Pfungen
Kleiner Grenzabstand in Pfungen
Der kleine Grenzabstand ist in Pfungen in 4 von 14 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m bis 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 16 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| I 3.0 | ≥ 3.5 m | Art. 16, S. 16 |
| I 5.0 | ≥ 3.5 m | Art. 16, S. 16 |
| OeB | ≥ 3.5 m | Art. 17, S. 17 |
| Zentrumszone | ≥ 4 m | Art. 3.1, S. 11 |
Extrahiert aus der BZO Pfungen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Pfungen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m bis 4 m, festgelegt in 4 von 14 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Pfungen?
Meist in Art. 16 der Bau- und Zonenordnung Pfungen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.