Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen · Scuol
Graubünden · BFS 3762 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Scuol (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Innerhalb Bauzone im Doppel, ausserhalb 5-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Uffizi da fabrica)
- 081 861 27 20
- uffizidafabrica@scuol.net
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Scuol, in denen «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 58BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 30
1 Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche oder öffentlichen Interessen dienende Bauten und Anlagen bestimmt.
2 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Grenz- und Gebäudeabstände, mindestens aber von 4 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen sind bei der Erstellung von Bauten und Anlagen angemessen zu berücksichtigen.
3 Neubauten und Nutzungsänderungen sind nur bei Vorliegen eines entsprechenden Gestaltungskonzeptes zulässig.
Parkierungszone
Art. 571BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 29
1 Die Hotelzone Nairs dient der Erhaltung und massvollen Entwicklung der bestehenden Bebauung im Gebiet Nairs. Zulässig sind Hotelbetriebe sowie Bauten und Anlagen für touristische und kulturelle Zwecke. Personalwohnungen in Verbindung mit Gastgewerbebetrieben sind zulässig. Nicht dem Personal dienende Wohnungen sind nur im Rahmen von Abs. 2 und 3 gestattet. Der bestehende Wohnraum auf Parzelle Nr. 1859 darf beibehalten und im Rahmen von Abs. 5 massvoll erweitert werden. 2 Touristisch bewirtschaftete Wohnungen, welche von strukturierten Beherbergungsbetrieben im Sinne von Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG und Art. 4 ZWV bewirtschaftet werden, werden bewilligt, wenn neben den bundesrechtlichen Anforderungen nachfolgende kommunale Anforderungen erfüllt sind. Die dauernde und zweckgemässe Nutzung der touristisch bewirtschafteten Wohnungen ist durch eine Vereinbarung mit der Gemeinde sicherzustellen. Durch die Vereinbarung ist insbesondere auch sicherzustellen, dass die zum Hotelbetrieb gehörenden Betriebs- und Publikumsräume und die dem Betrieb dienenden Aussenanlagen dauernd und uneingeschränkt dem Hotelbetrieb zur Verfügung stehen. Diese Räume und Anlagen müssen im Eigentum des Hoteleigners oder Hotelbetreibers verbleiben und dürfen nicht an Dritte veräussert werden. Wird der Betrieb nicht vom Hoteleigner geführt, ist der Gemeinde vor Erteilung der Baubewilligung ein verbindlicher Vertrag mit dem künftigen Hotelbetreiber einzureichen, welcher den Betrieb des Hotels für mindestens 20 Jahre sicherstellt. Im Falle der Veräusserung von touristisch bewirt …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 58, S. 30 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Scuol. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Was gilt in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Scuol?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Scuol?
Wo reiche ich das Baugesuch in Scuol ein?
Wo steht die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der BZO Scuol?
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