Zone Tourismuszone · Scuol

Graubünden · BFS 3762 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt nur für die Fraktion Scuol. Die 2015 fusionierten Fraktionen Ftan, Sent, Ardez, Guarda und Tarasp haben je eigene Baugesetze, die für ihr Gebiet weitergelten. Für Vorhaben ausserhalb der Fraktion Scuol sind die Werte nicht anwendbar.

Die Zone Tourismuszone in Scuol (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Innerhalb Bauzone im Doppel, ausserhalb 5-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Scuol, in denen «Tourismuszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 27BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 15

1 Die Anlage und der Betrieb von Campingplätzen sowie das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten oder ähnlichen Einrichtungen sind ausserhalb der Campingzone auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten.

2 Stellplätze für Wohnmobile werden nur in der Campingzone und der Tourismuszone bewilligt.

3 Zeitlich begrenzte, organisierte Zeltlager ausserhalb der Campingzone sind mit Bewilligung der Gemeindedirektion möglich.

Waldabstand, Gewässerabstand

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Art. 56BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 29

1 Die Tourismuszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die touristischen und kurörtlichen Interessen dienen wie Schwimmbäder, Eisfelder, Tennisanlagen, Sporthallen, Restaurants, touristische Unterkünfte, Sportbahnen und dergleichen. Ferienwohnungen (Parahotellerie) sind nicht zulässig.

2 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Grenz- und Gebäudeabstände, mindestens aber von 6 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen sind bei Umbauten und Erweiterungen angemessen zu berücksichtigen.

3 Neubauten oder Nutzungsänderungen werden nur bei Vorliegen eines entsprechenden Generellen Gestaltungsplanes bewilligt. Bei der Ausgestaltung des Generellen Gestaltungsplanes sind die Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen angemessen zu berücksichtigen. Bauzone Nairs

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Art. 62BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 32

LwZ Landwirtschaftszone Art. 68 III üG Übriges Gemeindegebiet Art. 82 III 1 bei Gebäuden längs des Stradun gilt der Stradun als Basis für die Höhenmessung 2 bei geschlossener Bauweise kann die Baukommission bei guter Gestaltung grössere Gebäudelängen bewilligen 3 gemäss Art. 46 ff. 4 Wohnzonen Suotchà und Buorcha: Min. Hauptwohnungsanteil: 60 % 5 Auf- und Abstufungen siehe Zonenplan 6 beim Zusammenbau von zwei oder mehr selbständigen Gebäuden max. 30 m 7 ohne Anspruch auf Art. 47 8 mit QGP bis max. 18.00 m 9 Wohnzone Spinatscha: minimaler Hauptwohnungsanteil 100% AZ = Ausnützungsziffer QGP = Quartiergestaltungsplan Baugesetz Scuol Ausnützungsziffer

ZoneAZ ohne QGP mit QGPMax. Gebäude- höheMax. FirsthöheMax. Gebäu- delängeGrenzabstandMin. Haupt- wohnungs- anteile 3Empfindlichkeitsstufen 5
DKDorfkernzoneArt. 512.50 m25 %III
KZKernzone1.101.4011.00 m 1Gebäudehöhe + 3.50 m40.00 m 23.00 m25 %III
W 1Wohnzone 1 (S-charl)0.250.254.20 m15.00 m3.00 m0 %II
W 2Wohnzone 20.450.508.00 m20.00 m 63.00 m25 % 9II
W 3Wohnzone 30.650.7010.50 m35.00 m4.00 m25 % 4II
GGewerbezone1.001.1010.50 m50.00 m4.00 m100 % 7III
HHotelzone1.001.1014.00 m 850.00 m7.00 m25 %II
GSGewerbezone Sot Ruinas9.0 m9.0 m40.00 m2.5 mIV
TTourismuszoneArt. 56min. 6.00 m-III
NBauzone NairsArt. 57--III
ZöBAZone für öffentliche Bau- ten + AnlagenArt. 58min. 4.00 m-II
PPParkierungszoneArt. 594.00 m--
GGrünzoneArt. 604.00 m--
PParkzoneArt. 614.00 m--
LwZLandwirtschaftszoneArt. 68III
üGÜbriges GemeindegebietArt. 82III

Tabelle von S. 32 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 551BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 28

1 Die Hotelzone ist für Gastgewerbebetriebe, Erholungsheime und Kureinrichtungen bestimmt. Verkaufslokale, andere gewerbliche oder kulturelle Bauten und Anlagen sowie Personalwohnungen in Verbindung mit Gastgewerbebetrieben sind zulässig. Nicht dem Personal dienende Wohnungen sind nur im Rahmen von Abs. 3 und 4 gestattet. 2 Als Gastgewerbebetriebe gelten Gaststätten, traditionelle Hotels, Garni-Hotels und Pensionen sowie hotelmässig geführte Resorts oder vergleichbare Betriebe, welche die Anforderungen von Art. 4 der Zweitwohnungsverordnung des Bundesrates (ZWV) für strukturierte Beherbergungsbetriebe erfüllen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG) an Gäste vermieten. 3 Touristisch bewirtschaftete Wohnungen, welche von strukturierten Beherbergungsbetrieben im Sinne von Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG und Art. 4 ZWV bewirtschaftet werden, werden bewilligt, wenn neben den bundesrechtlichen Anforderungen nachfolgende kommunale Anforderungen erfüllt sind.  Die dauernde und zweckgemässe Nutzung der touristisch bewirtschafteten Wohnungen ist durch eine Vereinbarung mit der Gemeinde sicherzustellen. Durch die Vereinbarung ist insbesondere auch sicherzustellen, dass die zum Hotelbetrieb gehörenden Betriebs- und Publikumsräume und die dem Betrieb dienenden Aussenanlagen dauernd und uneingeschränkt dem Hotelbetrieb zur Verfügung stehen. Diese Räume und Anlagen müssen im Eigentum des Hoteleigners oder Hotelbetreibers verbleiben und dürfen nicht an Dritte veräussert werden. Wird der …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 56, S. 290.85

Extrahiert aus der BZO Scuol. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Tourismuszone

Was gilt in der Zone Tourismuszone in Scuol?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Scuol erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Tourismuszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Scuol. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Scuol?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Innerhalb Bauzone im Doppel, ausserhalb 5-fach. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Scuol ein?
Baugesuche in Scuol laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Uffizi da fabrica), Bagnera 170, 7550 Scuol. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Tourismuszone in der BZO Scuol?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Scuol erwähnen die Zone Tourismuszone namentlich, darunter Art. 27, Art. 56, Art. 62. BZO Scuol lesen →

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