Art. 27 · Umgebungsgestaltung
BZO Pfungen · S. 27 · Original-PDF
27 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
5Die Sonderbauvorschriften können beansprucht we r den, s o fern die Überbauung:a) Nach einem einheitlichen Konzept in verdichteter Ba u form mit einer durchschnittlichen Mindestausnützung von 1.6 m3 / m 2erstellt wird;b) Mindestens zwei benachbarte Baubereiche umfasst;
c)Die Anforderungen der Arealüberbauung gemäss §§ 71 und 73 PBG erfüllt sind. Voraussetzungen und Gestaltungsgrundsätze 9.2 Erleichterte Umnutzungen in der Indu striezone I 5.0 Geltungsbereich1 Die Sonderbauvorschriften gelten für die im Zonenplan b e zeichne -ten Gebiete.Verhältnis zur kommu-nalen Bau- und Zonenordnung
2Soweit von diesen Sonderbauvorschriften kein Gebrauch gemacht wird, ist die jeweils gültige Bau -und Zonenordnung massgebend. Zweck3 Die Sonderbauvorschriften bezwecken die Schaffung der Voraus -setzungen für erleichterte Umnutzungen in bereits überbauten Gebieten der Industriezone I 5.0.Grundmasse4 Es gelten die zonengemässen Grundmasse. Abstände5 Gegenüber F assaden und Fassadenteilen mit bewohn ten Räumen sind die Abstände der Wohnzone mit Ge werbee rleichterung WG 2.4 einzuhalten.Nutzweise6 Es sind höchstens mässig störende Betriebe sowie Woh n nutz -ungen zulässig.Wohnanteil7 Der Wohnanteil darf h öchstens 1/4 der zulässigen Baumas se betragen. Er kann örtlich zusammengefasst werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.