Zone I 5.0 · Pfungen
Zürich · BFS 224 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone I 5.0 in Pfungen (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hoch- & Tiefbau
- 052 305 07 84
- bausekretariat@pfungen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Pfungen, in denen «I 5.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3.0BZO Pfungen · S. 17
3.0 I 5.0 I 3 / m 3 / m
9 5 0 m , 5 0 m , 3 5 0 m , 3 5 0 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 17) verbindlich lesbar.
, 50 ,00 ,0 0 m 5.2GrenzabstandGrenzabstand ge-genüber Wohnzonen
1Gegenüber Grundstücken, die in einer Wohnzone li e gen, beträgt der Grundabstand für Fabrikationsgebäu de min. 15
m.Dieser Ab-standsstreifen ist zu bepflan zen. Grenzabstand gegen-über der Töss
2Der Grundabstand gegenüber der ausgemarkten Grenze der Töss beträgt 10 m. 5.3NutzweiseHandels- und Dienst -leistungsbetriebe
1Handels -und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Gemeinschafts-unterkünfte
2Für vorübergehend angestel lte Personen sind proviso rische Ge -meinschaftsunterkünfte zugelassen.Anordnung von lärm-empfindlichen Räumen
3In der Industriezone Wani dürfen in einer ersten Ba u tiefe von 40 m, gemessen ab der Grenze der Umfah rungsstra sse, lärmempfindliche Räume gemäss Art. 2 Abs. 6 LSV nur auf der dem Strassenlärm abgewand ten Gebäudeseite a n geordnet werden. Empfindlichkeitsstufe4 In den Bereichen der Industriezone I 5.0, in welchen die Sonder -bauvorschriften anwendbar sind, gilt die Empfindlich keitsstufe III.
Art. 16BZO Pfungen · S. 16
16 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 5.Industrie- und Gewerbezonen5.1GrundmasseGrundmasstabelleZoneI 3.0 I 5.0 Baumassenziffer max.3.0m3 / m 25.0m3 / m 2Freiflächenziffer min.20%10%Gebäudehöhe max.9 , 5 0 m
13, 5 0 m Allseitiger Grundabstand min.3 , 5 0 m 3 , 5 0 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 16) verbindlich lesbar.
Gebäudelänge max.50 ,00 m-Gesamtlänge max.60,0 0 m -
Art. 22BZO Pfungen · S. 22
22 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 8.9 Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder Lage und GrösseBei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseingan ges ge -nügend grosse, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen, F ahr räder und Moto rfahrräder bereitzustellen. 8.10 Besondere Vorschriften für Areal-überbauungen Zulässigkeit1 Arealüberbauungen sind ausser in den Kernzonen in allen Bauzo-nen zugelassen, sofern keine Sonderba u vo rschriften bestehen. Arealfläche2 Die Arealflächen müssen mindestens folgende Ba u zonenflächen
umfassen:a) Zonen W 1.1, Wa 1.3, Wb 1.3, W 1.6, Z 3 '000 m2b) Zonen WG 2.0, W 2.4, WG 2.4 4 '000 m2c) Zonen I 3.0, I 5.0
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 22) verbindlich lesbar.
6'000 m2Besondere Bauvor-schriften
3Die Baumassenziffer ka nn gegenüber der Regelbau weise um max. 1/10 erhöht werden.Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt aus ser in der Zone W 1.1 nicht.In den Zonen W 1.6 und WG 2.0 ist eine Gebäudehö he von max. 10, 5 0 m zulässig.Gehört das Areal unterschiedlichen Zone n an, darf durch Ausnütz-ungsverschiebung die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Ausnützung bei Rege lbauweise übersteigen. Veränderungen an be-stehenden Arealüber-bauungen
4Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig wenn:
a)das ursprüngliche Überbauungskonzept beibehalten wird oder b) eine neue Arealüberbauung vorgelegt wird.
Art. 27BZO Pfungen · S. 27
27 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
5Die Sonderbauvorschriften können beansprucht we r den, s o fern die Überbauung:a) Nach einem einheitlichen Konzept in verdichteter Ba u form mit einer durchschnittlichen Mindestausnützung von 1.6 m3 / m 2erstellt wird;b) Mindestens zwei benachbarte Baubereiche umfasst;
c)Die Anforderungen der Arealüberbauung gemäss §§ 71 und 73 PBG erfüllt sind. Voraussetzungen und Gestaltungsgrundsätze 9.2 Erleichterte Umnutzungen in der Indu striezone I 5.0 Geltungsbereich1 Die Sonderbauvorschriften gelten für die im Zonenplan b e zeichne -ten Gebiete.Verhältnis zur kommu-nalen Bau- und Zonenordnung
2Soweit von diesen Sonderbauvorschriften kein Gebrauch gemacht wird, ist die jeweils gültige Bau -und Zonenordnung massgebend. Zweck3 Die Sonderbauvorschriften bezwecken die Schaffung der Voraus -setzungen für erleichterte Umnutzungen in bereits überbauten Gebieten der Industriezone I 5.0.Grundmasse4 Es gelten die zonengemässen Grundmasse. Abstände5 Gegenüber F assaden und Fassadenteilen mit bewohn ten Räumen sind die Abstände der Wohnzone mit Ge werbee rleichterung WG 2.4 einzuhalten.Nutzweise6 Es sind höchstens mässig störende Betriebe sowie Woh n nutz -ungen zulässig.Wohnanteil7 Der Wohnanteil darf h öchstens 1/4 der zulässigen Baumas se betragen. Er kann örtlich zusammengefasst werden.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3.0). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 5 m3/m2 | Art. 16, S. 16 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 16, S. 16 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 16, S. 16 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 16, S. 16 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Pfungen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone I 5.0
Was gilt in der Zone I 5.0 in Pfungen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I 5.0 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I 5.0 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Pfungen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Pfungen ein?
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