Zone Zentrumszone · Pfungen
Zürich · BFS 224 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Zentrumszone in Pfungen (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 15.4 m, Firsthöhe ≤ 3 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hoch- & Tiefbau
- 052 305 07 84
- bausekretariat@pfungen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Pfungen, in denen «Zentrumszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Pfungen · S. 12
12 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 3.3GeschosszahlAufteilung der NutzungDie Aufteilung der Nutzung auf Dach- , Unter
–und Vol l g e schosse ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsth ö hen frei. 3.4GrenzabstandKleiner und grosser Grundabstand
1Der grosse Grun dabstand gilt vor der am meisten ge gen Süden orientierten längeren Fassade, der kleine Grundab stand vor allen übrigen Fassaden.Bestimmung des gros-sen Grundabstandes bei unklaren Verhältnissen
2In Zweifelsfällen, bei Nord -/Südrichtung der Längsfa s sa de oder bei quadratischem Grundriss, bestimmt der Gemeinde rat die für den grossen Grundabstand massgebende Ge bäudeseite. 3.5NutzweiseZulässige Nutzung1 In der Zentrumszone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Pr a xen und Läden sowie höchstens mässigstörende Betriebe zulässig.
2In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Bereich ist mindestens ½ des Erdgeschosses durch Läden, Gewerbe oder andere publi-kumsorientierte Einrichtungen zu nutzen. 3.6GestaltungZulässigkeit von Flach-dächernBei besonders guter Gestaltung im Sinne von § 71 PBG sind in der Zentrumszone auch Flachdächer zu lässig.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3 / Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 15.4 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.75 |
| Firsthöhe | ≤ 3 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.75 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.75 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.75 |
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Pfungen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.