Zone Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze · Reichenburg

Schwyz · BFS 1345 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Trotz elektronischer Einreichung sind weiterhin zwei komplette Dossiers in Papierform bei der Bauverwaltung Reichenburg einzureichen; das Gesuch gilt erst als eingereicht, sobald die unterzeichneten Papierdossiers vorliegen.

Die Zone Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze in Reichenburg (Schwyz) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 15 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Gebühren: Merkblatt «Baubewilligungsgebühren ab 01.01.2014» steht auf der Seite der Bauverwaltung (Hochbau) als PDF zum Download; auf der Webseite selbst sind keine Ansätze publiziert.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Reichenburg, in denen «Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 41bBZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 12

b 9. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 10. Zon für Lager-, Umsch g- und Abstellplätze Einrichtungen, die der Erholungs- und Freizeitnutzung dienen, ' Sie ist von allen nicht dem Zweck der Zone entsprechenden Bauten und Anlagen freizuhalten. Nebenbauten und sind zulässig. Die zur Erschliessung angrenzender Bauzonen und öffentlichen Zwecken dienenden Bauten und Anlagen 2 Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind deren Abstands- 1 Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche Anlagen öffentlicher Dienste, Gemeindezentren, Mehrzweckbestimmt wie Kirchen, Friedhöfe, Schulhäuser, Spitäler, Stoffen (z.B. Steine, Holz, Stahl) und für das Abstellen von m und Einrichtungen zur Behandlung von festen Stoffen. Es gilt Lagerhallen, Büros) mit einer Gebäudehöhe von höchstens 15 2 Zulässig sind betriebsnotwendige, unbewohnte Bauten (z.B. bedürfen der Bewilligung des Gemeinderates und der 3 Das Errichten und der Betrieb von Bauten und Anlagen Bewilligung des kantonalen Amtes für Umweltschutz gemäss 1 Die Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze ist für die zeitlich begrenzte Lagerung und Aufbereitung von festen lagerung und Behandlung von Bauabfällen bedarf einer zuständigen kantonalen Instanzen. Namentlich die Zwischender technischen Verordnung über Abfälle. Fahrzeugen und Baumaschinen bestimmt. notwendigen Anlagen sind gestattet. hallen, Sport- und Freizeitanlagen. die Empfindlichkeitsstufe IV. bestimmungen anzuwenden.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 48BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 18

36 Baureglement der Gemeinde Reichenburg 23 23 24 25 25 26 26 23 22 20 21 21 20 20 20 20 19 19 19 18 10. Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze . Zone für intensive gewerbliche Tierhaltung . Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 1. Naturschutzgebiete, Schutzobjekte . Wohn— und Gewerbezonen 2. Grundwasserschutzzonen 11. Tabelle der Grundmasse 3. Gefahrenzone allgemein . lntensiverholungszone 7. Gewässerraumzone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 41b). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 15 mArt. 41b, S. 120.80

Extrahiert aus der BZO Reichenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze

Was gilt in der Zone Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze in Reichenburg?
Gebäudehöhe ≤ 15 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Reichenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze sein?
Laut BZO Reichenburg: Gebäudehöhe ≤ 15 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Reichenburg?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Reichenburg ein?
Baugesuche in Reichenburg laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauverwaltung · Hochbau, Gemeindeverwaltung Reichenburg, Hochbau, Kanzleiweg 1, 8864 Reichenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze in der BZO Reichenburg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Reichenburg erwähnen die Zone Zone für Lager-, Umschlag- und Abstellplätze namentlich, darunter Art. 41b, Art. 48. BZO Reichenburg lesen →

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