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Art. 54bis · Die Gewerbezone Sot Ruinas ist bestimmt für die Erstellung und den Betrieb von …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 27

1 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist bestimmt für die Erstellung und den Betrieb von Sammel- und Sortieranlagen für Abfälle inkl. Bauabfälle. Notwendige Büroräume für den Betrieb der Anlagen sind zulässig. Andere Gewerbebetriebe wie auch Wohnraum sind nicht gestattet.

2 Bauten sowie offene Lager- und Umschlagsplätze sind gut in die Umgebung einzuordnen.

3 Das Terrain ist gemäss den Vorgaben des Generellen Gestaltungsplans zu gestalten. Für die Bemessung von Höhen von Gebäuden ist das neue Terrain massgebend.

4 Es sind grundsätzlich nur Flachdächer zulässig. Für eingeschossige Bauten sowie für Überdachungen von Lagerplätzen sind auch andere Dachformen zulässig wie z. B. Pultdächer, Tonnendächer u. ä.

5 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist gemäss den Vorgaben im Generellen Gestaltungsplan mit einem einheitlichen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von min. 1.80 m einzuzäunen. Ausserhalb der Einzäunung dürfen keinerlei Materialien, Geräte u. dergleichen abgestellt werden.

6 Tätigkeiten mit grösseren Emissionen (Lärm oder Staub), wie der Betrieb von Brecheranlagen u. ä., sind nur während der Zwischensaison nach Ostern bis Ende Mai und vom 1. November bis 15. Dezember zulässig. Es dürfen nur Geräte und Maschinen zum Einsatz gelangen, welche bezüglich Emissionen dem neusten Stand der Technik genügen. Bei Baugesuchen für Anlagen, welche Emissionen verursachen, ist der Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften beizubringen. Baugesetz Scuol 27 7 Die Baubehörde sorgt durch geeignete Auflagen und Anweisungen dafür, dass der durch den Betrieb der Gewerbezone Sot Ruinas verursachte Schwerverkehr von Wohnquartieren ferngehalten wird. Dies erfolgt insbesondere bei der Einräumung von Pachtverträgen oder Baurechten und bei der Erteilung von Bau- und Betriebsbewilligungen für Bauten und Anlagen in der Gewerbezone Sot Ruinas sowie bei der Erteilung von Bewilligungen für Abbruchvorhaben auf dem gesamten Gemeindegebiet. Hotelzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.