Zone Wohn- und Gewerbezonen · Reichenburg

Schwyz · BFS 1345 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Trotz elektronischer Einreichung sind weiterhin zwei komplette Dossiers in Papierform bei der Bauverwaltung Reichenburg einzureichen; das Gesuch gilt erst als eingereicht, sobald die unterzeichneten Papierdossiers vorliegen.

Die Zone Wohn- und Gewerbezonen in Reichenburg (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Gebühren: Merkblatt «Baubewilligungsgebühren ab 01.01.2014» steht auf der Seite der Bauverwaltung (Hochbau) als PDF zum Download; auf der Webseite selbst sind keine Ansätze publiziert.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Reichenburg, in denen «Wohn- und Gewerbezonen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 23BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 8

5. Geschosszahl 6. Grenzabstand

a)Begriff und Messweise a) Dachgeschosse, wenn sie eine Dachneigung von max. 45 wird gemessen ab Oberhaut fertig Dachgeschossboden Fassadena der Schmalseite innerhalb eines Giebeldbis zur Schnittlinie der Fassaden-wand (innen) mit b) Attikageschosse und Dachbrüstungen, sofern ihre Fassadenlänge um das Mass ihrer Höhe von der Fassade Die Geschosshöhe der Vollgeschosse, gemessen von Oberkant Geschossboden bis Oberkant Geschossdecke, darf aufweisen, sowie allfällige Dachaufbauten, die bis max. 1/3 Grad und eine Kniestockhöhe von weniger als 1m reiecks von 45 Grad liegen sowie auf der Längsseite mit gegenüber allen anderen einzuhalten. Der Gemeinderat kann die für den grossen Grenzabstand massgebende Fassade Der grosse Grenzabstand ist in der Regel gegenüber der am Kommt die Fassade an eine Baulinie zu liegen, so bildet diese In den Wohnzonen und in den Wohn- und Gewerbezonen beträgt der kleine Grenzabstand 50 % der Gebäudehöhe, 70 % der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 6 m. Bei den in der Höhe gestaffelten Bauten wird der Grenzabstand der einzelnen Ausnahme von maximal einem Drittel dieser Grenze und Fassade. Er wird senkrecht auf die Fassade und Verhältnisse oder der Beschaffenheit der Beute erforderlich ist. der zugeordneten Fassadenlänge betragen. Der Kniestock Bei der Ermittlung der Geschosszahl nicht angerechnet meisten nach Süden gerichteten Längsfassade, der kleine des darunter liegenden Geschosses zurückversetzt sind. Der Grenzabstand ist die kürzeste Verbindung zwischen anders bestimmen, wenn dies aufg …

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Art. 27BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 9

erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 20 rn Mehrlänge, jedoch höchstens um 4 m. Die Zuschläge werden gemessen. Nebenbauten im Sinne von Art. 28 werden für den Bei in der Länge gestaffelten Fassaden wird die für den senkrecht zu den Fassaden und nicht über die Gebäudeecken lang sind, auf den betreffenden Längsseiten um ein Viertel der Bei versetzten, geschweiften oder schief zur Grenze stehenden Bauteilen kann ein Flächenausgleich erfolgen. Dabei darf der Mehrlängenzuschlag teilweise unterschritten werden, wenn die dem Gebäude senkrecht vorgelagerte Grundstückfläche der gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum SchnittDie erlaubte Gebäudehöhe wird durch die Zonenordnung punkt der Fassade mit der Dachhaut, bei Flachdächern bis zur b) Aufbauten bei Schräg- und Flachdächern, sofern sie nicht c) Attikageschosse und Dachbrüstungen, sofern ihre dieser Fassadenlänge um das Mass ihrer Höhe von der Giebeldreiecks von 45 Grad liegen sowie auf der Mehrlängenzuschlag massgebende Länge für jeden FasFassaden auf der Schmalseite innerhalb eines Längsseite mit Ausnahme von maximal einem Drittel sich aus dem Mehrlängenzuschlag ergebenden Freifläche In den Wohnzonen und in den Wohnund Gewerbezonen Als Gebäudehöhe gilt das ' Mass vom ausgemittelten mehr als einen Drittel der Fassadenlänge einnehmen; a) die Höhe des Giebeldreiecks bei Giebelfassaden; Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet. Oberkante des Dachabschlusses. Nicht berücksichtigt werden: sadenteil für sich bestimmt. festgelegt. entspricht.

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Art. 31BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 10

11. Zusammenbauen von Bauten 12. Strassenabstand 13. Gewässerraumbaulinien 20 Baureglement der Gemeinde Reichenburg 21 5 Bei der offenen Bauweise kann der Gemeinderat in begründeten Fällen die Grenzabstände bis auf 1.0 m reduzieren, unter Berücksichtigung der bisherigen Überbauung auf dem Baugrundstück, der projektierten Überbauung auf dem Nachbargrundstück sowie der Stellung, Lage und des Volumens des zu 6 Das oberste Vollgeschoss muss als Dachgeschoss gemäss 4 Zulässig ist die offene und die geschlossene Bauweise. realisierenden Gebäudes für das Ortsbild. Art. 23 Abs. 3 ausgebildet werden. t) Übriges Gemeindegebiet UE u) Reservegebiet RS D. Übrige Gebiete 3. Kernzonen A und B 2. Woh - und Gewer ezonen 1. Wohnzonen 3 Neubauten und Umbauten sowie Fassadenrenovationen ha— 2 Dem Zonencharakter entsprechende, nicht störende, kleine 4 In der Zone W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie lmmissionen verursachen (namentlich Sexshops, Bordelle und Reihenhäuser gestattet; die Wohnzonen WS und W4 sind für 1 in den Wohn- und Gewerbezonen sind neben mässig terialien, Massstäblichkeit und Gestaltung dem bestehenden 2 Der Wohnanteil darf bis 70% der anrechenbaren Bruttoge- 1 Die Kernzonen bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und triebe sowie Venwaltungsbauten und kulturelle Einrichtungen ben sich bezüglich Stellung, Bauvolumen, Bauhöhen, BaumaOrtsbild anzupassen. Grössere bauliche Massnahmen sind 3 Nicht zulässig sind Betriebe, die gewichtige ideelle 1 Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse 2 Sie sind für Wohnbauten, Gewerbe- un …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 23, S. 80.75
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 23, S. 80.75

Extrahiert aus der BZO Reichenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Wohn- und Gewerbezonen

Was gilt in der Zone Wohn- und Gewerbezonen in Reichenburg?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Reichenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Wohn- und Gewerbezonen einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Reichenburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Reichenburg?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Reichenburg ein?
Baugesuche in Reichenburg laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauverwaltung · Hochbau, Gemeindeverwaltung Reichenburg, Hochbau, Kanzleiweg 1, 8864 Reichenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Wohn- und Gewerbezonen in der BZO Reichenburg?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Reichenburg erwähnen die Zone Wohn- und Gewerbezonen namentlich, darunter Art. 23, Art. 27, Art. 31. BZO Reichenburg lesen →

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