Zone I 5.0 · Pfungen

Zürich · BFS 224 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone I 5.0 in Pfungen (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Pfungen, in denen «I 5.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3.0BZO Pfungen · S. 17

3.0 I 5.0 I 3 / m 3 / m

9 5 0 m
, 5 0 m
,
3 5 0 m
, 3 5 0 m

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 17) verbindlich lesbar.

, 50 ,00 ,0 0 m 5.2GrenzabstandGrenzabstand ge-genüber Wohnzonen

1Gegenüber Grundstücken, die in einer Wohnzone li e gen, beträgt der Grundabstand für Fabrikationsgebäu de min. 15

m.Dieser Ab-standsstreifen ist zu bepflan zen. Grenzabstand gegen-über der Töss

2Der Grundabstand gegenüber der ausgemarkten Grenze der Töss beträgt 10 m. 5.3NutzweiseHandels- und Dienst -leistungsbetriebe

1Handels -und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Gemeinschafts-unterkünfte

2Für vorübergehend angestel lte Personen sind proviso rische Ge -meinschaftsunterkünfte zugelassen.Anordnung von lärm-empfindlichen Räumen

3In der Industriezone Wani dürfen in einer ersten Ba u tiefe von 40 m, gemessen ab der Grenze der Umfah rungsstra sse, lärmempfindliche Räume gemäss Art. 2 Abs. 6 LSV nur auf der dem Strassenlärm abgewand ten Gebäudeseite a n geordnet werden. Empfindlichkeitsstufe4 In den Bereichen der Industriezone I 5.0, in welchen die Sonder -bauvorschriften anwendbar sind, gilt die Empfindlich keitsstufe III.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 16BZO Pfungen · S. 16

16 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 5.Industrie- und Gewerbezonen5.1GrundmasseGrundmasstabelleZoneI 3.0 I 5.0 Baumassenziffer max.3.0m3 / m 25.0m3 / m 2Freiflächenziffer min.20%10%Gebäudehöhe max.9 , 5 0 m

13, 5 0 m
Allseitiger Grundabstand min.3 , 5 0 m
3 , 5 0 m

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 16) verbindlich lesbar.

Gebäudelänge max.50 ,00 m-Gesamtlänge max.60,0 0 m -

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Art. 22BZO Pfungen · S. 22

22 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 8.9 Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder Lage und GrösseBei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseingan ges ge -nügend grosse, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen, F ahr räder und Moto rfahrräder bereitzustellen. 8.10 Besondere Vorschriften für Areal-überbauungen Zulässigkeit1 Arealüberbauungen sind ausser in den Kernzonen in allen Bauzo-nen zugelassen, sofern keine Sonderba u vo rschriften bestehen. Arealfläche2 Die Arealflächen müssen mindestens folgende Ba u zonenflächen

umfassen:a) Zonen W 1.1, Wa 1.3, Wb 1.3, W 1.6, Z
3 '000
m2b) Zonen WG 2.0, W 2.4, WG 2.4
4 '000
m2c) Zonen I 3.0, I 5.0

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 22) verbindlich lesbar.

6'000 m2Besondere Bauvor-schriften

3Die Baumassenziffer ka nn gegenüber der Regelbau weise um max. 1/10 erhöht werden.Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt aus ser in der Zone W 1.1 nicht.In den Zonen W 1.6 und WG 2.0 ist eine Gebäudehö he von max. 10, 5 0 m zulässig.Gehört das Areal unterschiedlichen Zone n an, darf durch Ausnütz-ungsverschiebung die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Ausnützung bei Rege lbauweise übersteigen. Veränderungen an be-stehenden Arealüber-bauungen

4Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig wenn:

a)das ursprüngliche Überbauungskonzept beibehalten wird oder b) eine neue Arealüberbauung vorgelegt wird.

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Art. 27BZO Pfungen · S. 27

27 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

5Die Sonderbauvorschriften können beansprucht we r den, s o fern die Überbauung:a) Nach einem einheitlichen Konzept in verdichteter Ba u form mit einer durchschnittlichen Mindestausnützung von 1.6 m3 / m 2erstellt wird;b) Mindestens zwei benachbarte Baubereiche umfasst;

c)Die Anforderungen der Arealüberbauung gemäss §§ 71 und 73 PBG erfüllt sind. Voraussetzungen und Gestaltungsgrundsätze 9.2 Erleichterte Umnutzungen in der Indu striezone I 5.0 Geltungsbereich1 Die Sonderbauvorschriften gelten für die im Zonenplan b e zeichne -ten Gebiete.Verhältnis zur kommu-nalen Bau- und Zonenordnung

2Soweit von diesen Sonderbauvorschriften kein Gebrauch gemacht wird, ist die jeweils gültige Bau -und Zonenordnung massgebend. Zweck3 Die Sonderbauvorschriften bezwecken die Schaffung der Voraus -setzungen für erleichterte Umnutzungen in bereits überbauten Gebieten der Industriezone I 5.0.Grundmasse4 Es gelten die zonengemässen Grundmasse. Abstände5 Gegenüber F assaden und Fassadenteilen mit bewohn ten Räumen sind die Abstände der Wohnzone mit Ge werbee rleichterung WG 2.4 einzuhalten.Nutzweise6 Es sind höchstens mässig störende Betriebe sowie Woh n nutz -ungen zulässig.Wohnanteil7 Der Wohnanteil darf h öchstens 1/4 der zulässigen Baumas se betragen. Er kann örtlich zusammengefasst werden.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3.0). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 5 m3/m2Art. 16, S. 160.95
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 16, S. 160.95
Gebäudehöhe≤ 13.5 mArt. 16, S. 160.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 16, S. 160.95

Extrahiert aus der BZO Pfungen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I 5.0

Was gilt in der Zone I 5.0 in Pfungen?
Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Pfungen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I 5.0 sein?
Laut BZO Pfungen: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I 5.0 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Pfungen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Pfungen?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Pfungen ein?
Baugesuche in Pfungen laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hoch- & Tiefbau, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen. Ablauf nach der Einreichung →

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