← BZO Spreitenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Einkaufszone EZ

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 6 · Original-PDF

1Die Einkaufszone EZ ist für Verkaufs-, Gewerbe-, Hotel-, Restaurant-, Frei­ zeit-, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen bestimmt. Auch Einkaufszentren und Fachmärkte mit mehr als 3'000 m² Nettoladenfläche sind zulässig.

2Abstellplätze und Garagen für Wohnungen und Büros sind unterirdisch an­ zulegen. Abstellplätze für Kunden sind nach Möglichkeit in Gebäuden unter­ zubringen. § 11 * Handels- und Gewerbezone HG

1Die Handels- und Gewerbezone HG ist für Verkaufs-, Gewerbe-, Hotel-, Restaurant-, Freizeit- und Dienstleistungsnutzungen bestimmt. Auch Einkaufszentren und Fachmärkte mit mehr als 3'000 m² Nettoladenfläche sind zulässig. Wohnnutzungen sind nur für betrieblich an den Standort ge­ bundenes Personal gestattet. 6 Spreitenbach 7.1-1

2Pro 3 Hotelbetten oder pro Wohnung sind anschliessend an das Gebäude mindestens 20 m² Grün- und Freifläche für den unmittelbaren Bedarf der Be­ wohner freizuhalten. Die Gestaltung dieser Anlagen untersteht der Bewilli­ gung des Gemeinderates. Die Grün- und Freiflächen dürfen nicht vermindert oder zweckentfremdet werden.

3Abstellplätze und Garagen für Wohnungen, Beschäftigte und Kunden sind in Parkhäusern unterzubringen.

4Es sind umweltfreundliche Heizungssysteme zu verwenden.

5Die Handels- und Gewerbezone HG ist aufgeteilt in ein Gebiet Nord (HGN), Gebiet West (HGW) und ein Gebiet Ost (HGO).

6Neubauten sowie grössere Erweiterungsbauten und grössere Umnutzun­ gen bedürfen in den Gebieten HGO und HGW eines rechtskräftigen Gestal­ tungsplanes. Der Gestaltungsplan berücksichtigt die Vorgaben des Richtmo­ delles und des Richtplanes Pfadacker vom 20.10.1970.

7Im Gebiet HGO ist eine mit Wohnen gemischte Überbauung mit hohen städtebaulichen Qualitäten zu realisieren. Es sind von der gesamtzulässigen Bruttogeschossfläche mindestens 30% als Wohnund mindestens 25% als Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen (inkl. zulässige Nettoladenfläche publikumsintensive Nutzung) zu realisieren. Einkaufszentren und Fachmärk­ te sind bis zu insgesamt maximal 10'000 m² Nettoladenfläche zulässig.

8Innerhalb des fein schraffierten Bereichs kann der Gemeinderat Hochhäu­ ser bewilligen. Die maximale Dachkote beträgt 66 m.ü.M..

9Für das Gebiet HG O ist spätestens im Rahmen des Baubewilligungsver­ fahrens ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches mindestens aufzeigt, wie das Verkehrsaufkommen bewältigt und mit welchen Massnahmen die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs gefördert wird. Zum Zeitpunkt der Eröffnung muss für publikumsintensive Nutzungen eine kostenpflichtige Parkplatzbewirtschaftung eingeführt sein. Die Parkie­ rungsanlage und insbesondere die Ausfahrtsbereiche sind derart auszuge­ stalten, dass eine Ausfahrtsdosierung in Betrieb genommen werden kann. Die Anordnung der Ausfahrtsdosierung erfolgt im Bedarfsfall durch den Gemeinderat.

10Bezüglich Hochwasser besteht im Gebiet HG O eine Restgefährdung (HQ 300). Auf Verlangen der Baubehörde sind entsprechende Schutzmassnah­ men nachzuweisen. 7 7.1-1 Spreitenbach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.