und Gewerbezone 80% 90% 85% 95% HGO (für EZ / FM-Nut zung1)) 60% 70% 60% 70% EZ Einkaufszone 90% 90% 85% 95%
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 26) verbindlich lesbar.
WGK Wohn- und Gewerbezone Kreuzä cker (Nur GewerbeNutzungsanteil) 80% 90% 85% 95%
3Die Gebührenpflicht und die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden in den Reglementen über das Parkieren auf öffentlichem Grund bestimmt.
4Die Gebührenpflicht und die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden in den Reglementen über das Parkieren auf öffentlichem Grund bestimmt.
5Der Gemeinderat kann für Parkplätze bei publikumsintensiven Nutzungen eine zweckmässige Bewirtschaftung ab der ersten Minute verlangen.
6Bei allen Gebäuden, wo aufgrund der Nutzung mit einem regelmässigen Abstellen von Velos, Mopeds, Fortbewegungsmitteln für Kinder, Kinderwa gen, etc. zu rechnen …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Parkfelder | ≥ 80% Personal % | Art. 56, S. 26 | 0.80 |
| Parkfelder | ≤ 90% Personal % | Art. 56, S. 26 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Spreitenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.