Zone T · Scuol
Graubünden · BFS 3762 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone T in Scuol (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Innerhalb Bauzone im Doppel, ausserhalb 5-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Uffizi da fabrica)
- 081 861 27 20
- uffizidafabrica@scuol.net
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Scuol, in denen «T» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 10
1 Der Gemeinderat bezeichnet eine ausgewiesene Fachperson oder ein Fachgremium als Bauberater. Die Fachperson bzw. die Mitglieder des Fachgremiums dürfen nicht in der Gemeinde wohnhaft sein und daselbst während der Amtsdauer keine Projektierungs- und Bauaufträge übernehmen.
2 Die Bauberatung orientiert und berät Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten in Bezug auf die Gestaltung von Bauvorhaben. Sie ist in folgenden Fällen zwingend beizuziehen: - Bauvorhaben in den Dorfkernzonen, den Gewerbezonen und der Bauzone Nairs - bei landwirtschaftlichen Hochbauten - Bauvorhaben an erhaltenswerten Gebäuden gemäss Generellem Gestaltungsplan
In anderen Fällen entscheidet die Baubehörde über den Beizug der Bauberatung. In allen Fällen kann bei Bedarf auch die kantonale Denkmalpflege beigezogen werden.
Besitzstand
Art. 21BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 13
1 Bei der Dachgestaltung in den Dorfkernzonen ist auf die Formen, Farben und Materialien der Dächer in der näheren Umgebung Bezug zu nehmen.
2 Bei Neubauten in den Dorfkernzonen sind nur Giebel- und Walmdächer mit einer Neigung von 10-30° a. T. zugelassen. Bei geneigten Dächern in den übrigen Zonen darf die Dachneigung nicht mehr als 40° a. T betragen. Baugesetz Scuol 13 3 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind grundsätzlich gestattet, doch darf ihre Länge bei geneigten Dächern in der Summe maximal 1/3 der Dachlänge betragen. Bei erhaltenswerten Bauten werden Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster nur bei Vorliegen einer positiven Beurteilung durch die Bauberatung bewilligt. Nicht als Dachaufbauten gelten Kamine. Es besteht kein Anspruch auf eine Bewilligung für einen Dachaufbau oder Dacheinschnitt mit der Maximallänge von 1/3 der Dachlänge.
4 Attikageschosse bei Flachdachbauten dürfen nur unter einer Linie (Lichtraumprofil) errichtet werden, welche von der projektierten Gebäudehöhe unter einem Winkel von 40° aufsteigt.
Solaranlagen, Wärmepumpen
Art. 30BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 16
1 Einstellhallen und Garagen mit direkter Ausfahrt auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze müssen einen Vorplatz von mindestens 5 m Länge und 3 m Breite aufweisen. Dienen sie zur Unterbringung von Fahrzeugen mit mehr als 5 m Länge, ist der Vorplatz entsprechend zu vergrössern.
2 Rampen dürfen eine maximale Neigung von 12%, gemessen in der Rampenachse, aufweisen. Bei Rampen an Sammelstrassen gemäss Generellem Erschliessungsplan muss zwischen der Strassengrenze und dem Beginn der Neigung ein Vorplatz mit einer Neigung von höchstens 5% und von mindestens 4 m Länge vorhanden sein.
3 Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere in den Dorfkernzonen und den Kernzonen kann die Baubehörde davon abweichende Masse gestatten.
4 Die Baubehörde kann die Erstellung gemeinschaftlicher Zu- und Ausfahrten vorschreiben oder die Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Anlagen verpflichten, Dritten die Mitbenützung gegen angemessene Entschädigung zu gestatten, sofern sich dies im öffentlichen Interesse als notwendig erweist.
5 Für Zu- und Ausfahrten auf kantonale Strassen ist eine Bewilligung des kantonalen Tiefbauamtes erforderlich. Baugesetz Scuol 16 Abstellplätze für Motorfahrzeuge 1. Pflichtparkplätze
Art. 54bisBZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 27
1 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist bestimmt für die Erstellung und den Betrieb von Sammel- und Sortieranlagen für Abfälle inkl. Bauabfälle. Notwendige Büroräume für den Betrieb der Anlagen sind zulässig. Andere Gewerbebetriebe wie auch Wohnraum sind nicht gestattet.
2 Bauten sowie offene Lager- und Umschlagsplätze sind gut in die Umgebung einzuordnen.
3 Das Terrain ist gemäss den Vorgaben des Generellen Gestaltungsplans zu gestalten. Für die Bemessung von Höhen von Gebäuden ist das neue Terrain massgebend.
4 Es sind grundsätzlich nur Flachdächer zulässig. Für eingeschossige Bauten sowie für Überdachungen von Lagerplätzen sind auch andere Dachformen zulässig wie z. B. Pultdächer, Tonnendächer u. ä.
5 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist gemäss den Vorgaben im Generellen Gestaltungsplan mit einem einheitlichen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von min. 1.80 m einzuzäunen. Ausserhalb der Einzäunung dürfen keinerlei Materialien, Geräte u. dergleichen abgestellt werden.
6 Tätigkeiten mit grösseren Emissionen (Lärm oder Staub), wie der Betrieb von Brecheranlagen u. ä., sind nur während der Zwischensaison nach Ostern bis Ende Mai und vom 1. November bis 15. Dezember zulässig. Es dürfen nur Geräte und Maschinen zum Einsatz gelangen, welche bezüglich Emissionen dem neusten Stand der Technik genügen. Bei Baugesuchen für Anlagen, welche Emissionen verursachen, ist der Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften beizubringen. Baugesetz Scuol 27 7 Die Baubehörde sorgt durch geeignete Auflagen und Anweisungen dafür, dass der durch …
Art. 62BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 32
LwZ Landwirtschaftszone Art. 68 III üG Übriges Gemeindegebiet Art. 82 III 1 bei Gebäuden längs des Stradun gilt der Stradun als Basis für die Höhenmessung 2 bei geschlossener Bauweise kann die Baukommission bei guter Gestaltung grössere Gebäudelängen bewilligen 3 gemäss Art. 46 ff. 4 Wohnzonen Suotchà und Buorcha: Min. Hauptwohnungsanteil: 60 % 5 Auf- und Abstufungen siehe Zonenplan 6 beim Zusammenbau von zwei oder mehr selbständigen Gebäuden max. 30 m 7 ohne Anspruch auf Art. 47 8 mit QGP bis max. 18.00 m 9 Wohnzone Spinatscha: minimaler Hauptwohnungsanteil 100% AZ = Ausnützungsziffer QGP = Quartiergestaltungsplan Baugesetz Scuol Ausnützungsziffer
| Zone | AZ ohne QGP mit QGP | Max. Gebäude- höhe | Max. Firsthöhe | Max. Gebäu- delänge | Grenzabstand | Min. Haupt- wohnungs- anteile 3 | Empfindlichkeitsstufen 5 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DK | Dorfkernzone | Art. 51 | 2.50 m | 25 % | III | ||||
| KZ | Kernzone | 1.10 | 1.40 | 11.00 m 1 | Gebäudehöhe + 3.50 m | 40.00 m 2 | 3.00 m | 25 % | III |
| W 1 | Wohnzone 1 (S-charl) | 0.25 | 0.25 | 4.20 m | 15.00 m | 3.00 m | 0 % | II | |
| W 2 | Wohnzone 2 | 0.45 | 0.50 | 8.00 m | 20.00 m 6 | 3.00 m | 25 % 9 | II | |
| W 3 | Wohnzone 3 | 0.65 | 0.70 | 10.50 m | 35.00 m | 4.00 m | 25 % 4 | II | |
| G | Gewerbezone | 1.00 | 1.10 | 10.50 m | 50.00 m | 4.00 m | 100 % 7 | III | |
| H | Hotelzone | 1.00 | 1.10 | 14.00 m 8 | 50.00 m | 7.00 m | 25 % | II | |
| GS | Gewerbezone Sot Ruinas | 9.0 m | 9.0 m | 40.00 m | 2.5 m | IV | |||
| T | Tourismuszone | Art. 56 | min. 6.00 m | - | III | ||||
| N | Bauzone Nairs | Art. 57 | - | - | III | ||||
| ZöBA | Zone für öffentliche Bau- ten + Anlagen | Art. 58 | min. 4.00 m | - | II | ||||
| PP | Parkierungszone | Art. 59 | 4.00 m | - | - | ||||
| G | Grünzone | Art. 60 | 4.00 m | - | - | ||||
| P | Parkzone | Art. 61 | 4.00 m | - | - | ||||
| LwZ | Landwirtschaftszone | Art. 68 | III | ||||||
| üG | Übriges Gemeindegebiet | Art. 82 | III |
Tabelle von S. 32 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 132BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 59
1 Für alle der Bewilligungspflicht unterliegenden Bauten und Anlagen (Bauvorhaben) ist bei der Baubehörde ein Baugesuch in zweifacher Ausfertigung auf amtlichem Formular einzureichen. Dem Baugesuch sind, soweit erforderlich beizulegen: 1. Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 (Katasterkopie) enthaltend: Grenzverlauf, Parzellennummern, Grundstücksflächen, überbaute Fläche, Lage der Nachbargebäude, Zufahrten, Abstellplätze, Baulinien, Grenz- und Gebäudeabstände, Höhenbezugspunkt (Polygonpunkt);
2. bei Erweiterungen und Umbauten sowie bei Aussenrenovationen Fotodokumentation über das bestehende Gebäude;
3. Situationsplan mit Anschlüssen für Wasser, Kanalisation, elektrischen Strom und Telefon;
4. Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasse und Mauerstärken der Aussen- und Wohnungstrennwände, Zweckbestimmung der Räume;
5. Schnitte 1:100 mit vollständigen Angaben über Stockwerk- und Gebäudehöhe, alter und neuer Geländeverlauf bis zur Grenze, Strassenhöhen;
6. Fassadenpläne 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien;
7. detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und der Abstellplätze; kubische Berechnung nach SIAOrdnung Nr. 116, Angabe der mit Hauptwohnungsanteilen belasteten Flächen, Absichtserklärung gemäss Art. 47;
8. Projektpläne der Umgebungsarbeiten im Massstab 1:100 mit Darstellung von Terrainveränderungen, Stützmauern, Einfriedungen, Parkplätzen usw.;
9. Baubeschrieb mit Angaben über Zweckbestimmung, Bauausführung, Material, Farbgebung usw.;
10. Angabe d …
Art. 143BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 64
1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig dieses Gesetz oder darauf beruhende Erlasse und Verfügungen verletzt, wird vom Gemeinderat mit Busse bis zu Fr. 30'000.-- bestraft. Handelt die Täterin oder der Täter aus Gewinnsucht, so ist der Gemeinderat an das Höchstmass der Busse nicht gebunden.
2 Wird eine Widerhandlung beim Besorgen der Angelegenheit einer juristischen Person oder sonst in Ausübung geschäftlicher oder dienstlicher Verrichtung für andere begangen, so sind die Strafbestimmungen auf die Personen anwendbar, die in deren Namen gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Für Bussen und Kosten haftet die juristische Person, die Gesellschaft oder die Personengesamtheit solidarisch.
3 Die Baubehörde ermittelt den Sachverhalt und die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen. Diese sind vor Ausfällen der Busse anzuhören.
Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 32). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 62, S. 32 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Scuol. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone T
Was gilt in der Zone T in Scuol?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone T einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Scuol?
Wo reiche ich das Baugesuch in Scuol ein?
Wo steht die Zone T in der BZO Scuol?
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